Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D DGUV

DGUV - Berlin
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Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften

§ 1 - Geltungsbereich

§ 2 - Bestellung

§ 3 - Arbeitsmedizinische Fachkunde

§ 4 - Sicherheitstechnische Fachkunde

§ 5 - Bericht

§ 6 - Übergangsbestimmungen

Drittes Kapitel
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

§ 7 - Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anlage 1 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten

Anlage 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten

1. Allgemeines

2. Grundbetreuung

3. Betriebsspezifischer Teil der Betreuung

4. Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen

Anlage 3
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten

1. Allgemeines

2. Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen

3. Bedarfsorientierte Betreuung

4. Schriftliche Nachweise

Anlage 4 entfällt.

Anhang 1 Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Anhang 2 Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Anhang 3 (zu Anlage 2 Abschnitt 2)
Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben

1 - Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

1.1 - Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung

1.2 - Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

1.3 - Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung

2 - Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention

2.1 - Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen

2.2 - Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen

3 - Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhaltensprävention

3.1- Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen

3.2 - Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten

3.3 - Information und Aufklärung

3.4 - Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten

4 - Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit

4.1- Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation

4.2 - Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung

4.3 - Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen

4.5 - Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen

4.6 - Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren

5 - Untersuchungen nach Ereignissen

5.1 - Untersuchung nach Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen

5.2 - Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen

5.3 - Verbesserungsvorschläge

6 - Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten

6.1 - Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen

6.2 - Beantwortung von Anfragen

6.3 - Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen

6.4 - Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren

7 - Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten

7.1- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen

7.2 - Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern

7.3 - Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes

7.4 - Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten

8 - Mitwirken in betrieblichen Besprechungen

8.1 - Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern

8.2- Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften

8.3- Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes

8.4- Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen

8.5 - Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften

8.6 - Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses

9 - Selbstorganisation

9.2 - Wissensmanagement entwickeln und nutzen

9.3 - Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten

9.4 - Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen

Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3)
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung

A - Verfahren zur Ermittlung der Betreuungsleistungen des betriebsspezifischen Teils der Betreuung

B - Leistungsermittlung

1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung

1.1 Besondere Tätigkeiten

1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen

1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken

1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge

1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz

1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels

1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit

1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

2 Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten

2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien

2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren

2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie zur Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung

3 Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation

3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen

3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin

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