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Änderungstext
LSV-NOG - LSV-Neuordnungsgesetz
Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Vom 12. April 2012
(BGBl. I Nr. 16 vom 18.04.2012 S. 579; 23.10.2012 S. 2246 12)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
hier nicht abgedruckt
Artikel 2
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
hier nicht abgedruckt
Artikel 3
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe zum Achten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels, zum Fuenften Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Kapitels und zum Fuenften Unterabschnitt des Dritten Abschnitts des Dritten Kapitels wird jeweils das Wort "Berufsgenossenschaften" durch das Wort "Unfallversicherung" ersetzt.
b) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 119 Vereinigung landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften durch Verordnung | " § 119 (weggefallen)". |
c) Die Angabe zu § 119a wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 119a Verwaltungsgemeinschaften bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften | " § 119a (weggefallen)". |
d) In der Angabe zum Zweiten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Fuenften Kapitels wird das Wort "Berufsgenossenschaften" durch das Wort "Berufsgenossenschaft" ersetzt.
e) Die Angabe zu § 123 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften | " § 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft". |
f) Die Angaben zum gesamten Abschnitt 3a des Fuenften Kapitels werden gestrichen.
g) In der Angabe zum Sechsten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Sechsten Kapitels wird das Wort "Berufsgenossenschaften" durch das Wort "Berufsgenossenschaft" ersetzt.
h) Die Angabe zu § 175 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 175 Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften | " § 175 Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft". |
i) In der Angabe zum Zweiten Abschnitt des Sechsten Kapitels werden die Wörter "landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften" durch die Wörter "landwirtschaftliche Unfallversicherung" ersetzt.
j) Die Angabe zu § 184a wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 184a Lastenverteilung zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften | " § 184a (weggefallen)". |
k) Die Angabe zu § 184b wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 184b Begriffsbestimmungen | " § 184b (weggefallen)". |
l) Die Angabe zu § 184c wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 184c Gemeinsame Tragung der Rentenlasten | " § 184c (weggefallen)". |
m) Die Angabe zu § 184d wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 184d Durchführung des Ausgleichs | " § 184d (weggefallen)". |
n) In der Angabe zu § 197 werden die Wörter "an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung" gestrichen.
o) Die Angabe zu § 205 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 205 Datenverarbeitung und -übermittlung bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften | " § 205 (weggefallen)". |
p) Die Angabe zu § 221b wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 221b Weiterentwicklung der Berechnungsgrundlagen, Verordnungsermächtigung |
(Stand: 28.08.2023)
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