Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I
DGUV Information 213-018
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1 Zielsetzung
2 Rechtsgrundlagen
Tabelle 1: Rechtliche Grundlagen für Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung
3 Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung
3.1 Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Abb. 1 Die benachbarten Walzen an der Streichmaschine bilden z. T. Einzugstellen. Als Zugangssicherung ist die abgebildete Umwehrung grundsätzlich nicht mehr aus reichend
Abb. 2 Der Zugang in den Gefahrbereich erfolgt durch eine verriegelte Tür mit Zuhaltung
3.2 Umzäunung
Abb. 3 Eine Umzäunung verwehrt den Zugang zu dem Gefahrbereich am Rollenschneider
3.3 Tippbetrieb
3.4 Schutzeinrichtungen an Kraftübertragungselementen
Abb. 4 Der Keilriemenantrieb der Pumpe ist durch eine Verkleidung gesichert
Abb. 5 Die sich drehenden Teile stellen eine Fangstelle dar und sind durch Verkleidung gesichert. Die feststehende trennende Schutzeinrichtung ist verschraubt und lässt sich nur mithilfe von Werkzeug entfernen
3.5 Gefährdung durch Quetschen
Abb. 6 Zwei Lichtschranken sichern über die gesamte Länge der Trockenhaube die Quetschstelle zwischen den Hubtoren und dem Flur
Abb. 7 Eine Papierrolle fährt durch eine "erkennende" Lichtschranke in einen Gefahrbereich, wo sie durch einen Rollenausstoßer vom Unterflur-Plattenband ausgestoßen wird
3.6 Gefährdung durch Einziehen
Abb. 8 Ganz offensichtlich ist zwischen den beiden Walzen der erforderliche Sicherheitsabstand von 500 mm nicht eingehalten. Die Einlaufstelle muss gesichert werden z.B. durch Verwehren des Zugangs in den Gefahrbereich
Abb. 9 Beispiele für Schutzstangen an einer Einzugstelle mit a als Abstand zwischen Walze und Schutzstange
Abb. 10 Der Auflauf des Filzes auf die Walze ist maschinenbreit gesichert
Abb. 11 Eine seitliche Verdeckungverwehrt den Zugriff zum Siebauflauf von einem Laufsteg aus
Abb. 12 Der seitliche Schutz des Filzauflaufs kann untergriffen werden. Weiterhin verwehrt er nicht den Zugang in die Maschine
3.7 Arbeitsplätze, Zugänge, Laufstege, Durchgänge
Abb. 13 Die Arbeitsplätze an der Papiermaschine sind über ein System von Treppen und Laufstegen gut erreichbar
Abb. 14 Das Laufstegelement ist hochgeklappt und dient nach Arretierung als Absturzsicherung
3.8 Treppen, Maschinentreppen, Steigleitern
Abb. 15 Zum Arbeitspodest am Poperoller führt eine normgerechte Treppe
Abb. 16 Ein selbstschließender Türbügel sichert die Geländerunterbrechung, die durch den Anschluss der Maschinentreppe entsteht
Abb. 17 Ein Anschlussstutzen engt den Durchgang auf weniger als 0,60 m ein. Eine solche Einengung sollte jedoch im Bereich der Treppe nicht vorhanden sein
Abb. 18 Aussparung mit Formteil
Abb. 19 Von einem aufgehängten Schlauch geht keine Stolpergefahr aus
Abb. 20 Die Schlauchaufrollung ist die bessere Lösung. Das Schlauchende sollte aber nicht auf dem Boden liegen
Abb. 21 Handbetätigte Ventile liegen in ca. 5 m Höhe. Vorzuziehen sind von Flur aus zu bedienende Ventile. Werden Anlegeleitern verwendet müssen diese gegen Wegrutschen gesichert werden
3.9 Absturzsicherungen, Geländer
Abb. 22 Die Lücke zwischen Laufsteg und Stuhlung ist kleiner als 120 mm. Im Anwendungsbereich der DIN EN 1034 ist die Maschinenstuhlung als Absturzsicherung ausreichend, wenn die Höhe zwischen Laufstegebene und Sieb mindestens 1,10 m beträgt, An Siebpartien von Altanlagen genügten noch 0,80 m
Abb. 23 Das fahrbare Podest rechts wird an dem stationären Podest angedockt und durch einen steckbaren Bolzen arretiert
3.10 Anlaufwarneinrichtung
Abb. 24 Der akustische Signalgeber ist auf der Triebseite der Maschine angeordnet. Diese Seite der Maschine kann vom Steuerpult aus nicht eingesehen werden
3.11 Not-Halt-Einrichtung
Abb. 25 Das Not-Halt-Befehlsgerät ist der rote gelb unterlegte Pilztaster. Die Verwendung des Schaltkastens als Ablage ist jedoch nicht bestimmungsgemäß
Abb. 26 Der rote Pilztaster ist durch seine Lage gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt. Auf der Säule wird gut erkennbar auf ihn aufmerksam gemacht
3.12 Energietrennung, Energieabbau
Abb. 27 Der Hauptschalter, der die Maschine allpolig vom Netz trennt, kann in der 0-Stellung mit einem Vorhängeschloss gegen Wiedereinschalten gesichert werden
Abb. 28 Dieser Hauptschalter ist eindeutig beschriftet. Er hat außerdem Not-Halt-Schaltvermögen, wie es die Farbgebung in rot/gelb ausweist
Abb. 29 Beim Hochfahren überfährt der Tragarm die Sperrklinke. Diese rastet ein und hält den Tragarm in der oberen Stellung, auch wenn die Energie für den Hubzylinder ausfällt
3.13 Einrichtungen zum Rüsten und Instandhalten, Schmierstellen
Abb. 30 Noch an der Papiermaschine werden die Klingen klein geschnitten und über die blaue Tonne im Hintergrund entsorgt. Lange Transportwege entfallen und das Verletzungsrisiko ist minimiert
Abb. 31 Das Werkzeug wird auf das Kreismesser aufgesetzt. Die Innensechskantschrauben können gelöst werden. Das gelöste Messer wird durch Magnete im Werkzeug gehalten und lässt sich, ohne in die Hand genommen werden zu müssen, aus der Schneidpartie herausnehmen
Abb. 32 Das herausnehmbare Cantileverstück hat einen Handgriff, damit es besser zu transportieren ist. Sein Gewicht sollte 25 kg nicht überschreiten
3.14 Reinigen und Entfernen von Ausschuss
Bild 33 Geeignete Aufrollungen gewährleisten, dass Luft und Wasser an jeder Stelle der Papiermaschine im Bedarfsfall schnell zur Verfügung stehen
Abb. 34 Der Wasserschlauch (roter Schlauch) ist ordnungsgemäß über die Schlauchaufhängung gelegt. Wenn er gebraucht wird, muss er herunter gehoben werden. Das Gewicht des vollen Schlauches kann erheblich sein. Vielleicht ist das die Motivation für manche Beschäftigte, den Schlauch auf den Boden zu legen
Abb. 35 Ein Mannloch an der tiefst möglichen Stelle der Bütte gewährleistet den Zugang ohne Leiter und dient außerdem der Belüftung. Es macht jedoch die Messung der Atemluft in der Bütte vor dem Einsteigen nicht überflüssig und ermöglicht das Retten lebloser Personen
3.15 Kreismesser und feststehende Messer
Abb. 36 Schutzeinrichtungen verhindern Verletzungen an den Kreismessern durch unbeabsichtigtes Berühren
Abb. 37 Das Zackenmesser liegt in der Ruhestellung in einem Winkelprofil, das die Zacken verdeckt. Es besteht keine Verletzungsgefahr
3.16 Steuerungen und Befehlseinrichtungen
Abb. 38 Durch eine einzelne Betätigung darf keine gefährliche Situation herbeigeführt werden können. Die Gefahr einer unbeabsichtigten Berührung ist an Touch Screen Displays besonders groß
Abb. 39 Sogenannte "Sicherheitsschalter" dürfen nur dann rot/gelb ausgeführt werden, wenn sie auf die Not-Halt-Einrichtung der Gesamtmaschine wirken
3.17 Lärm
Abb. 40 Durch Verkleiden der Rohrleitung mit geeignetem Lärm-Dämmmaterial lässt sich der Lärmpegel im Raum erheblich senken
3.18 Integrierte Beleuchtung
Abb. 41 Eine ausreichende Beleuchtung erlaubt das Beurteilen bestimmter Arbeitsvorgänge
3.19 Strahlung
Abb. 42 Am Messrahmen ist die Kennzeichnung angebracht, aus der ersichtlich ist: hier wird ein Strahler eingesetzt
3.20 Benutzerinformation
Abb. 43 Wird die Betriebsanleitung in der Schaltwarte aufbewahrt, ist sie leicht zugänglich und die Bedienperson wird sie im Zweifelsfall auch benutzen