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DGUV Information 213-100 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Staub bei Elektroinstallationsarbeiten"
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 04/2017)
gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 [ 1] zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2 [ 2]
Vorwort
Diese branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung für staubemittierende Tätigkeiten in der Elektroinstallation wurde von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse erarbeitet und im Sachgebiet "Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub" des Fachbereichs "Rohstoffe und Chemische Industrie" der DGUV weiter entwickelt. Die Hilfestellung enthält branchenübliche Verfahren und Betriebsweisen, die zur Staubminimierung angewendet werden sowie eine Bewertung, ob der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für die alveolengängige Staubfraktion (A-Staub) bei den aufgeführten Tätigkeiten eingehalten werden kann, oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Hierzu wurden Messdaten [ 3], Expositionsdaten der TRGS 559 "Mineralischer Staub" [ 4], Literaturhinweise und Experteneinschätzungen herangezogen.
Sofern bei Tätigkeiten mit geprüften, abgestimmten Gerätesystemen der AGW für A-Staub nicht eingehalten werden kann, werden weiterführende technische und andere Schutzmaßnahmen aufgeführt, die zu einer Minimierung der Staubexposition führen.
In Verbindung mit der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung stellt diese Hilfestellung das in TRGS 900 Nr. 2.4.2 und in TRGS 504 unter Nr. 3.4.2 beschriebene Schutzmaßnahmenkonzept dar, dessen Umsetzung die Inanspruchnahme der Übergangsregelung ermöglicht und zur Einhaltung des AGW von 1,25 mg/m3 führt.
Das Schutzmaßnahmenkonzept ist zusammen mit der Branchenlösung "Staub bei Elektroinstallationsarbeiten" [ 5], Ausgabe 12/2014, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anzuwenden.
Staubemittierende Tätigkeiten der Elektroinstallation auf Baustellen
1 Staubemittierende Tätigkeiten
Beschäftigte sind auf Baustellen der Elektroinstallation bei nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten regelmäßig gegenüber Stäuben und insbesondere mineralischen Stäuben exponiert. Die Dauer der Exposition kann von wenigen Minuten bis zu einer Schicht pro Tag betragen. Die Höhe und der Verlauf der Konzentration der Stäube in der Luft am Arbeitsplatz ist insbesondere abhängig von der Art und der Dauer der ausgeübten Tätigkeit, dem verwendeten Gerätesystem, dem Zustand und der Zusammensetzung der Bausubstanz an der gearbeitet wird und den räumlichen sowie den Lüftungsbedingungen.
Zu den Tätigkeiten zählen:
2 Schutzmaßnahmen nach branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen
Die Vorgaben zum staubarmen Arbeiten des Anhang I Nr. 2 "partikelförmige Gefahrstoffe" der Gefahrstoffverordnung [ 6] werden umgesetzt.
Maßnahmen und Hinweise für staubarmes Arbeiten enthält die Branchenlösung "Staub bei Elektroinstallationsarbeiten" der BG ETEM in der Fassung 12/2014. Dies sind insbesondere:
Staubarme Gerätesysteme
Für die aufgeführten Tätigkeiten werden ausschließlich abgestimmte, geprüfte Gerätesysteme eingesetzt. Solche Gerätesysteme bestehen aus einem Elektrowerkzeug, einem für das Elektrowerkzeug vom Hersteller empfohlenen Entstauber mit Absaugung an der Entstehungsstelle mindestens der Staubklasse M und vom Hersteller empfohlenen Werkzeugen bzw. Zubehörteilen in den entsprechenden Konfigurationen.
Lüftung, Luftreinigung und Abgrenzung
Arbeitsbereiche sind gut zu durchlüften. Dies ist mit technischen Einrichtungen oder durch natürliche Lüftung möglich. Bei starker Staubfreisetzung in die Arbeitsumgebung kann zusätzlich zur Benutzung eines staubarmen Bearbeitungssystems die Staubexposition durch den Betrieb eines Luftreinigers minimiert werden. Durch staubdichte Abgrenzungen bzw. Einhausungen kann eine Staubausbreitung auf andere Bereiche verhindert werden.
Reinigung
Für die Beseitigung abgelagerter Stäube ist eine Befeuchtung und vorsichtiges zeitnahes Aufnehmen bzw. ein trockenes Aufsaugen mit dem Entstauber des Gerätesystems möglich.
Entsorgung
Abgeschiedene Stäube aus den Sammelbehältern der Entstauber sind staubarm mit den eingelegten Staubbeuteln/-säcken zu entnehmen. Dazu werden die Staubbeutel/-säcke verschlossen und in die entsprechenden Entsorgungsbehälter/-container verbracht. Ablagerungen/Verunreinigungen an den Geräten werden durch Absaugen oder Feuchtreinigen entfernt.
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