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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 5164/ DGUV Information 201-056 - Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 08/2015)




Vorwort

Arbeiten auf Dachflächen zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Nicht selten sind kurzfristige Instandhaltungseinsätze oder Störungsbeseitigungen bei schlechten Witterungsbedingungen erforderlich. Die Beseitigung von Abflussverstopfungen, aufgerissenen Lichtkuppeln und Schneeansammlungen sind Beispiele für Extremsituationen verbunden mit hoher Absturzgefahr im gesamten Dachbereich. Diese besteht durch den Sturz vom oder durch das Dach, bei Stürzen durch eine Dachöffnung, wie auch dem Abrutschen von der Dachfläche (dies auch bei geringer Neigung). Die beschriebenen Gefährdungen sind bereits bei der Planung des Gebäudes zu berücksichtigen. Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen muss dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen, z.B. persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, eingeräumt werden.

Zu den persönlichen Absturzschutzausrüstungen gehören auch Anschlageinrichtungen, die als Bestandteil eines Systems zur Befestigung der PSa gegen Absturz mit der Dachfläche eingesetzt werden. Die richtige Auswahl von permanent auf der Dachfläche vorzusehenden Anschlageinrichtungen ist in Abhängigkeit der Art und Nutzung der Anschlageinrichtung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Dachfläche und der Dauerhaftigkeit der Anschlageinrichtung sowie deren Verankerung im Untergrund vorzunehmen.

Diese Unterlage bietet eine Hilfestellung für die Situationen, in denen die Bewertung der möglichen Maßnahmen bei der Planung des jeweiligen Gebäudes zur Anwendung von individuellen Schutzmaßnahmen führt bzw. wenn bei bestehenden Gebäuden eine technische bzw. organisatorische Lösung nicht mehr möglich ist. Die vorliegende fachliche Empfehlung zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit entfaltet keine Vermutungswirkung, sondern dient dem Bauherren sowie dem Planer und Nutzer von Anschlageinrichtungen auf Dachflächen.
Sie wurde im Rahmen der internationalen Arbeitsgruppe D-A-CH-S abgestimmt, welche eine länderübergreifende Vereinheitlichung der Regelungen für Absturzsicherungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen anstrebt (D-A-CH-S = Deutschland - Austria - Schweiz und Südtirol, siehe http://bauforumplus.eu/).

1 Erläuterungen

Im Nachfolgenden werden einige Begriffsbestimmungen aufgeführt.

1.1 Absturzgefahren

Als Absturzgefahren werden

Bei nicht durchbruchsicheren Dachelementen sind zusätzlich Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbruch anzuordnen.

1.2 Gefahrenbereiche

Die gesamte Dachfläche gilt als Gefahrenbereich. In der Regel wird von einer besonderen Absturzgefahr ausgegangen, wenn sich die Person in einem Bereichvon bis zu 2,0 m Abstand zu einer Absturzkante aufhält. Für diese Bereiche mit Absturzgefahr sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Ist ein Aufenthalt in diesen Bereichen bei den anstehenden Arbeiten nicht erforderlich, sind diese Bereiche in geeigneter Weise abzugrenzen.

Beispiele für Bereiche mit Absturzgefahr:

1.3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sichert den Benutzer vor Absturz durch Verhinderung eines Sturzes (-> Rückhaltesysteme). Ein freier Fall (-> Auffangsysteme) soll unbedingt verhindert werden.

Rückhaltesysteme Auffangsysteme


Bestandteile persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz besteht aus einer Körperhaltevorrichtung und einem Befestigungssystem.

Körperhaltevorrichtungen sind z.B. Auffanggurte, Haltegurte.

Bestandteile des Befestigungssystems können Verbindungsmittel (z.B. Seile), Verbindungselemente (z.B. Karabinerhaken), Auffanggeräte (z.B. Höhensicherungsgeräte) und Anschlageinrichtungen sein.

Anschlageinrichtung

Eine Anschlageinrichtung ist eine Zusammenstellung von Teilen, die einen, mehrere ggf. auch bewegliche Anschlagpunkte beinhaltet. Sie stellen die Verbindung zwischen Sicherungssystem und Bauwerks- oder Konstruktionsstruktur dar.

Ein Anschlagpunkt ist die Stelle, an dem die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz befestigt wird.

Anschlagpunkt, starr

Anschlagpunkt beweglich, auf Seil oder Schiene

1.4 Anwendungssysteme

Rückhaltesysteme

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, die den Benutzer davon abhält, Bereiche mit Absturzgefahr zu erreichen.
- > der Benutzer gelangt nicht zur Absturzkante

Rückhaltesystem
1 = Anschlagpunkt
2 = Verbindungsmittel
3 = Körperhaltevorrichtung

Arbeitsplatzpositionierungssysteme (SZP)

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, die es dem Benutzer ermöglicht, durch das Hineinlehnen in das System eine Arbeitsposition einzunehmen, bei der ein freier Fall nicht möglich ist.
Weitere Informationen zu Seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren siehe TRBS 2121 Teil 3

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