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Regelwerk, BGR / DGUV-R

DGUV Regel 115-801 - Branche Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regel

(Ausgabe 01/2017; 04/2024)



Archiv: 01/2017

Änderungen zur letzten Ausgabe Januar 2017
Im Vergleich zur Ausgabe vom Januar 2017 wurde die vorliegende Fassung hinsichtlich ihrer rechtlichen Bezüge umfassend aktualisiert. Der bisherige Abschnitt "Was für den Einsatz von Zeitarbeit gilt" wurde in den Abschnitt "Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit: Was grundsätzlich gilt" integriert. Zudem fanden weitere Themen Einzug, die für den Einsatz von Zeitarbeit relevant sind, so etwa die Anforderungen aus dem Mutterschutzgesetz oder den Umgang mit vorhersehbaren Betriebsstörungen (z.B. an Maschinen und Anlagen).

1 Wozu diese Regel?

Was ist eine DGUV Regel?

Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche - dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen.

DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise zur Arbeitssicherheit und einem erfolgreichen Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.

An wen wendet sich diese DGUV Regel?

Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen - sei es, dass Sie aus einem Unternehmen kommen, das Beschäftigte aus der Zeitarbeit einsetzt (Einsatzbetrieb) oder aus einem Zeitarbeitsunternehmen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit dieser Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten. Ihre Verantwortlichen aus Betrieb, Personalabteilung und Personalbeschaffung (z.B. Einkauf) aus dem Einsatzbetrieb sowie Niederlassungsleiterinnen und Niederlassungsleiter und Personaldisponenten und Personaldisponentinnen aus Zeitarbeitsunternehmen erhalten wertvolle Informationen für die sichere und gesunde Gestaltung des Zeitarbeitseinsatzes.

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei der Gestaltung der Prozesse, die für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer erforderlich sind. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu erreichen.

Durch den Aufbau dieser DGUV Regel können Sie leicht erkennen, wo ihre jeweiligen Aufgaben für Sicherheit und Gesundheit bei Zeitarbeit liegen - ob als Zeitarbeitsunternehmen oder Einsatzbetrieb, gleich welcher Branche.

Orientieren Sie sich einfach an den Symbolen:

  Einsatzbetrieb
  Zeitarbeitsunternehmen


2 Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit:
Was grundsätzlich gilt

Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Binden Sie die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten systematisch in die betrieblichen Strukturen und Prozesse ein. Damit schaffen Sie eine solide Basis für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.

2.1 Rechtliche Grundlagen

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