zurück

4 Gestaltung der Sicherheitszeichen

4.1 Verbotszeichen

Lichtkante: 0,025 d
Rand: 0,1 d
Querbalken: 0,08 d
Form: kreisrund  
Grundfläche: weiß  
Bildzeichen: schwarz  
Rand: rot  
Querbalken: rot und 45° zur Waagerechten von
links oben nach rechts unten geneigt

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Rot an der Oberfläche des Zeichens muß mindestens 35 % betragen. Der rote Querbalken darf durch ein Bildzeichen grundsätzlich nicht unterbrochen werden. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.
 

4.2 Warnzeichen

Lichtkante: 0,025 b
Rand: 0,06 b
Form: dreieckig, 60° Neigung, Spitze nach oben
Grundfläche: gelb  
Bildzeichen: schwarz  
Rand: schwarz  

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Gelb an der Oberfläche des Zeichens muß mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

4.3 Gebotszeichen

Lichtkante 0,025 d
Form: kreisrund  
Grundfläche: blau  
Bildzeichen: weiß  

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Blau an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

4.4 Rettungszeichen

Lichtkante 0,025 a
Form: quadratisch  
Grundfläche: grün  
Bildzeichen: weiß  
   
Lichtkante 0,025 a
2 x a = b
Rechteckige Rettungszeichen können auch senkrecht stehen.
Siehe auch Zeichengröße in Abschnitt 4.9.
Form: rechteckig
Grundfläche: grün
Bildzeichen: weiß

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Grün an der Oberfläche des Zeichens muß mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

4.5 Brandschutzzeichen

Gestaltung wie Abschnitt 4.4, jedoch Grundfläche rot.

4.6 Hinweiszeichen

Gestaltung wie Abschnitt 4.4, jedoch Grundfläche blau und Schrift weiß.

4.7 Zusatzzeichen

Lichtkante 0,025 b
Rand 0,025 b
Form: rechteckig  
Grundfläche: weiß, oder Sicherheitsfarbe entsprechend Abschnitt 2
Schrift: schwarz für Grundfläche weiß und gelb; weiß für Grundfläche rot, blau und grün

4.8 Kombinationszeichen

Verbots-, Warm-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen können auch mit einem Zusatzzeichen zusammen auf einem Träger als Kombinationszeichen ausgeführt werden.

Bei Kombinationszeichen können die Lichtkante des Sicherheitszeichens sowie die Lichtkante und der Rand des Zusatzzeichens entfallen.

4.9 Zeichengröße und Schrifthöhe 

4.9.1 Für die Bemessung der Größe eines Zeichens soll die Formel

h = E/Z

angewendet werden.

h = Höhe des Sicherheitszeichens
Als Höhe h des Zeichens gilt bei Verbots- und Gebotszeichen das Maß d, bei Warnzeichen das Maß 0,817 * b und bei Hinweis-, Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen das Maß a.
E = Erkennungsweite
Z = Distanzfaktor
Der Distanzfaktor gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche. Er beträgt für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 40 und für Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen Z = 100.

4.9.2 Im Abschnitt 7 sind für handelsübliche Schildergrößen die zugehörigen Erkennungsweiten aufgeführt. Für die Lesbarkeit der Texte auf Hinweis- oder Zusatzzeichen soll die Formel

h = E/Z

angewendet werden.

h = Schrifthöhe
E = Erkennungsweite
Z = Distanzfaktor

Für Buchstaben und Ziffern gilt Z = 300. Die Formel gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche und für einen Leseabstand bis 25 m.

Siehe auch DIN 1450 "Schriften, Leserlichkeit".

4.9.3 Für die Größe eines leuchtenden Sicherheitszeichens (Leuchtzeichen) nach § 14 Abs. 3 beträgt der Distanzfaktor für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 65 und für Rettungs- und Brandschutzzeichen Z = 200.

5 Farbbereiche für Sicherheitsfarben

Für Aufsichtfarben sind auf der Grundlage von DIN 5381 "Kennfarben" bzw. dem RAL-Farbregister RAL-F 14 repräsentative Mittenfarben ausgewählt, die auch bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen gut voneinander unterschieden werden können.

Sicher-
heits-
farbe

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion