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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 205-021 - Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 10/2012; 04/2019)



Archiv: 10/2012
vorher BGI/GUV-I 8663


Einführung

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vielfältigen Gefahren für Gesundheit und Leben ausgesetzt. Gefahren können nicht nur bei Tätigkeiten vorliegen, die unmittelbar das Einsatzgeschehen betreffen, sondern z.B. auch im Feuerwehrhaus, beim Dienst in Werkstätten und bei anderen Tätigkeiten in der Feuerwehr. Träger der Feuerwehr sind als Unternehmerin bzw. Unternehmer für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der im Feuerwehrdienst Tätigen verantwortlich. Daher stellt sich für sie die Frage, wie die Feuerwehrangehörigen bestmöglich vor den Gefahren im Feuerwehrdienst geschützt werden können. Welche Maßnahmen sind notwendig, welche sinnvoll, welche wirklich wirksam?

Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat Gefährdungen im Feuerwehrdienst zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Feuerwehrangehörigen zu treffen.
( § 4 UVV "Feuerwehren", DGUV Vorschrift 49)

Weg von starren Vorgaben, hin zu abstrakten Schutzzielen

Unfallverhütungsvorschriften geben im Wesentlichen allgemein gehaltene Schutzziele vor. Zum Beispiel "Bei besonderen Gefahren müssen zusätzlich spezielle persönliche Schutzausrüstungen in ausreichender Anzahl vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind" ( § 14 (2) Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren"). Der Vorteil ist, dass sich dadurch die Möglichkeit eröffnet, eigenverantwortlich praxisgerechte und individuelle Maßnahmen festzulegen, mit denen die Schutzziele der UVVen erreicht werden.

Als Hilfsmittel bei der eigenverantwortlichen Auswahl geeigneter Maßnahmen dient die Gefährdungsbeurteilung. Mit ihrer Hilfe soll einerseits Sicherheit und Gesundheitsschutz der Feuerwehrangehörigen gewährleistet werden. Andererseits soll sie den verantwortlichen Personen helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht neu; sie hat im Feuerwehrdienst einen hohen Stellenwert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht starre Vorgaben, sondern vernünftiges Denken das Handeln leiten sollen.

Mit der vorliegenden DGUV Information wird den Trägerinnen und Trägern der Feuerwehren ein Werkzeug an die Hand gegeben, das anschaulich und leicht nachvollziehbar die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung erklärt. Mit der enthaltenen Vorlage können die verantwortlichen Personen Schritt für Schritt die Gefährdungsbeurteilung durchführen und erfüllen gleichzeitig ihre Pflicht der schriftlichen Dokumentation.

Grundlagen

Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger erlassen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften), um z.B. den Feuerwehrdienst möglichst sicher zu gestalten. DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätze konkretisieren die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften für die Praxis. Die Inhalte richten sich an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin und die Versicherten. Im kommunalen Bereich ist die Unternehmerin die Gemeinde bzw. die Stadt und wird durch den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin und den Gemeinde- bzw. Stadtrat vertreten. Es stellt sich die Frage, welche Inhalte des Regelwerkes sind zwingend einzuhalten und welche haben einen empfehlenden Charakter? Darf von Empfehlungen abgewichen werden und welche möglichen Konsequenzen könnten sich dadurch im Falle eines Unfalles ergeben?

Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer, Unternehmerinnen und Versicherte - wie staatliche Gesetze und Verordnungen - verbindlich. Ein Abweichen von Unfallverhütungsvorschriften ist nicht zulässig.

Besondere Bedeutung für die Freiwilligen Feuerwehren haben die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und die DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren".

DGUV Regeln

DGUV Regeln geben den Verantwortlichen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus den Unfallverhütungsvorschriften. Bei Beachtung der dort enthaltenen Empfehlungen kann davon ausgegangen werden, dass die geforderten Schutzziele der Unfallverhütungsvorschriften erreicht werden. Abweichungen von den von DGUV Regeln sind möglich, soweit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

DGUV Informationen und DGUV Grundsätze

DGUV Informationen und DGUV Grundsätze enthalten Hinweise und Empfehlungen zur praktischen Umsetzung von DGUV Vorschriften und DGUV Regeln in verschiedensten Tätigkeitsbereichen. Auch hier kann davon ausgegangen werden, dass bei Beachtung der Inhalte das entsprechende Schutzziel der Unfallverhütungsvorschrift erreicht wird.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung bei der Feuerwehr erforderlich?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein geeignetes Hilfsmittel bei der eigenverantwortlichen Auswahl wirksamer Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Feuerwehrangehörigen. Aus diesem Grund hat die Unternehmerin oder der Unternehmer nach § 4

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