Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI DGUV-I

BGI 578/ DGUV-I 211-010
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Vorwort

1. Zum Begriff "Betriebsanweisung"

2. Rechtsgrundlagen

Bild 2-1: Forderungen in Unfallverhütungsvorschriften

Bild 2-2: Forderungen in ausgewählten BG-Regeln

3. Anforderungen an Betriebsanweisungen

Bild 3-1: Beispiel für eine einheitliche Gestaltung von Betriebsanweisungen aller Art in einem Unternehmen:
* Orange (Gefahrstoffe) * Blau (Maschinen) * Grün (Persönliche Schutzausrüstungen)

Bild 3-2: Beispiel für die Gestaltung von Betriebsanweisungen gemäß TRGS 555

Bild 3-3: Empfehlung der Wirtschaftsvereinigung Stahl zur Gestaltung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

4. Inhalt von Betriebsanweisungen

Bild 4-1: Beispiel für Betriebsanweisungen, in denen fertigungs- und sicherheitstechnische Hinweise zusammengefasst sind

Bild 4-2: Beispiel für Betriebsanweisungen, in denen fertigungs- und sicherheitstechnische Hinweise zusammengefasst sind

Bild 4-3: Beispiel für eine Betriebsanweisung "Umgang mit wassergemischten Kühlschmierstoffen bei der mechanischen Bearbeitung"

Bild 4-4: Beispiel für eine Betriebsanweisung "Arbeiten an Tisch- und Ständerbohrmaschinen sowie an Bohrwerken"

Bild 4-5: Beispiel für eine Betriebsanweisung für Staplerfahrer

Bild 4-6: Beispiel für eine Betriebsanweisung "Be- und Verarbeiten von Eichen- oder Buchenholz bzw. eichen- oder buchenholzhaltigen Spanplatten, Schichthölzern usw. auf Maschinen mit Absaugeinrichtungen

4.1 Musterbetriebsanweisung im Internet

5. Bekanntmachung von Betriebsanweisungen

6. Literatur-, Quellen- und Abbildungsverzeichnis

6.1 Literaturverzeichnis

6.2