Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI DGUV-I
BGI 810-5 / DGUV-I 215-315
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Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Organisation und Verantwortung
2.1 Leitung und Aufsicht für besondere szenische Darstellungen
Abb. 1 Besondere szenische Darstellung ermitteln
2.2 Verantwortungsbereiche
2.2.1 Besondere szenische Darstellungen unter Leitung und Aufsicht der Bühnen- und Studiofachkraft
Abb. 2 Leitung und Aufsicht durch Bühnen- und Studiofachkraft
2.2.2 Besondere szenische Darstellungen unter Koordination der Bühnen- und Studiofachkraft
Abb. 3 Koordination der weiteren Schutzmaßnahmen durch Bühnen- und Studiofachkraft
2.2.3 Eigenverantwortliche besondere szenische Darstellung
Abb. 4 Artistische Darstellung
2.3 Versicherungsschutz
2.4 Gefährdungsbeurteilung
2.5 Auswahl von geeigneten Personen
2.5.1 Darsteller und Darstellerinnen ohne Fachkenntnisse (Laien)
2.5.2 Darsteller und Darstellerinnen mit Fachkenntnissen (Amateure)
2.5.3 Professionelle Aktionsdarsteller und Aktionsdarstellerinnen
2.5.4 Kinder und Jugendliche
Abb. 5 Kinder als Mitwirkende
2.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Abb. 6 Gespielte Auseinandersetzung
Abb. 7 Autoscooter auf der Bühne
2.7 Unterweisung
2.8 Notfallorganisation
Abb. 8 Fechtkampf
2.9 Arbeitsmittel bereitstellen und prüfen
3 Besondere szenische Darstellungen
Abb. 9 Begehen einer Showtreppe mit High Heels
3.1 Grundsätzliche Anforderungen an die Durchführung von besonderen szenischen Darstellungen
3.1.1 Proben
Abb. 10 Szenische Probe
3.1.2 Training und Verletzungsprophylaxe
3.1.3 Darstellungen mit Absturzgefahr
Abb. 11 Szenische Darstellung mit Absturzgefahr
3.1.4 Gespielte Tätlichkeiten und Darstellungen mit Zerbrechen von Materialien
Abb. 12 Erhöhte Spielebenen
3.2 Artistik und Akrobatik
3.3 Sensationsdarstellung
Abb. 13 Akrobatische Showeinlage
Abb. 14 Showeinlage mit KFZ-Einsatz
3.4 Besondere szenische Darstellungen mit sportlichen Elementen
3.4.1 Szenische Darstellung einer sportlichen Aktion
Abb. 15 Sportliche Showeinlage
3.4.2 Präsentation von Breitensport
3.4.3 Präsentation von Extremsport
3.5 Stunt
3.6 Tiere
3.6.1 Pferde
Abb. 16 Schwertkampf
3.7 Bühnenwaffen
3.7.1 Umgang mit Hieb- und Stichwaffen
3.7.2 Umgang mit Feuerwaffen
3.7.3 Lagerung und Transport, Überlassen zur szenischen Darstellung
Abb. 17 Schreckschusswaffeneinsatz
Anhang 1 - Vorgehensweise bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung
Schritt 1: Ermittlung und Abgrenzung der besonderen szenischen Darstellungen, die individuell beurteilt werden müssen
Schritt 2: Auswahl von fachlich geeigneten Personen für die Gefährdungsbeurteilung
Schritt 3: Ermittlung der Gefährdung
Schritt 4: Bewertung des Risikos
Schritt 5: Auswahl von fachlich und körperlich geeigneten Personen für die Darstellung
Schritt 6: Ableitung von Schutzzielen
Abb. 18 Gefahrenquelle
Schritt 7: Auswahl, Umsetzung und Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit
Abb. 19 Maßnahmenhirarchie
Schritt 8: Dokumentation
Schritt 9: Unterweisung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
Schritt 10: Wirksamkeitskontrolle und regelmäßige Überprüfung
Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen
Beispiel 1: Worst-Case Betrachtung
Beispiel 2: Individuelle Gefährdungsbeurteilung
Beispiel 3: Individuelle Gefährdungsbeurteilung, Spezialist erforderlich
Beispiel 4: Individuelle Gefährdungsbeurteilung
Anhang 2 - Dokumentationsschema für die individuelle Gefährdungsbeurteilung
Anhang 3 - Einsatz von Tieren bei szenischer Darstellung
Anhang 4 - Checkliste zur Auswahl von Stuntleuten
Anhang 5 - Begriffe
Anhang 6 - Informationen zum Waffenrecht
Literaturverzeichnis