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DGUV Information 207-010 - Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege - Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 11/2007; 12/2020)
Archiv: 11/2007
bisher: GUV-I 8557
1 Einleitung
Mit Menschen zu Arbeiten macht Freude: Sie zu unterstützen und zu pflegen ist eine wichtige und erfüllende Aufgabe. Das Bewegen von Menschen ist aber auch mit hohen physischen Anforderungen verbunden. Hohe Druckbelastungen in der Wirbelsäule und ungünstige Körperhaltungen zählen zu den häufigsten Belastungsfaktoren im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Diese können bei den Beschäftigten zu Muskel- und Skelett-Erkrankungen (MSE) und Ausfallzeiten führen. Deshalb liegt es im Interesse jedes Unternehmens, die arbeitsbedingten Ursachen von MSE der Beschäftigten im Blick zu haben. Ein bewusster Umgang mit den Anforderungen beim Bewegen von Menschen erhöht zusätzlich die Pflege-, Betreuungs- und Behandlungsqualität.
Auch psychische und soziale Aspekte der Arbeit stehen in Zusammenhang mit Rückenbeschwerden. Dies wurde durch zahlreiche Studien nachgewiesen. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit spiegeln sich daher in einer gesundheitsförderlichen Unternehmenskultur wieder, in der auch die psychische Belastung bei einer Tätigkeit Berücksichtigung findet. Schließlich beeinflusst dies auch die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten.
Darüber hinaus sind Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege vom demographischen Wandel doppelt betroffen: Denn nicht nur die zu pflegenden Personen werden immer älter, auch das Durchschnittsalter der Beschäftigten steigt. Dazu macht sich in vielen Teilen Deutschlands der Fachkräftemangel bemerkbar. Damit steigen die quantitativen Anforderungen an das vorhandene Personal zusätzlich. Der damit einhergehende Zeitdruck kann sich unter anderem in Überlastungsanzeigen und psychischen Erkrankungen wiederspiegeln.
Diese DGUV Information richtet sich an die Unternehmensleitung sowie all diejenigen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützen - unabhängig von der Betriebsgröße. Weiterhin richtet sich diese Information an die gewählten Vertretungen der Beschäftigten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den betriebsärztlichen Dienst und sonstige mit dem Thema Befasste, bis hin zu den Beschäftigten.
Damit verfolgt diese Grundlagenbroschüre mehrere Ziele: Zum einen sollen die Verantwortlichen - Unternehmensleitungen und Führungskräfte - für die hohe physische Belastung der Beschäftigten sensibilisiert werden. Zum anderen wird der Blick auf diejenigen Einflussfaktoren gelenkt, die zur Gesunderhaltung der Beschäftigten beitragen. Im Fokus steht die Schaffung von gesundheitsförderlichen Rahmenbedingungen, welche u. a. bei der Arbeitsumgebung (wie bspw. eine ergonomische Gestaltung) aber auch einer passenden Arbeitsorganisation ansetzen. Das Ziel ist, die Gefährdung zu vermeiden oder mindestens zu reduzieren. Hier können insbesondere die Führungskräfte, aber auch die Beschäftigten selbst großen Einfluss nehmen. Die Umsetzung und die Akzeptanz von Maßnahmen, die die Gesundheitskompetenz stärken, tragen wesentlich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei.
Zu Beginn dieser DGUV Information werden die gesetzlichen Grundlagen erläutert, bevor auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Forschung eingegangen wird ( Kapitel 2). Kapitel 3 befasst sich mit den Einflussfaktoren, die ein ergonomisches Arbeiten ermöglichen und damit körperliche Belastungen beim Bewegen von Menschen reduzieren. Besondere Tätigkeitsbereiche wie z.B. im Operationsbereich oder in der physikalischen Therapie werden in Kapitel 4 dargestellt. Abschließend werden in Kapitel 5 die Erfolgsfaktoren für Präventionsmaßnahmen im Unternehmen aufgezeigt.
Mit dieser DGUV Information werden Veröffentlichungen der Unfallversicherungsträger in einer Broschüre zusammengefasst, um die Suche nach der passenden Literatur zu vereinfachen und den aktuellen Stand des Wissens wiederzugeben.
Wir freuen uns, wenn die Broschüre dazu beiträgt, die physische Belastung beim Bewegen von Menschen ins Bewusstsein der Unternehmensleitungen, Führungskräfte, der gewählten Vertretungen der Beschäftigten und natürlich der Beschäftigten selbst zu rücken und möglichst zu vermeiden. Sie alle tragen dazu bei, unsere Arbeitswelt gesünder zu machen.
Begriffsdefinition |
Der Begriff "Beschäftigte" steht in dieser DGUV Information geschlechtsneutral stellvertretend für alle Personen, die das Bewegen oder die Bewegungsunterstützung von Menschen durchführen. Darunter fallen sowohl beruflich als auch ehrenamtlich Tätige.
Hinweis: Nach § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten im staatlichen Recht festgelegte Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Der Begriff "Mensch" steht geschlechtsneutral stellvertretend für alle "Patienten und Patientinnen/Bewohner und Bewohnerinnen/Pflegebedürftige/Menschen mit Behinderungen" im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Der Begriff "Unternehmensleitung" wird für den Unternehmer oder die Unternehmerin gleichermaßen wie für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verwendet. "Bewegen von Menschen" |
(Stand: 28.08.2023)
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