Regelwerk; Prävention; DGUV-Information
DGUV Information 207-007
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1 Einleitung
2 Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung für Zytostatika
Abb. 1 Handlungszyklus - die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung
3 Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Abb. 2 Anbringen einer Infusionslösung
4 Gefährdungen ermitteln
4.1 (Toxische) Eigenschaften von Zytostatika
4.1.1 Akute Toxizität
4.1.2 Chronische Toxizität
4.2 Expositionsermittlung
4.2.1 Umgebungsmonitoring
Abb. 3 Wischprobenentnahme, geeignete Orte für Wischproben
Abb. 4 Probenahme-Set
4.2.2 Biomonitoring
5 Gefährdung beurteilen
Abb. 5 Gewichtung der Freisetzungsmöglichkeiten bei verschiedenen Tätigkeiten
6 Maßnahmen festlegen und durchführen
6.1 Zubereitung
Abb. 6 Benutzung des Kornmunikationssystems im Zubereitungsbereich mit Schutzhandschuhen
Abb. 7 Aufziehen einer Spritze mit Zytostatikum in der Sicherheitswerkbank
Abb. 8 Ausziehen der nach außen gekrempelten Handschuhe
Abb. 9 Routinereinigung in einer Sicherheitswerkbank
6.2 Lagerung, Verpackung und Transport
Abb. 10 Ausschleusen fertiger Zubereitungen
Abb. 11 Kennzeichnung einer Transportbox (Beispiel)
Abb. 12 Zytostatika-Lieferung mit Etikett "Gelbe Hand"
6.3 Vorbereitung und Applikation
Abb. 13 Infusionsständer im Behandlungsraum
6.4 Entsorgung von Abfällen
Abb. 14 Entsorgung von zytostatikahaltigen Abfällen (nach Arbeit unter der Sicherheitswerkbank)
Abb. 15 Einschweißgerät für zytostatikahaltige Abfälle im Zubereitungsbereich
Abb. 16 Sammelbehälter mit Bindemittel
Abb. 17 Kennzeichnung eines Abfallbehälters
Abb. 18 Gefahrzettel Nr. 6.1
6.5 Unbeabsichtigte Freisetzung
6.6 Unterweisung
7 Wirksamkeitsprüfung, Fortschreibung und Dokumentation
7.1 Wirksamkeitsprüfung
7.2 Fortschreibung
7.3 Dokumentation
8 Arbeitsmedizinische Vorsorge
9 Rechtsgrundlagen
1. Gesetze und Verordnungen
2. DGUV Regelwerk für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
3. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
4. DIN-Normen
10 Literatur
Anhang I
Gefahrstoffrechtliche Zuordnung verschiedener Zytostatika
Anhang II Hinweise zur Erstellung von Betriebsanweisungen