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DGUV Grundsatz 313-002 - Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(Ausgabe 06/2022)
1 Anwendungsbereich
Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Personen zum Freimessen für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen.
Mit dem Freimessen wird die momentane Situation in einem Behälter oder engen Raum hinsichtlich Gefahrstoffexposition, Explosionsgefahr oder Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss festgestellt.
Es handelt sich dabei nicht um die Ermittlung einer Gefährdung nach TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition", sondern um eine Gefährdungsbeurteilung für eine bestimmte Tätigkeit.
Die Zeiten für die jeweiligen Ausbildungsinhalte stellen Richtwerte dar, die je nach Vorkenntnissen, Ausbildungsstand und betrieblicher Situation (Art und Menge der vorhandenen Gefahrstoffe, eingesetzte Messtechnik, Arbeitssituation, mögliche Schutzmaßnahmen) angepasst werden können.
2 Auswahl geeigneter Personen
Gemäß Abschnitt 4.3.5.3 der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume: Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" darf der Unternehmer oder die Unternehmerin zum Freimessen nur geeignete Personen beauftragen, die
Für die Auswahl der Fachkundigen zum Freimessen ergeben sich somit folgende Kriterien:
Die Anforderungen des ersten Anstriches erfüllt auch, wer ohne Berufsabschluss über einen längeren Zeitraum ausreichend Erfahrungen beim Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gesammelt hat.
Bei einzelnen Messverfahren können die Ergebnisse durch unterschiedliche Farbtöne abgelesen werden. Kommen derartige Verfahren zum Einsatz, kann die Eignung durch eine Untersuchung des Farbsinns festgestellt werden.
Von den ausgewählten Personen wird erwartet:
Ist der Prozess des Freimessens auf mehrere Personen verteilt, so müssen alle Beteiligten über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für ihren Teilbereich verfügen. Zusätzlich ist in der Gefährdungsbeurteilung eine Betrachtung der Schnittstellen erforderlich.
3 Ausbildung
3.1 Allgemeines
Häufig werden zum Erwerb der Fachkunde Kurse bei externen Lehrgangsträgern besucht. Dabei ist zu beachten, dass der alleinige Besuch eines solchen Lehrgangs zum Erwerb der Fachkunde nicht ausreichend ist; die unternehmensspezifische Unterweisung ist zwingend notwendiger Bestandteil der Ausbildung (siehe 3.5).
Anmerkung: Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dass die angehenden Fachkundigen beim Besuch externer Lehrgänge bereits Vorkenntnisse zu den jeweils betrieblichen Situationen mitbringen und diese aktiv in den Lehrgang einbringen.
3.2 Theoretische Grundlagen
3.2.1 Rechtliche Grundlagen
(empfohlener Umfang: 2 Lehreinheiten)
(Stand: 28.11.2024)
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