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DGUV Regel 101-014 - Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regel
(Ausgabe 11/2022)
DGUV Regeln bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.
1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Regel findet Anwendung auf die Verwendung der folgenden Arbeitsmittel: Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüste auf Baustellen. Die Verwendung schließt den Auf-, Um- und Abbau, das Absenken und Verschieben, den Transport und Gebrauch sowie die Prüfung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten ein.
Diese DGUV Regel gibt zudem erläuternde Hinweise zu den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes ( ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 allgemein, TRBS 1203, der Arbeitsstättenverordnung ( ArbStättV) und insbesondere der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 und ASR A2.1 und der Baustellenverordnung ( BaustellV).
Zusätzlich sind die Regelungen der Unfallversicherungsträger, insbesondere der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" und der einschlägigen Normen bei der Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten zu berücksichtigen.
Diese DGUV Regel wendet sich hauptsächlich an Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst oder mit ihren Beschäftigten Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüste auf-, um- oder abbauen (Ersteller) sowie an Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Beschäftigten Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüste zum Gebrauch bereitstellen (Nutzer).
Sie dient den Auftraggebenden, der Bauherrschaft sowie planenden Personen als Erkenntnisquelle für die Planung und Ausführung der Baumaßnahme. Sie gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
Schalung ist eine temporär errichtete Baukonstruktion anpassbarer Länge, Breite, Höhe und Neigung, die an der Verwendungsstelle aus Einzelbauteilen zusammengesetzt ihrer Bestimmung nach entsprechend verwendet werden kann. Sie gibt insbesondere dem Frischbeton seine Form, integriert die Einwirkungen (Kräfte/Lasten) und leitet diese über definierte Auflagerpunkte in eine geeignete Tragkonstruktion/ Traggerüst ab. Einwegschalungen wie z.B. Papprohrschalungen sind Schalungen.
Schalungssystem besteht aus serienmäßig hergestellten Bauteilen einer Schalung- und/ oder Tragkonstruktion eines Herstellers. Die Verwendung wird durch die jeweilige systemgebundene Aufbau- und Verwendungsanleitung (A+V) geregelt.
Halbfertigteil ist eine einlagige oder zweilagige Betonscheibe mit eingebauten Gitterträgern. Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen Elementdecken und Doppelwandelementen. Zu den nicht ausreichend tragfähigen Teilen eines Bauwerks gehören unter anderem Halbfertigteile. Halbfertigteile erfüllen in der Regel teilweise oder vollständig die Funktion von Schalungen.
Tragkonstruktion wird als temporäre Unterstützung zur Ableitung aller unveränderlichen und veränderlichen Lasten insbesondere aus einer Schalung, einer Konstruktion oder eines Teiles eines Bauwerks benötigt, solange dieses nicht ausreichend tragfähig ist.
Traggerüst ist eine temporäre Unterstützung für einen Teil des Bauwerkes. Sie dient dazu, die durch den frisch eingebauten Beton erzeugte Last so lange aufzunehmen, bis die Konstruktion selbst eine ausreichende Tragfähigkeit erreicht hat. Sie nimmt auch Lasten von Bauteilen, Anlagen, Personen und Ausrüstung auf, die aus dem Aufbau, der Instandhaltung, der Änderung oder dem Entfernen von Gebäuden oder anderen Bauwerken resultieren. Sie kann zusätzlich als Unterstützungskonstruktion zur zeitweiligen Lagerung von Baustoffen, Bauteilen und Ausrüstung verwendet werden.
Zu den Traggerüsten zählen entsprechend der Art der Ausführung und dem Verwendungszweck folgende Baugruppen
(Stand: 23.08.2023)
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