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Regelwerk, BGR / DGUV-R

DGUV Regel 101-023 Forschungstauchen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regel

(Ausgabe 06/2011; 12/2023)



Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.


Archiv 06/2011

Änderungen zur Ausgabe von 2011:

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

Vorbemerkung

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogene Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Regel für "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" findet Anwendung auf alle Taucheinsätze bei Forschungseinsätzen und bei Taucheinsätzen mit wissenschaftlicher Zielsetzung. Hierzu zählen z.B. Taucheinsätze in wissenschaftlichen Einrichtungen, in Einrichtungen aus den Feldern Natur- und Denkmalschutz, Taucheinsätze im Bereich Journalismus, Ingenieurwesen und Archäologie mit wissenschaftlichem Hintergrund, Taucheinsätze im Rahmen von Studien- und Examensarbeiten sowie freiberufliche Taucheinsätze mit wissenschaftlicher Zielstellung.

Diese DGUV Regel findet keine Anwendung bei Taucharbeiten, die in den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten" fallen, in Bereichen von Hilfeleistungsunternehmen, Feuerwehren und Polizei.

Die DGUV Regel 101-023 "Forschungstauchen" wurde vom Sachgebiet Tiefbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV erstellt.

Die von den Fachbereichen der DGUV getroffenen Entscheidungen, insbesondere die zu DGUV Vorschriften und DGUV Regeln gegenüber Dritten getroffenen Auslegungen und die von ihnen durchgeführten Prüfungen und Zertifizierungen, werden von den Unfallverischerungsträgern anerkannt und beachtet (siehe DGUV Grundsatz 300-001 "Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)").

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

Abstiegsgeschwindigkeit

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