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Teil 3 |
ETAG Nr. 005 - Teil 4: Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von flexiblem ungesättigtem Polyester
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen
Fassung März 2000
Überarbeitung März 2004
Vom 18. Februar 2005
(BAnz. Nr. 102a vom 04.06.2005 S. 2)
Vorwort
Allgemeines
Die vorliegende ETAG wurde von der EOTa WG 4.02/01, die sich mit Bausätzen (kits) für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen befasst, erarbeitet.
Diese ETAG 005, Teil 4 "Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von flexiblem ungesättigtem Polyester" ist in Verbindung mit ETAG 005, Teil 1 - "Allgemeine Bestimmungen" anzuwenden.
Im vorliegenden Ergänzungsteil werden die in ETAG 005, Teil 1 - "Allgemeine Bestimmungen" gestellten Anforderungen unter Berücksichtigung der betreffenden Produktfamilie ergänzt und/oder abgeändert.
Normative Verweise
Die vorliegende ETAG 005, Teil 4 enthält Vorschriften aus anderen Veröffentlichungen in Form von Verweisen mit oder ohne Angabe des Erscheinungsdatums. Diese Veröffentlichungen, auf die in den entsprechenden Abschnitten verwiesen wird, sind nachstehend aufgeführt. Bei Verweisen auf Fassungen mit Erscheinungsdatum sind spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Veröffentlichungen nur dann für diese ETA-Leitlinie maßgebend, wenn auf sie durch eine Ergänzung oder Überarbeitung dieser Leitlinie verwiesen wird. Bei undatierten Verweisen gilt die jeweils letzte Fassung der angeführten Veröffentlichung
EN 933-1 | Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen Teil 1: Bestimmung der Korngrößenverteilung; Siebverfahren |
EN ISO 527-1 | Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 1: Allgemeine Grundsätze |
EN ISO 527-3 | Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 3: Prüfbedingungen für Folien und Tafeln |
EN ISO 527-4 | Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 4: Prüfbedingungen für isotrop und anisotrop faserverstärkte Kunststoffverbundwerkstoffe |
EN ISO 1675 | Kunststoffe - Flüssige Harze - Bestimmung der Dichte nach der Pyknometer-Methode |
EN ISO 2535 | Kunststoffe - ungesättigte Polyester harze - Messung der Gel(ier)zeit bei 25 °C (Stockpunkt) |
EN ISO 2555 | Kunststoffe - Harze in flüssigem Zustand als Emulsionen oder Dispersionen - Bestimmung der scheinbaren Viskosität nach dem Brookfield-Verfahren |
EN ISO 3451-1 | Kunststoffe - Bestimmung der Asche - Teil 1: Allgemeine Grundlagen |
ISO 3342 | Textilglas - Matten - Bestimmung der Reißkraft |
ISO 3374 | Verstärkungsprodukte - Matten und Gewebe - Bestimmung des Flächengewichtes |
ISO 9073-1 | Textilien - Prüfverfahren für Vliesstoffe - Teil 1: Bestimmung der flächenbezogenen Masse |
ISO 9073-3 | Textilien - Prüfverfahren für Vliesstoffe - Teil 3: Bestimmung der Reißfestigkeit und der Bruchdehnung |
ETAG 005, Teil 1 | Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen: Teil 1: Allgemeine Bestimmungen |
EOTa TR-004 | Bestimmung der Haftzugfestigkeit |
Abschnitt 1
Einleitung
1 Vorbemerkungen
1.1 Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen der ETA-Leitlinien gehen aus ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 1.1 hervor.
Es wird keine bestehende ETA-Leitlinie ersetzt.
1.2 Status der ETA-Leitlinien
Der Status der ETA-Leitlinien geht aus ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 1.2 hervor.
2 Geltungsbereich
Der vorliegende Teil 4 ist zusammen mit ETAG 005, Teil 1 zu verwenden.
Der vorliegende Ergänzungsteil (ETAG 005, Teil 4) - "Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von flexiblem ungesättigtem Polyester" enthält Festlegungen für die Begriffe und Begriffsbestimmungen sowie besondere Nachweisverfahren für die Bauprodukte und für die Identifizierung der Eigenschaften der Komponenten.
Er dient auch als Leitfaden für die Beurteilung der stoffspezifischen Ausführungsanweisungen und für die Bescheinigung der Konformität für diese Dachabdichtungssysteme.
Er gilt für Dachabdichtungen auf der Basis von flexiblem ungesättigtem Polyester, die baustellenseitig durch Aufbürsten, Spritzen oder Aufstreichen aufgebracht werden, ggf. unter Verwendung einer Unterlage, einer Einlage und/oder einer Schutzschicht.
3 Begriffe
3.1 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
Für den Zweck des vorliegenden Ergänzungsteils der ETA-Leitlinie gelten die besonderen Begriffsbestimmungen und Abkürzungen, wie sie in ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 3 festgelegt sind, sowie die vom Technischen Lenkungsausschuss (TB) festgelegten gemeinsamen Begriffe (siehe ETAG 005, Teil 1, Anhang II).
3.2 Besondere Begriffsbestimmungen
Für den Zweck dieser ETAG 005, Teil 4 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
3.2.1 Additiv (Beschleuniger/Verzögerer):
(Stand: 16.06.2018)
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