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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 207-006 - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 10/2010; 06/2015; 05/2020)



Archiv 10/2010; 06/2015


Vorbemerkung

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer. Sie sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Unternehmer können bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere bei den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten davon ausgehen, dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen haben. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie im Anhang zusammengestellt.

1 Anwendungsbereich

Der hohe Anteil von Rutschunfällen am gesamten Unfallgeschehen erfordert eine sorgfältige Auswahl von Bodenbelägen, Reinigungsverfahren und Reinigungsmitteln.

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 "Fußböden" regelt das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.

Diese DGUV Information gibt ergänzende Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen vor.

Nassbelastete Barfußbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbeläge in diesen Bereichen in der Regel nass sind und barfuß begangen werden. Bodenbeläge im Sinne dieser Information sind auch Rampen sowie Stufen von Treppen und Leitern.

Nassbelastete Barfußbereiche befinden sich z.B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Sanitär- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten.

2 Begriffsbestimmungen

Bewertungsgruppe ist der Maßstab für den Grad der Rutschhemmung eines nassbelasteten Bodenbelages, die im Rahmen der Baumusterprüfung nach DIN 51097 ermittelt wird. Bewertungsgruppe a ist die geringste und C die höchste Bewertungsgruppe.

Gleitreibungskoeffizient, p, ist der dimensionslose Quotient aus der horizontalen Reibungskraft und der vertikal wirkenden Kraft während der Bewegung zwischen dem Gleiter und dem horizontal liegenden Fußboden bei konstanter Geschwindigkeit.

μkm ist der Gleitreibungskoeffizient im Neuzustand, der sich bei einer Messung nach DIN 51131 mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (NM ist die Abkürzung für Nullmessung).

μkm ist der Gleitreibungskoeffizient im Betriebszustand, der sich bei einer Messung nach DIN 51131 mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (KM ist die Abkürzung für die standardisierte Kontrollmessung).

Nullmessung ist die Messung des µNM, die nach DIN 51131 (mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser) auf dem Bodenbelag im Neuzustand vor Bauendreinigung (verlegt und verfugt) durchgeführt wird. Das Ergebnis der Nullmessung ermöglicht einen Vergleich mit dem Bodenbelag zu einem späteren Zeitpunkt.

Kontrollmessung ist die Messung des µKM, die nach DIN 51131 (mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser) auf dem Bodenbelag im Gebrauchszustand durchgeführt wird.

SBR Gleiter ist der nach DIN 51131 standardisierte Gleiter (Gummi- Material).

NaLS-Wasser ist das nach DIN 51131 standardisierte Gleitmittel für die Messung im nassen Zustand, bestehend aus einer 0,1%igen Lösung von NaLS (Natriumlaurylsulfat) in entionisiertem Wasser.

Rückstellprobe ist die Aufbewahrung von Fußbodenmustern aus verwendeter Charge (mindestens 2 m2) für spätere Überprüfungen.

3 Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen

3.1 Rutschhemmung

Ein nassbelasteter Barfußbereich ist mit einem nutzungsgerechten Bodenbelag einzurichten. Für die Auswahl des Bodenbelags ist die DGUV Information 207-006 anzuwenden. Sie hat als Prüfgrundlage die "Schiefe Ebene" nach DIN 51097. Nur mit diesem Verfahren ist es möglich, alle Bodenbelagsarten zu prüfen.

Entsprechend den unterschiedlichen Rutschgefahren werden die einzelnen Bereiche den Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von a bis C zunehmen.

In der folgenden Tabelle sind für einzelne Bereiche Mindestneigungswinkel festgelegt, die bei der Prüfung nach DIN 51 097 (vgl. Abschnitt 5) von den Bodenbelägen erreicht werden müssen; die Aufzählung der nassbelasteten Barfußbereiche ist nicht abschließend.

Tabelle 1: Zuordnung der Bewertungsgruppen für einzelne nassbelastete Barfußbereiche

Bewertungsgruppe Mindestneigungswinkel Bereiche
A 12 °
  • Barfußgänge und Sanitärbereiche (weitgehend trocken)
  • Einzel- und Sammelumkleideräume
  • Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt
  • Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken)
B 18 °

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