Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D
BGV D44 - Munition
- Inhalt -
I. Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
Da Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4
II. Begriffsbestimmungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Da Nr. 2, 5
III. Bau und Ausrüstung
A. Gemeinsame Bestimmungen
§ 3 Allgemeines
§ 4 Gebäudebauarten
Da Abs. 1 Nr. 1 bis 6, 3, 6; Abs. 2 Nr. 1, 1 bis 3, 2
§ 5 Transportbänder und Rollenbahnen
B. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gegossener Sprengladungen
§ 6 Einzelgebäude
Da Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 2, 3, 4
§ 8 Schmelz-, Misch- und Gießkessel
§ 9 Sprengstoffleitungen und Absperrorgane
§ 12 Weiterbehandeln und mechanisches Bearbeiten von Sprengstoffen
Da Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3
§ 13 Zerkleinerungsgebäude
§ 14 Brandschutzeinrichtungen
Da Abs. 1, 2
C. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter Sprengladungen
§ 16 Pressengebäude
Da Abs. 1, 4
§ 17 Pressenräume
DA Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
§ 18 Weiterbehandeln von Preßkörpern.
§ 20 Zerkleinern von Preßkörpern
DA
D. Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel
§ 21 Zündmittel
DA Abs. 1, 2, 3&4, 5
E. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Wirkteilen
§ 23 Gefährliche Arbeiten
Da Abs. 1 Nr. 3
F. Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen
§ 25 Gebäude, Räume und Feuerlöscheinrichtungen
Da Abs. 1 Nr 1 bis 6 & 8, Abs. 1 Nr. 5, 7 ; Abs. 2, 4
G. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Patronenmunition
§ 26 Gebäude und Räume
Da Abs. 1, 2, 3
§ 27 Räume für Pulvervorratsbehälter beim maschinellen Laden von Patronenmunition
§ 29 Vorratsbehälter für Anzündmittel
DA
§ 30 Aufsetzen von bezünderten Geschossen
§ 31 Prüfen von Anzündmitteln
§ 32 Zuführen der Treibladungspulver
Da Satz 1
§ 33 Pulvervorratsbehälter für Rand- und Zentralfeuerhülsen
§ 34 Laborieren von Patronenmunition an Einzelladestellen
Da Abs. 1, 2
H. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepresster und gegossener Raketentreibsätze
§ 35 Einzelgebäude
Da Abs. 1, 2, 3
§ 36 Mahlen und Trocknen explosionsgefährlicher Rohstoffe
Da Abs. 2, 4
§ 37 Ansetzen und Mischen von Treibstoffmassen
Da Abs. 1, 3
§ 38 Vermeiden von metallischen Fremdkörpern
DA
§ 39 Knoten und Granulieren der Treibstoffmassen
Da Abs. 1, 3, 5
§ 40 Walzen von Treibstoffmassen
Da Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4, 5, 6, 7, 8
§ 41 Mischen der Treibstoffgranulate
§ 42 Trocknen der Treibstoffgranulate
§ 43 Formgeben mittels Schneckenpressen
§ 44 Formgeben mittels Kolbenpressen und Schneiden
Da Abs. 3
§ 45 Formgeben durch Gießen
§ 46 Aushärten und Tempern von Treibsatzrohlingen
Da Abs. 2
§ 47 Entformen von gegessenen Treibsätzen
Da Abs. 2
§ 48 Spanabhebendes Bearbeiten von Treibsätzen
DA Abs. 1, 5, 6 Nr. 1
§ 49 Isolieren von Treibsätzen
Da Abs. 2
§ 50 Zerstörungsfreies Prüfen sowie Verpacken von Treibsätzen
DA
§ 51 Maschinelles Zerkleinern von Treibsätzen
Da Abs. 1, 3
§ 52 Vermeiden von Brandübertragungen
Da Abs. 1
I. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketenmotoren
§ 54 Einzelräume
Da Abs. 1 Nr. 6, Abs. 4 Satz 1, Abs. 4 Nr. 1, 2
§ 55 Schutzmaßnahmen bei der Zundkreiskontrolle und dynamischen Unwuchtbestimmung
Da Abs. 1
K. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketen
§ 56 Einzelräume
Da Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 3, 4
L. Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation
§ 58 Einzelgebäude
Da Abs. 1 Nr. 7
§ 59 Anlagen zur Umweltsimulation
DA
§ 60 Umweltsimulation ohne mechanische oder thermische Beanspruchung
M. Besondere Bestimmungen für das Vorbereiten von Munition zu Prüfzwecken
§ 61 Arbeitsplätze zu Prüfzwecken
DA
IV. Betrieb
A. Gemeinsame Bestimmungen
§ 62 Allgemeines
B. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gegossener Sprengladungen
§ 63 Wiedergewonnene Sprengstoffe
§ 65 Sprengstoffleitungen und Absperrorgane
Da Abs. 3
§ 66 Feuchthalten der Fußböden in Schmelz- und Gießhäusern
C. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter Sprengladungen
§ 67 Abstellen und Bereithalten
D. Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel
§ 68 Zündmittel
§ 69 Anzündmittel
E. Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen
§ 70 Herstellen von Treibladungen
DA
F. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Patronenmunition
§ 71 Bereithalten von Treibladungsanzündern, Anzündhütchen und Treibladungspulvern
Da Abs. 2
§ 72 Pulveraufgabestelle für Patronenmunition
§ 73 Abwiegen von Treibladungspulver für Patronenmunition
DA
§ 74 Einrichtungen zur Aufnahme von ausgeschiedenen Treibladungspulvern
DA
§ 75 Laden von Patronenmunition
§ 76 Verpacken von Patronenmunition
G. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter oder gegossener Raketentreibsätze
§ 77 Feuchtigkeitsgehalt der Rohmasse
DA
§ 78 Mischen von Komposit-Treibstoffen
DA
§ 80 Formgeben mittels Schnecken. und Kolbenpressen
H. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren
§ 81 Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren
I. Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation
§ 82 Anlagen zur Umweltsimulation
V. Prüfung
VI. Ordnungswidrigkeiten
§ 84 Ordnungswidrigkeiten
VII. Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
§ 85 Übergangs. und Ausführungsbestimmungen
VIII. Inkrafttreten
§ 86 Inkrafttreten