umwelt-online: ETAG Nr. 005-1 Technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen (3)
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6.4 ER 4: Nutzungssicherheit
6.4.1 Widerstand gegenüber Windlasten
Siehe 6.3.3.2 -Windlastwiderstand.
6.4.2 Rutschfestigkeit
Angabe des nach der Prüfung nach 5.4.2 ermittelten Kennwertes oder Angabe "keine Leistung festgestellt".
6.4.3 Beständigkeit gegenüber Alterungseinflüssen
Siehe 6.3.3.6.3 (ii) - Beständigkeit gegenüber Wasseralterung.
6.5 ER 5: Schallschutz
Keine Anforderungen.
6.6 ER 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
Siehe 6.3.1 - Umwelt im Innern von Gebäuden.
6.7 Weitere Aspekte der Gebrauchstauglichkeit
Die Zulassungsstelle muss die möglichen Auswirkungen auf die Leistung des zusammengefügten Systems aufgrund der erklärten Grenzwerte bewerten.
6.8 Identifizierung der Komponenten
Die Identifizierung der Merkmale der Komponenten eines LARWK erfolgt nach den Festlegungen in dem für die jeweilige Produktfamilie zutreffenden Ergänzungsteil zu dieser ETA-Leitlinie.
Die Zulassungsstelle muss die möglichen Auswirkungen der erklärten Toleranzen auf die Leistung des zusammengefügten Systems bewerten.
7 Voraussetzungen hinsichtlich des Einbaus der Produkte in das Bauwerk
7.0 Allgemeines
Bei dem Bauteil, auf dem eine flüssig aufzubringende Dachabdichtung (LARWK) eingesetzt ist, kann von der Erfüllung der ,wesentlichen Anforderungen' ausgegangen werden, wenn dieser Bausatz als "brauchbar" (siehe 6.0) beurteilt worden ist und wenn die vom Antragsteller festgelegten Verarbeitungsverfahren und Bemessungsregeln eingehalten worden sind.
Da das Verarbeitungsverfahren für Abdichtungsbausätze aus Spritzen, Aufstreichen oder Aufbürsten von flüssigen, vorher gemischten oder nicht gemischten Komponenten besteht, bedeutet der "Einbau in das Bauwerk" die Herstellung der Dachabdichtung als ein "zusammengefügtes System". Daher müssen grundsätzlich ein ordnungsgemäßer Einbau und Zusammenfügen unter praktischen Verhältnissen möglich sein. Spezifische Vorschriften für den Einbau in das Bauwerk sind in dein jeweiligen Ergänzungsteil angegeben.
7.1 Anwendungsverfahren und Bemessungsregeln
Die Verarbeitungsverfahren und Bemessungsregeln für jede flüssig aufzubringende Dachabdichtung (LARWK) sind Teil des Technischen Dossiers des Herstellers (siehe 8.3.4), das mindestens die folgenden Punkte enthalten muss:
7.1.1 Transport und Lagerung
Lagerungstemperatur, Art der Lagerung (Behälter, Fässer); für alle Bausätze müssen die Verarbeitungsanweisungen Angaben zur Mindest- und Höchsttemperatur für Transport und Lagerung umfassen.
Wenn Bausätze Chemikalien, brennbare Komponenten oder andere potentiell gefährliche Materialien enthalten, müssen die Anweisungen spezifische Anleitung über Einschränkungen und/oder Bedingungen für die Handhabung, den Transport und die Lagerung dieser Komponenten umfassen.
7.1.2 Einfluss von Witterungsbedingungen bei der Verarbeitung
Temperatur und Feuchtigkeitsbedingungen vor, während und nach dem Auftragen; die Verarbeitungsanweisungen müssen die notwendigen Empfehlungen für Maßnahmen enthalten, die zum Schutz gegen die Auswirkungen des Wetters, wie z.B. übermäßige Feuchtigkeit, Wind und Temperatur, zu ergreifen sind.
Die Mischverhältnisse von Komponenten können den gegebenen Witterungsverhältnissen angepasst werden. Die Ausführungsanweisungen des Antragstellers müssen präzise und ausführliche Angaben enthalten.
7.1.3 Aufbringen von Komponenten
Die Ausführungsanweisungen des Antragstellers müssen Angaben zu Folgendem enthalten:
Wenn Bausätze durch Mischen von Komponenten während des Aufsprühens aufgebracht werden, müssen die Ausführungsanweisungen besondere Anleitung zur baustellenseitigen Überwachung (während der Aufbringungsvorgänge) enthalten:
7.1.4 Detailausbildungen
Empfohlene Detailausbildungen im Bereich von Aufkantungen, Abläufen, Durchdringungen, Erhöhungen usw.; die Ausführungsanweisungen müssen (ggf.) präzise Angaben zu besonderen Maßnahmen im Hinblick auf die Aufbringung des Bausatzes im Bereich bestimmter Detailausbildungen enthalten.
7.1.5 Hilfsstoffe
(Stand: 16.06.2018)
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