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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 746 / DGUV Information 209-049 - Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 2002; 2007; 04/2018)



Archiv: 2007


Vorwort

Beim Wolframinertgasschweißen (WIG) sind möglichst thoriumoxidfreie Wolframelektroden zu verwenden, da von thoriumhaltigen Wolframelektroden auf Grund ihrer radioaktiven Eigenschaften energiereiche Strahlung ausgeht. Diese Energiereiche Strahlung kann durch die Ablagerung des Thoriums in den Knochen sowie Bestrahlung der Bronchien und der Lunge das Erbgut verändern und damit langfristig Krebs auslösen.

Kann aus zwingenden technischen Gründen nicht auf den Einsatz von thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden verzichtet werden, enthält diese Information Hinweise zum Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden. Es werden die notwendigen Schutzmaßnahmen beschrieben, um mögliche Gefährdungen beim Umgang mit diesen Elektroden zu minimieren.

Unternehmerinnen und Unternehmer können bei Beachtung der in dieser DGUV Information enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass sie die in der DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Teil 2, Kap. 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren", und der TRGS 528 geforderten Schutzziele erreichen.

Diese DGUV Information ist nicht geeignet, im Falle einer Berufskrankheit nach Ziffer BK 2402 die Exposition abzuschätzen. In entsprechenden Berufskrankheitenfällen ist die jährliche Organdosis für das betroffene Organ zu ermitteln. Diese kann aus der vorliegenden Information nicht abgeleitet werden. In diesen Fällen kann das Institut für Strahlenschutz der BG ETEM und der BG RCI beraten (Institut für Strahlenschutz der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI), Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln).

Dieser Stand der Information beinhalt nur eine redaktionelle Überarbeitung. Eine vollständige Aktualisierung der Schrift wird nach Abschluss der Überarbeitungen der TRGS 528 erfolgen.

1 Begriffe zum Strahlenschutz

Im Folgenden werden Strahlenschutzbegriffe, die in dieser DGUV Information verwendet werden, in vereinfachter Form erläutert. Einige dieser Begriffe sind in § 3 der Strahlenschutzverordnung näher definiert.

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(Stand: 27.11.2019)

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