Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI DGUV-I
BGI 578/ DGUV-I 211-010
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Vorwort
1. Zum Begriff "Betriebsanweisung"
2. Rechtsgrundlagen
Bild 2-1: Forderungen in Unfallverhütungsvorschriften
Bild 2-2: Forderungen in ausgewählten BG-Regeln
3. Anforderungen an Betriebsanweisungen
Bild 3-1: Beispiel für eine einheitliche Gestaltung von Betriebsanweisungen aller Art in einem Unternehmen:
* Orange (Gefahrstoffe) * Blau (Maschinen) * Grün (Persönliche Schutzausrüstungen)
Bild 3-2: Beispiel für die Gestaltung von Betriebsanweisungen gemäß TRGS 555
Bild 3-3: Empfehlung der Wirtschaftsvereinigung Stahl zur Gestaltung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
4. Inhalt von Betriebsanweisungen
Bild 4-1: Beispiel für Betriebsanweisungen, in denen fertigungs- und sicherheitstechnische Hinweise zusammengefasst sind
Bild 4-2: Beispiel für Betriebsanweisungen, in denen fertigungs- und sicherheitstechnische Hinweise zusammengefasst sind
Bild 4-3: Beispiel für eine Betriebsanweisung "Umgang mit wassergemischten Kühlschmierstoffen bei der mechanischen Bearbeitung"
Bild 4-4: Beispiel für eine Betriebsanweisung "Arbeiten an Tisch- und Ständerbohrmaschinen sowie an Bohrwerken"
Bild 4-5: Beispiel für eine Betriebsanweisung für Staplerfahrer
Bild 4-6: Beispiel für eine Betriebsanweisung "Be- und Verarbeiten von Eichen- oder Buchenholz bzw. eichen- oder buchenholzhaltigen Spanplatten, Schichthölzern usw. auf Maschinen mit Absaugeinrichtungen
4.1 Musterbetriebsanweisung im Internet
5. Bekanntmachung von Betriebsanweisungen
6. Literatur-, Quellen- und Abbildungsverzeichnis
6.1 Literaturverzeichnis