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Regelwerk
Teil 7

ETAG Nr. 005 - Teil 8: Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von wasserlöslichen Polymeren
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen

Fassung März 2000
Überarbeitung März 2004

Vom 18. Februar 2005
(BAnz. Nr. 102a vom 04.06.2005 S. 2)



Vorwort

Allgemeines

Die vorliegende ETAG wurde von der EOTa WG 4.02/01, die sich mit Bausätzen (kits) für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen befasst, erarbeitet.

Die vorliegende ETAG 005, Teil 8 - "Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von wasserlöslichen Polymeren" ist in Verbindung mit ETAG 005, Teil 1 - "Allgemeine Bestimmungen" anzuwenden.

Im vorliegenden Ergänzungsteil (ETAG 005, Teil 8) werden die in ETAG 005, Teil 1 - "Allgemeine Bestimmungen" gestellten Anforderungen unter Berücksichtigung der betreffenden Produktfamilie ergänzt und/oder abgeändert.

Normative Verweise

Die vorliegende ETAG 005, Teil 8 enthält Vorschriften aus anderen Veröffentlichungen in Form von Verweisen mit oder ohne Angabe des Erscheinungsdatums. Diese Veröffentlichungen, auf die in den entsprechenden Abschnitten verwiesen wird, sind nachstehend aufgeführt. Bei Verweisen auf Fassungen mit Erscheinungsdatum sind spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Veröffentlichungen nur dann für diese ETA-Leitlinie maßgebend, wenn auf sie durch eine Ergänzung oder Überarbeitung dieser Leitlinie verwiesen wird. Bei undatierten Verweisen gilt die jeweils letzte Fassung dei angeführten Veröffentlichung.

EN 933-1 Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen; Teil 1: Bestimmung der Korngrößenverteilung; Siebverfahren.
prEN 1768: 1995 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Prüfverfahren - Bestimmung des flüchtigen und nicht-flüchtigen Anteils
prEN 1769: 1995 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Prüfverfahren - Prüfung der Oberflächentrocknung - Ballotini-Verfahren
prEN 1879: 1995 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Prüfverfahren - Bestimmung des Glührückstandes
prEN 1781: 1995 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Prüfverfahren - Bestimmung der Viskosität
EN ISO 527-3 Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 3: Prüfbedingungen für Folien und Tafeln
EN ISO 1675 Kunststoffe - Flüssige Harze - Bestimmung der Dichte nach dem Pyknometer-Verfahren
ISO 9073-1 Textilien; Prüfverfahren für Vliesstoffe; Teil 1: Bestimmung der Masse pro Flächeneinheit
ISO 9073-3 Textilien; Prüfverfahren für Vliesstoffe; Teil 3: Bestimmung der Reißfestigkeit und der Bruchdehnung
ETAG 005 Teil 1 Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen: Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
EOTa TR-004 Bestimmung der Haftzugfestigkeit

Abschnitt 1
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen der ETA-Leitlinien gehen aus ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 1.1 hervor.

Es wird keine bestehende ETA-Leitlinie ersetzt.

1.2 Status der ETA-Leitlinien

Der Status der ETA-Leitlinien geht aus ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 1.2 hervor.

2 Geltungsbereich

Der vorliegende Teil 8 ist zusammen mit ETAG 005, Teil 1 zu verwenden.

Der vorliegende Ergänzungsteil (ETAG 005, Teil 8) - "Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von wasserlöslichen Polymeren" enthält Festlegungen für die Begriffe und Begriffsbestimmungen sowie die Nachweisverfahren für diese Bauprodukte und für die Identifikation der Eigenschaften der Komponenten.

Er dient auch als Leitfaden für die Beurteilung spezifischer Ausführungsanweisungen und für die Bescheinigung der Konformität für diese Dachabdichtungssysteme.

Er gilt für Dachabdichtungssysteme auf der Basis von wasserlöslichen Polymeren, die baustellenseitig durch Spritzen oder Aufstreichen aufgebracht werden, ggf. unter Verwendung einer Unterlage, Einlage und/oder Schutzschicht.

Die Art des Polymers/der Polymere ist für jeden Bausatz anzugeben.

3 Begriffe

3.1 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

Für den Zweck des vorliegenden Ergänzungsteils (ETAG 005, Teil 8) gelten die besonderen Begriffsbestimmungen und Abkürzungen, wie sie in ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 3 festgelegt sind, sowie die vom Technischen Lenkungsausschuss (TB) festgelegten gemeinsamen Begriffe (siehe ETAG 005, Teil 1, Anhang II).

3.2 Besondere Begriffsbestimmungen

Für diese ETAG 005, Teil 8 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

3.2.1 Primer oder erste Schicht:

Ein Primer ist ein erster Anstrich zur Verbesserung der Haftung der Abdichtungsschicht und zur Versiegelung des Untergrunds. Die Art des Primers hängt vom Untergrund ab.

3.2.2 Grundschicht(en):

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