umwelt-online: ETAG Nr. 005-1 Technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen (2)

zurück

Tabelle 7 - Beziehung zwischen Anforderungen und Nachweisverfahren

ER und GD ETAG
Abschnitt (siehe Tabelle 1)
Produktmerkmale laut Mandat Produktmerkmale laut Arbeitsprogramm und ETAG ETAG-Abschnitt zum Nachweisverfahren
2 4.2.1 Äußere Brandeinwirkung auf das Dach

4.2.2 Brandverhalten

Flugfeuerbeständigkeit
Brandverhalten
- Eindringen des Feuers

- Ausbreitung des Feuers auf der Außenfläche

- Brennendes Abtropfen/Abfallen

- Brandausbreitung innerhalb des Daches

- Brandverhalten

5.2.1 Flugfeuerbeständigkeit (Klassifizierung nach prEN 13501-5)

5.2.2 Brandverhalten (Klassifizierung nach EN 13501-1)

Dauerhaftigkeit - Einwirkungen von außen Kein Nachweis
3 4.3.1 Klima im Innern von Gebäuden - Wasserdampfdurch- lässigkeit

- Wasserdichtheit

- Perforationswiderstand

- Wasserdampfwiderstand

- Wasserdichtheit

5.3.1.1 Wasserdampfwiderstand (EN 1931)

5.3.1.2 Wasserdichtheit (EOTa TR-003)

4.3.2 Äußere Umwelt Freisetzung gefährlicher Stoffe - chemische Beschaffenheit

- Freisetzung gefährlicher Stoffe

- Durchsickern gefährlicher Stoffe

5.3.2 Freisetzung gefährlicher Stoffe
4.3.3 Nutzungsdauer, Dauerhaftigkeit Dauerhaftigkeit - Widerstand gegenüber Windlast

- Widerstand gegenüber mechanischer Beschädigung (Perforation)

- Ermüdungswiderstand

- Beständigkeit gegenüber Temperatureinflüssen

- Beständigkeit gegenüber Alterungseinflüssen

- Beständigkeit gegenüber biologischen Einwirkungen

5.3.3.1: Widerstand gegenüber Windlast (EOTa TR-005)

5.3.3.2.1: Widerstand gegenüber dynamischem Eindruck (EOTa TR-006)

5.3.3.2.2: Widerstand gegenüber statischem Eindruck (EOTa TR-007)

5.3.3.3: Ermüdungswiderstand (EOTa TR-008)

5.3.3.4.1: Tiefe Temperaturen (EOTa TR-006 und TR-013)

5.3.3.4.3: Hohe Temperaturen (EOTa TR-004, TR-007 und TR-009)

5.3.3.5.1: Beständigkeit gegenüber Wärmealterung (EOTa TR-011)

5.3.3.5.2: UV-Bestrahlung in Gegenwart von Feuchtigkeit (EOTa TR-010)

5.3.3.5.3: Beständigkeit gegenüber Wasseralterung (EOTa TR-012)

5.3.3.6: Beständigkeit gegenüber Pflanzenwurzeln (prEN 13948)

4 4.4 Nutzungssicherheit Mechanische Festigkeit - Widerstand gegenüber Windlasten 5.3.3.1 Widerstand gegenüber Windlast (EOTa TR-005)
Rutschhemmung - Rutschhemmung 5.4.2: Rutschhemmung (EN 13893)
Dauerhaftigkeit - Beständigkeit gegenüber Alterungseinflüssen 5.3.3.5.3 Beständigkeit gegenüber Wasseralterung (EOTa TR-012)

5.1 ER 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Keine Anforderungen.

5.2 ER 2: Brandschutz

5.2.1 Flugfeuerbeständigkeit

5.2.1.1 Die flüssig aufzubringende Dachabdichtung als zusammengefügtes System ist unter Verwendung des für die entsprechende Brandverhaltensklasse für Dächer bei einem Brand von außen einschlägigen Verfahrens zu prüfen, um sie nach prEN 13501-5 [ 1] zu klassifizieren.

5.2.1.2 Die Flugfeuerbeständigkeit kann nicht für einzelne Produkte allein in Anspruch genommen werden, da es ein Merkmal eines gesamten Bedachungssystems ist. Handelt es sich bei dem Produkt nicht um einen Bausatz, hat der Hersteller das zusammengefügte System, bei dem das Produkt einen Teil davon bildet, vollständig zu beschreiben, um eine Aussage hinsichtlich des Brandverhaltens des Produkts bei einem Brand von außen zu machen.

5.2.1.3 Von der flüssig aufzubringenden Dachabdichtung als zusammengefügtem System, welches Teil eines Daches bilden kann, kann auch ohne Prüfung angenommen werden, dass sie den Anforderungen für das Merkmal "Verhalten bei einem Brand von außen" aller einzelstaatlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten entsprechen. Diese Annahme erfolgt auf der Grundlage, dass das Produkt in den Definitionen der Entscheidung 2000/553/EG der Europäischen Kommission erfasst ist und unter der Voraussetzung, dass alle einzelstaatlichen Vorschriften hinsichtlich Bemessung und Ausführung der Bauwerke erfüllt sind.

5.2.1.4 Wenn mehr als ein zusammengefügtes System für eine einzelne flüssig aufzubringende Dachabdichtung möglich ist, ist mindestens ein "typisches" Dachsystem gemäß ENV 1187:2002 zu prüfen, mit der Ausnahme, bei denen das zusammengefügte System ohne weitere Prüfung klassifiziert werden kann (CWFT)[ 2].

5.2.1.5 Alle weiteren möglichen zusammengefügten Systeme sind als "Keine Leistung festgestellt" einzustufen.

[ 1] Dies schließt jedoch nicht aus, dass auf Anforderung des Herstellers andere zusammengefügte Systeme geprüft werden können.

[ 2

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion