Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV-I 201-054
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Vorbemerkung

1 Anwendungen dieser Information

1.1 Anwender

1.2 Einschränkung des Anwendungsbereiches

2 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit durch die Arbeitsorganisation

2.1 Maßnahmen und Einrichtungen zur Durchführung von Dach- und Holzbauarbeiten

2.2 Gefährdungsbeurteilung

2.3 Leitung, Aufsicht, Unterweisung

2.4 Mängelmeldung

2.5 Bestehende Anlagen

2.6 Montageanweisung/ Verlegeanleitung

2.7 Sichern und Kennzeichnen von Gefahrbereichen

2.8 Brandschutz

2.8.1 Allgemeines

2.8.2 Feuerlöscher

Tabelle 1 - Brandklassen nach DIN EN 2: 2005.01 - Brandklassen (ASR a 2.2)

Tabelle 1.1 - Zuordnung des Löschvermögens zu Löschmitteleinheiten (ASR a 2.2)

3 Maßnahmen zur Verhütung von mechanischen Gefährdungen

3.1 Arbeitsplätze

Tabelle 2: Arbeitsplätze auf Dachflächen

Tabelle 3: Regelquerschnitte für tragende Dachlatten ohne rechnerischen Nachweis aus Nadelholz

3.2 Verkehrswege - Zugänge zu Arbeitsplätzen

3.3 Absturzsicherungen

3.3.1 Allgemeines

3.3.2 Seitenschutz/Randsicherungen

3.3.3 Fanggerüste, Schutznetze

3.3.4 Dachfanggerüste, Dachschutzwände

3.3.5 Persönliche Schutzausrüstungen (PSa gegen Absturz)

3.4 Absperrungen

3.5 Ausnahmen

3.6 Öffnungen

4 Zusätzliche Anforderungen bei Arbeiten an und auf nicht durchsturzsicheren Dächern und Bauteilen

4.1 Allgemeines

4.2 Arbeitsplätze und Verkehrswege

4.2.1 Nicht durchsturzsichere Bauteile dürfen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur

Tabelle 4: Bewährte Querschnitte und Stützweiten (in m) für Lauf- und Arbeitsstege aus Holz

5 Maßnahmen zur Verhütung von elektrischen Gefährdungen

5.1 Elektrische Betriebsmittel

5.2 Leitungen und Leitungsroller

5.3 Elektrische Freileitungen

Tabelle 5: Schutzabstände bei Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

5.4 Maßnahmen bei Gewitter

6 Verwendung von Handmaschinen auf der Baustelle

6.1 Verwendung von Eintreibgeräten

6.2 Verwendung von Kettensägen

Anhang 1 - Dachdecker-Auflegeleitern

Anhang 2 - Dachdeckerstühle

Anhang 3 - Muster einer Betriebsanweisung Handmaschine am Beispiel Handtrennschleifer

Anhang 4