Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen
§ 4 Expertengremium
§ 5 IOP-Expertenkreis
§ 6 IOP-Arbeitskreise
§ 7 Wissensplattform für Interoperabilität im Gesundheitswesen
§ 8 Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen in die Wissensplattform
§ 9 Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen
§ 10 Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei der Finanzierung aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie öffentlicher Mittel
§ 11 Bericht über die Tätigkeiten der Koordinierungsstelle und des Expertengremiums
§ 12 Geschäfts- und Verfahrensordnung
§ 13 Evaluation