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Seilverbindungen bei Hanfseilen *) | Anhang 1 |
Der Takling
Um Tampen vor dem Aufdrüseln zu sichern, muss mit Takelgarn ein Takling, entgegen der Drehrichtung des Tauwerks, umgesetzt werden. Hier der Behelfstakling.
Spleißen
Als Spleißen bezeichnet min dis Verflechten zweier Enden. Man braucht dazu einen Marlspieker, um die Kardeele auszudrehen. Erlernen lässt sich Spleißen nur in der praktischen Anschauung.
Der fertige Kurzspleiß
Augspleiß
Da ein Spleiß besser hält als jeder Knoten, sollten die Festmacher an einem Ende einen Augspleiß erhalten. Dazu müssen die Kardeele lang genug aufgedreht werden, um jedes fünfmal durchstecken zu können. Der Spleißanfang wird durch einen Takling gesichert, damit die Leine nicht weiter aufdreht.
Eineinhalb Rundtörn und zwei halbe Schläge
Dies ist der gebräuchlichste Knoten, um ein Ende, auf dem nicht viel Kraft steht, an Spieren, Handläufen und Wanten festzumachen. Der Knoten ist schnell und leicht angefertigt und lässt sich genauso schnell wieder lösen.
Webeleinstek
Der Webeleinstek dient zum vorübergehenden Belegen an einem Rundholz. Er lässt sich schnell und leicht anfertigen, hält jedoch nur dann dauerhaft, wenn der Zug im rechten Winkel erfolgt.
Webeleinstek um einen Poller
Auf die folgende Weise kann mit dem Webeleinstek schnell an einem Poller festgemacht werden. Das Ende wird wie hier gezeigt in zwei Buchten gelegt und dann über den Poller geworfen. Zusätzlich unbedingt durch zwei halbe Schläge sichern.
Kreuzknoten
Dieser Knoten besteht aus zwei Überhandknoten, die so gegeneinander laufen, dass die Parten jedes Tampen nebeneinander und auf derselben Seite aus der Bucht des anderen Tampen kommen. Verlaufen die beiden Überhandknoten in derselben Richtung, entsteht ein sogenannter Altweiberknoten der nicht hält..
Lösen eines Kreuzknotens
Da Kreuzknoten wird auf folgende Weise schnell und leicht gelöst: Fassen Sie einen Tampen des Knotens mit einer Hand und die feste Part mit der anderen Hand und ziehen Sie den Knoten auseinander. Schieben Sie nun den Knoten von der festen Part her über den Tampen
Einfacher Schotstek
Den Schotstek verwendet man in der Regel zum Zusammenstecken zweier ungleich starker Enden (hält nicht in glattem Kunstfaser- Tauwerk). Zum Lösen wird der Knoten umgebogen und die Bucht auseinandergezogen.
Einfacher Palstek
Man erhält ein Auge im Tampen, das sich nicht zusammenzieht. Hat man durch Drehen der rechten Hand in der festen Part ein Auge gebildet, sind die folgenden Vorgänge einfach zu bewerkstelligen. (Bei uns wird er andersherum gemacht, den Tampen außerhalb des Auges.
Stopperstek
Der Stopperstek dient zum Anstecken ein es Tampens an einer vertikalen Spiere, wie z.B. dem Mast, da der Knoten nicht nach unten rutscht, solange Kraft auf der holenden Part steht.
Doppelter Schotstek über festem Auge
Er dient zu in Festmachen eines Endes an einem festen Auge oder einem Haken. Bis Phase drei gilt er als einfacher Schotstek. der aber nicht sicher hält.
Vorschriften und Regeln | Anhang2 |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:
1. Gesetze/Verordnungen
Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
2. Unfallverhütungsvorschriften
Allgemeine Vorschriften (BGV A1),
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A2),
Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5),
Winden, Hub- und Zuggeräte (BGV D8),
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (BGV C1),
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8).
3. Berufsgenossenschaftliche Sicherheitsregeln, Grundsätze und Merkblätter
Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen (ZH 1/74),
BG-Regel: Umgang mit Hydraulikflüssigkeiten (BGR 137),
Grundsätze für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Bühnen und Studios durch den Sachverständigen bzw. Sachkundigen nach der Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" (GUV 66.15),
"Merkblatt für die Auswahl und Anbringung elektromechanischer Verriegelungseinrichtungen für Sicherheitsfunktionen" (BGI 575).
4. DIN-Normen
(Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin)
DIN 1629 | Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besondere Anforderungen; Technische Lieferbedingungen, |
DIN 1630 | Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besonders hohe Anforderungen; Technische Lieferbedingungen, |
DIN 2413 | Stahlrohre; Berechnung der Wanddicke gegen Innendruck, |
DIN 3051-3 | Drahtseile aus Stahldrähten; Grundlagen, Technische Lieferbedingungen, |
DIN 3060 | Drahtseile aus Stahldrähten; Rundlitzenseil 6 x 19 Standard, |
DIN 3066 | Drahtseile aus Stahldrähten; Rundlitzenseil 6 x 37 Standard, |
DIN 3089 Teile 1 und 2 |
Drahtseile aus Stahldrähten; Spleiße, |
DIN 3092-1 | Drahtseil-Vergüsse in Seilhülsen; Metallische Vergüsse; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung, |
DIN 3093 Teile 1 bis 3 |
Pressklemmen aus Aluminium-Knetlegierung, |
DIN 4102-5 | Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen, |
DIN 4114-1 | Stahlbau; Stabilitätsfälle (Knickung, Kippung, Beulung), Berechnungsgrundlagen, Vorschriften, |
DIN 4114-2 | Stahlbau; Stabilitätsfälle (Knickung, Kippung, Beulung) Berechnungsgrundlagen, Richtlinien, |
DIN 4844-1 | Sicherheitskennzeichnung; Begriffe, Grundsätze und Sicherheitszeichen (gegebenenfalls sind die Beiblätter 1 bis 24 hinzuzuziehen), |
DIN 4844-2 | Sicherheitskennzeichnung; Sicherheitsfarben, |
DIN 4844-3 | Sicherheitskennzeichnung; Ergänzende Festlegungen zu DIN 4844 Teil 1 und Teil 2, |
DIN 15020 Teile 1 und 2 | Hebezeuge; Grundsätze für Seiltriebe, |
DIN 15061-1 | Hebezeuge; Rillenprofile für Seilrollen, |
DIN 15315 | Aufzüge; Seilschlösser, |
DIN 15560-46 | Scheinwerfer für Film, Fernsehen, Bühne und Photographie; Sicherheitstechnische Festlegungen für bewegliche Leuchtenhänger, |
DIN 16271 | Absperrventil für Druckmessgeräte mit Prüfanschluss; Temperaturbereich -20 bis +250 °C bis PN 400, |
DIN 18800-1 | Stahlbauten; Bemessung und Konstruktion, |
DIN 18800-7 | Stahlbauten; Herstellen, Eignungsnachweise zum Schweißen, |
DIN 31000/ DIN VDE 1000 | Allgemeine Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse, |
E DIN 31001-1 | Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse; Sicherheitstechnische Maßnahmen an Gefahrstellen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen, |
DIN 31051 | Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen, |
DIN 40042 | Zuverlässigkeit elektrischer Geräte, Anlagen und Systeme; Begriffe, |
DIN 40050 | IP-Schutzarten; Berührungs-, Fremdkörper- und Wasserschutz für elektrische Betriebsmittel, |
DIN 43148 | Keil-Endklemmen für Bahnleitungen, |
DIN 50049 | Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen, |
DIN 56920 Teile 1 bis 3 | Theatertechnik, Begriffe, |
DIN 83319 | Spleiße für Faserseile, |
DIN 83325 | Hanf-Seile. |
5. VDE-Bestimmungen
(Bezugsquelle: VDE-Verlag GmbH, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin)
DIN VDE 0100 | Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, |
DIN VDE 0108-1 | Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen; Allgemeines, |
DIN VDE 0108-2 | Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen; Zusatzfestlegungen für Versammlungsstätten, |
DIN VDE 0110 | Bestimmungen für die Bemessung der Luft- und Kriechstrecken elektrischer Betriebsmittel, |
DIN VDE 0113-1 | Elektrische Ausrüstung von Industriemaschinen; Allgemeine Festlegungen, |
DIN VDE 0116 | Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen, |
DIN VDE 0250-1 | Isolierte Starkstromleitungen; Allgemeine Festlegungen, |
DIN VDE 0660 | Schaltgeräte. |
6. AD-Merkblätter
(Bezugsquelle: Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln)
AD B3 | Gewölbte Böden unter innerem und äußerem Überdruck, |
AD B5 | Ebene Böden und Platten nebst Verankerungen. |
7. Mikrocomputer in der Sicherheitstechnik;
Köln 1984 von Hölscher, Rader
(Bezugsquelle: Buchhandel)
ENDE |
(Stand: 22.02.2022)
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