Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Teil 4 |
ETAG Nr. 005 - Teil 5: Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von heiß aufgetragenem polymer-modifiziertem Bitumen
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen
- Fassung März 2000/Überarbeitung März 2004 -
Vom 18. Februar 2005
(BAnz. Nr. 102a vom 04.06.2005 S. 2)
Vorwort
Allgemeines
Die vorliegende ETAG wurde von der EOTa WG 4.02/01, die sich mit Bausätzen (kits) für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen (LARWK) befasst, erarbeitet.
Diese ETA-Leitlinie, Teil 5 - "Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von heiß aufgetragenem polymer-modifiziertem Bitumen" ist in Verbindung mit Teil 1 - "Allgemeine Bestimmungen" anzuwenden.
Im vorliegenden Ergänzungsteil werden die in Teil 1 - "Allgemeine Bestimmungen" gestellten Anforderungen unter Berücksichtigung der betreffenden Produktfamilie ergänzt und/oder abgeändert.
Normative Verweise
Die vorliegende ETAG 005, Teil 5 enthält Vorschriften aus anderen Veröffentlichungen in Form von Verweisen mit oder ohne Angabe des Erscheinungsdatums. Diese Veröffentlichungen, auf die in den entsprechenden Abschnitten verwiesen wird, sind nachstehend aufgeführt. Bei Verweisen auf Fassungen mit Erscheinungsdatum sind spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Veröffentlichungen nur dann für diese ETA-Leitlinie maßgebend, wenn auf sie durch eine Ergänzung oder Überarbeitung dieser Leitlinie verwiesen wird. Bei undatierten Verweisen gilt die jeweils letzte Fassung der aufgeführten Veröffentlichungen
ENV 1991-2-4 | Leitlinien für die Anwendung von ENV 1991-2-4 Eurocode 1: Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2-4: Einwirkungen auf Tragwerke; Windlasten |
EN ISO 2431 (+ Berichtigung 1 und 2) | Lacke und Anstrichstoffe - Bestimmung der Auslaufzeit mit Auslaufbecher |
EN ISO 2592 | Bestimmung des Flamm- und Brennpunktes - Verfahren mit offenem Tiegel nach Cleveland |
EN ISO 2719 | Bestimmung des Flammpunktes; Verfahren nach Pensky-Martens mit geschlossenem Tiegel |
EN ISO 3251 | Beschichtungsstoffe und Kunststoffe - Bestimmung des Gehaltes an nicht-flüchtigen Anteilen |
ISO 9073-1 | Textilien; Prüfverfahren für Vliesstoffe; Teil 1: Bestimmung der Masse pro Flächeneinheit |
ISO 9073-3 | Textilien; Prüfverfahren für Vliesstoffe; Teil 3: Bestimmung der Reißfestigkeit und der Bruchdehnung |
ASTM D 5329-96 | Standard Test Methods for Sealants and Fillers, Hot-Applied, for Joints and Cracks in Asphaltic and Portland Cement Concrete Pavements |
CAN/CGSB 37.50 - M89 | Heiß aufzubringender elastischer Asphalt für Dach- und Bauwerksabdichtungen |
ETAG 005, Teil 1 | Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen: Teil 1: Allgemeine Bestimmungen |
Abschnitt 1
Einleitung
1 Vorbemerkungen
1.1 Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen der ETA-Leitlinien gehen aus ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 1.1 hervor.
Es wird keine bestehende ETA-Leitlinie ersetzt.
1.2 Status der ETA-Leitlinien
Der Status der ETA-Leitlinien geht aus ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 1.2 hervor.
2 Geltungsbereich
Der vorliegende Teil 5 ist zusammen mit ETAG 005, Teil 1 zu verwenden.
Der vorliegende Ergänzungsteil (ETAG 005, Teil 5) - "Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von heiß aufgetragenem polymer-modifiziertem Bitumen" enthält Festlegungen für Begriffe und Begriffsbestimmungen sowie besondere Nachweisverfahren für die Bauprodukte und für die Identifizierung der Eigenschaften der Komponenten.
Er dient auch als Leitfaden für die Beurteilung der stoffspezifischen Ausführungsanweisungen und für die Bescheinigung der Konformität dieser Dachabdichtungssysteme.
Er gilt für Dachabdichtungen auf der Basis von polymer-modifiziertem Bitumen, das in Blöcken geliefert auf der Baustelle geschmolzen, gegossen, verteilt und mit einer Schutzschicht versehen wird. Das zusammengefügte System kann verstärkt oder unverstärkt sein und darf nur auf Betonuntergrund aufgebracht werden. Andere Untergründe (z.B. Metall, Mauerwerk, Holz usw.) an Detailausbildungen sind zulässig.
Die zusammengefügten Systeme werden stets durch Umkehrdachdämmungen, schweren Schutz, Dachgärten oder begrünte Dächer geschützt und dürfen daher nur bei Dächern mit einer Neigung von maximal 27 % (15°) verwendet werden.
3 Begriffe
3.1 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
Für den Zweck des vorliegenden Ergänzungsteils der ETA-Leitlinie gelten die besonderen Begriffsbestimmungen und Abkürzungen, wie sie in ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 3 festgelegt sind, sowie die vom Technischen Lenkungsausschuss (TB) festgelegten gemeinsamen Begriffe (siehe ETAG 005, Teil 1, Anhang II).
3.2 Besondere Begriffsbestimmungen
Für die vorliegende ETAG 005, Teil 5 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
3.2.1 Bitumen:
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion