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Änderungstext
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Vom 21. Dezember 2008
(BGBl. I Nr. 64 vom 29.12.2008 S. 2917, ber. 2009 S. 23; 15.07.2009 S. 1939 09)
Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2860), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 6 Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit | " § 6 (weggefallen)". |
b) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 8 Frauenförderung | " § 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf". |
c) Die Angaben zu den §§ 8a und 8b werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 8a Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§ 8b Leistungen für Berufsrückkehrer |
" § 8a (weggefallen)
§ 8b (weggefallen)". |
d) (gültig ab 1.1.2010) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 10 Freie Förderung | " § 10 (weggefallen)". |
e) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 35 Vermittlungsangebot, Eingliederungsvereinbarung | " § 35 Vermittlungsangebot". |
f) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 37 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung | " § 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung". |
g) Die Angaben zu den §§ 37b und 37c werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 37b Frühzeitige Arbeitsuche
§ 37c Personal-Service-Agentur |
" § 37b (weggefallen)
§ 37c (weggefallen)". |
h) Die Angaben zu den §§ 38 bis 40 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 38 Mitwirkung des Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Mitwirkung des Arbeitgebers § 40 Beratung des Arbeitgebers bei der Vermittlung |
" § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber § 40 (weggefallen)". |
i) Die Angaben zum Ersten Abschnitt des Vierten Kapitels werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
Erster Abschnitt Unterstützung der Beratung und Vermittlung § 45 Leistungen § 46 Höhe § 47 Anordnungsermächtigung |
Erster Abschnitt Vermittlungsunterstützende Leistungen § 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget § 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung § 47 Verordnungsermächtigung". |
j) Die Angaben zum Zweiten Abschnitt des Vierten Kapitels werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
Zweiter Abschnitt Verbesserung der Eingliederungsaussichten § 48 Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen § 49 Förderungsfähigkeit § 50 Maßnahmekosten § 51 Förderungsausschluß § 52 Anordnungsermächtigung |
"Zweiter Abschnitt
§§ 48 bis 52 (weggefallen)". |
k) Die Angaben zum Dritten Abschnitt des Vierten Kapitels werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
Dritter Abschnitt Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung § 53 Mobilitätshilfen § 54 Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung § 55 Anordnungsermächtigung |
" Dritter Abschnitt
§§ 53 bis 55 (weggefallen)". |
l) Nach der Angabe zu § 61 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme".
m) (gültig ab 18.9.2010) Die Angabe zu § 69 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 69 Lehrgangskosten | " § 69 Maßnahmekosten". |
n) Die Angaben zum Dritten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Fuenften Kapitels werden wie folgt gefasst:
(Stand: 16.06.2018)
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