DGUV Grundsatz 308-009
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1 Anwendungsbereich
2 Rechtsgrundlagen
2.1 Betrieblicher Einsatz
2.2 Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
3 Gliederung und Umfang der Qualifizierung
3.1 Qualifizierungsstufen
3.2 Allgemeine Qualifizierung - Stufe 1
3.3 Zusatzqualifizierung
3.3.1 Drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb - Stufe 2 a
3.3.2 Einsatz als Hubarbeitsbühne - Stufe 2b
3.4 Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung - Stufe 3
3.4.1 Gerätebezogener Teil
3.4.2 Verhaltensbezogener Teil
3.5 Dauer der Qualifizierung
3.5.1 Allgemeine Qualifizierung - Stufe 1
3.5.2 Zusatzqualifizierung - Stufe 2a
3.5.3 Zusatzqualifizierung - Stufe 2b
3.5.4 Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung - Stufe 3
4 Beauftragung
5 Qualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder
6 Ausbildungsstätte
6.1 Allgemein
6.2 Räumlichkeiten
6.3 Lehrgangsstärke
6.4 Technische Ausstattung
7 Lehrinhalte
7.1 Allgemeine Qualifizierung - Stufe 1
7.1.1 Theoretische Qualifizierung
7.1.2 Praktische Qualifizierung
7.2 Zusatzqualifizierung Drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb - Stufe 2 a
7.2.1 Theoretische Qualifizierung
7.2.2 Praktische Qualifizierung
Übung 2 a-1
7.3 Zusatzqualifizierung Einsatz als Hubarbeitsbühne - Stufe 2b
7.3.1 Theoretische Qualifizierung
7.3.2 Praktische Qualifizierung
8 Abschlussprüfung
8.1 Theoretische Prüfung
8.2 Praktische Prüfung