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Regelwerk; Prävention; DGUV-Information

DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 10/2010 06/2015 05/2020 12/2025)



Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.

Änderungen zur letzten Ausgabe Mai 2020:
Wesentliche Änderungen:

Vorwort

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer. Sie sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Unternehmer können bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere bei den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten davon ausgehen, dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen haben. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie im Anhang zusammengestellt.

1 Anwendungsbereich

Der hohe Anteil von Rutschunfällen am gesamten Unfallgeschehen erfordert eine sorgfältige Auswahl von Bodenbelägen, Reinigungsverfahren und Reinigungsmitteln.

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.5 "Fußböden" regelt das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten. Sie fordert unter anderem, dass Fußbodenoberflächen von Bereichen, die in der Regel nass sind und barfuß begangen werden, sicher begehbar sind.

Diese DGUV Information gibt ergänzende Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen vor.

Nassbelastete Barfußbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbeläge in diesen Bereichen in der Regel nass sind und barfuß begangen wer-den. Bodenbeläge im Sinne dieser DGUV Information sind auch Fußboden-auflagen, Rampen sowie Stufen von Treppen und Leitern.

Nassbelastete Barfußbereiche befinden sich z.B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Sanitär- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten.

2 Begriffsbestimmungen

Bewertungsgruppe ist der Maßstab für den Grad der Rutschhemmung eines nassbelasteten Bodenbelages, die im Rahmen der Baumusterprüfung nach DIN EN 16165 Anhang a ermittelt wird. Die Bewertungsgruppe a ist hinsichtlich der Rutschhemmung die geringste und C die höchste Bewertungsgruppe.

Gleitreibungskoeffizient, μ, ist der dimensionslose Quotient aus der horizontalen Reibungskraft und der vertikal wirkenden Kraft während der Bewegung zwischen dem Gleiter und dem horizontal liegenden Fußboden bei konstanter Geschwindigkeit.

μNM ist der Gleitreibungskoeffizient im Neuzustand, der sich bei einer Mes-sung nach DIN EN 16165 Anhang D mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (NM ist die Abkürzung für Nullmessung).

μKM ist der Gleitreibungskoeffizient im Betriebszustand, der sich bei einer Messung nach DIN EN 16165 Anhang D mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (KM ist die Abkürzung für die standardisierte Kontrollmessung).

Nullmessung ist die Messung des μNM, die nach DIN EN 16165 Anhang D (mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser) auf dem Bodenbelag im Neuzustand vor Bauendreinigung (verlegt und verfugt) durchgeführt wird. Das Ergebnis der Nullmessung ermöglicht einen Vergleich mit dem Bodenbelag zu einem späteren Zeitpunkt.

Kontrollmessung ist die Messung des μKM, die nach DIN EN 16165 Anhang D (mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser) auf dem Bodenbelag im Gebrauchs-zustand durchgeführt wird.

SBR Gleiter ist der nach DIN EN 16165 Anhang D standardisierte Gleiter (Gummi-Material).

NaLS-Wasser ist das nach DIN EN 16165 Anhang D standardisierte Gleitmittel für die Messung im nassen Zustand, bestehend aus einer 0,1%igen Lösung von NaLS (Natrium-laurylsulfat) in entionisiertem Wasser.

Rückstellprobe ist die Aufbewahrung von Fußbodenmustern aus verwendeter Charge (mindestens 2 m2) für spätere Überprüfungen.

Unter Trittfreundlichkeit versteht man die Gestaltung der Oberfläche eines Bodenbelags, der beim barfüßigen Begehen als angenehm und schmerzfrei wahrgenommen wird und bei dem keine Verletzungsgefahr besteht.

3 Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen

3.1 Rutschhemmung

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