BGG 906 / DGUV-G 312-906
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1 Anwendungsbereich
2 Grundsätzliches
3 Definitionen
3.1 Sachkundige Person
3.2 Qualifizierte Person im Bergsportbereich
3.3 Qualifizierte Person im Bereich SFA-S und STEP
4 Persönliche Voraussetzungen
5 Grundlagenvermittlung
5.1 Theoretische Inhalte
5.2 Praktische Inhalte
5.3 Zeitrahmen
5.4 Nachweis und Qualifizierung
5.5 Aufrechterhaltung der Qualifikation als sachkundige Person
5.6 Anforderungen an Ausbildungsstätten
6 Abkürzungsverzeichnis
Anhang 1
Muster einer Teilnahmebescheinigung
Anhang 2
Inhalte der Prüfungsordnung für die Prüfung zur Qualifizierung von Personen nach DGUV Grundsatz 312-906
1. Inkrafttreten
2. Zulassung zur Prüfung
3. Prüfungsausschuss
4. Prüfung
5. Bewertungsschlüssel
6. Bescheinigung bei bestandener Prüfung
7. Bescheinigung bei Nichtteilnahme an bzw. Nichtbestehen der Prüfung