umwelt-online: BGV A6 Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Nr. 10 - Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (3)
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Qualitätsmerkmale und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung Anhang 3


Gemeinsame Empfehlung von Bundesarbeitsministerium, Bundesländern, Verein Deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Deutschem Gewerkschaftsbund.

Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf einige, für die Aufgabenwahrnehmung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Betrieben wesentliche Aspekte. Weitergehende Auskünfte erteilen die Träger dieser Empfehlung.

Im Weiteren werden die Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sicherheitsfachkräfte genannt.

1 Vorbemerkungen

1.1 Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu gewährleisten. Dies dient letztlich auch einer wirtschaftlichen Betriebsführung.

Die rechtliche Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz trägt der Arbeitgeber. Dieser wird er u.a. gerecht, indem er zu seiner Unterstützung im Betrieb Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte bestellt oder externe Dienste beauftragt, welche die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz auf einem qualitativ hochwertigen Niveau wahrnehmen.

1.2 Zur Sicherstellung dieses Niveaus bezüglich der Aufgabenwahrnehmung durch Sicherheitsfachkräfte bzw. externe Dienste werden nachfolgend grundlegende Qualitätsmerkmale in konkretisierter Form dargestellt und durch Anforderungen bewertbar gemacht. Sie sind insbesondere

1.3 Die Sicherheitsfachkraft bzw. der externe Dienst unterstützt und berät den Arbeitgeber auf der Grundlage von beruflicher Erfahrung und Fachkenntnissen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Dazu gehört insbesondere

Die Sicherheitsfachkraft bzw. der externe Dienst haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebs-/Personalrat zusammenzuarbeiten, ihn zu unterrichten und ihn auf dessen Verlangen zu beraten.

2 Personelle Anforderungen

2.1 Für die Qualifikation der Sicherheitsfachkräfte bzw. externer Dienste gelten folgende Anforderungen:

2.2 An die Fortbildung/den Erfahrungsaustausch von Sicherheitsfachkräften im Betrieb bzw. in externen Diensten sind folgende Anforderungen zu stellen:

3 Sachliche Anforderungen

Die sachliche Ausstattung muss eine wirksame, umfassende Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsfachkräfte bzw. der externen Dienste nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ermöglichen.

Dazu gehören im Betrieb bzw. in externen Diensten

4 Organisatorische Anforderungen

4.1 Für das Tätigwerden einer Sicherheitsfachkraft bzw. eines externen Dienstes gelten folgende Anforderungen:

Die Bestellung bzw. der Vertrag müssen mindestens enthalten:

Bei der Verpflichtung eines externen Dienstes muss der schriftliche Vertrag die nachfolgenden weiteren Regelungen enthalten:

4.2 Mindest-Einsatzzeiten für die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsfachkräfte bzw. externer Dienste sind in der Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A6) festgelegt.

Nicht zu den Einsatzzeiten gehören:

Die Sicherheitsfachkraft bzw. der externe Dienst soll die Einsatzzeit regelmäßig dahingehend überprüfen, ob sie zur Erfüllung der spezifischen betrieblichen Anforderungen ausreicht. Der Arbeitgeber muss über das Ergebnis informiert werden, damit dieser geeignete Konsequenzen ziehen kann.

Die Mindest-Einsatzzeiten sind auf Basis von branchenspezifischen bzw. betrieblichen Gefährdungsanalysen zu ermitteln.

Die Einsatzzeit einer Sicherheitsfachkraft soll aus Gründen der Effektivität nicht gesplittet werden.

4.3 Bei der Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung von Sicherheitsfachkräften im Betrieb bzw. durch externe Dienste sind die nachfolgenden Anforderungen zu erfüllen:

Ein solcher Bericht sollte mindestens enthalten:

Der Arbeitgeber hat die Berichte aufzubewahren. Eine Ausfertigung des jeweiligen Berichtes ist dem Betriebs-/Personalrat zuzuleiten.

4.4 Bei der Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsfachkräfte bzw. externen Dienste ist auf eine interdisziplinär ausgerichtete inner- und überbetriebliche Zusammenarbeit hinzuwirken.

Innerbetrieblich arbeitet die Sicherheitsfachkraft bzw. der externe Dienst zusammen mit

und auf der fachlichen Ebene mit

Eine Art der betrieblichen Zusammenarbeit schreibt i.Ü. bereits § 11 ASiG in Form eines Arbeitsschutzausschusses vor, der regelmäßige Sitzungen durchführen muss. Davon unabhängig fordert ein wirksamer betrieblicher Arbeitsschutz jede nur denkbare Zusammenarbeit im Betrieb.

Überbetrieblich vollzieht sich die Zusammenarbeit insbesondere mit

5 Pflichtenheft für externe Dienste

Der externe Beratungsdienst muss seine Aufgaben auf der Grundlage eines Arbeitsschutzverständnisses nach dem Arbeitssicherheitsgesetz entwickeln.

Darauf aufbauend muss der externe Dienst dem Arbeitgeber grundsätzlich ein auf Prävention ausgerichtetes betriebsspezifisches Pflichtenheft anbieten, das die folgenden Leistungen enthält:

6 Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Wesentlich zu einer Qualitätssicherung hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung durch Sicherheitsfachkräfte bzw. externe Dienste tragen bei

Dabei handelt es sich um Mindestelemente zur Qualitätssicherung.


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Zuordnung der Gewerbezweige zu den Gruppen nach § 2 Abs. 1  Anhang 4
Gefahrtarifstelle Gewerbezweige Gruppe
  1. Herstellung elektronischer Erzeugnisse  
601
  • Motoren, Generatoren, Transformatoren hoher Leistung (größer 5 kVA)
  • Stromrichter und Umformer aller Art und Zubehör
  • Messwandler und Kondensatoren für Energieversorgungsanlagen
  • Hoch- und Niederspannungsgeräte
  • Schweißmaschinen, Lasthebemagnete, Glüh-, Schmelz-, Trockenöfen, Elektrofilter
  • elektrisch angetriebene Fahrzeuge (Triebwagen, Lokomotiven, Elektrokarren etc.)
  • industrielle Anlagen oder Teile davon, z.B. Automatisierungsanlagen
  • Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen aller Art (auch Solar-, Windkraft- und Brennstoffzellenanlagen) sowie Klein- und Versuchsreaktoren der Kerntechnik
3
602 Elektrische Kleingeräte
  • Motoren, Generatoren, Transformatoren mittlerer elektrischer Leistung (größer 0,5 kVa bis 5 kVA)
  • Wandler, Elektrokohlen und -bürsten, Heizwiderstände, Regler, Elektrowerkzeuge, Kleinwärmegeräte
  • Lichtmaschinen, Anlasser und Komponenten für Zündsysteme, Fahrzeuglüftungs- und Fahrzeugklimatechnik, Vorschaltgeräte
  • elektrische Leuchten aller Art (auch Lampen, Scheinwerfer, Fahrzeugleuchten)
  • Freileitungs-, Fahrleitungs- und Kabelarmaturen
  • Installationsmaterial für Energieverteilungs- und Fernmeldeanlagen sowie Fahrzeuge aller Art (Schalter, Stecker, Kupplungen, Fassungen, Sicherungen, Schalttafeln)
  • Elektromotorische und elektrisch beheizte Haushalts- und Wirtschaftsgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpen, Klimageräte, Luftreinigungsgeräte
3
  • Brennstoffzellen, Bleiakkumulatoren
5
  • elektrotechnische Werkstätten, die Leistungen wie Hersteller für elektrische Kleingeräte erbringen (Kundendienst), z.B. Elektromaschinenbau-Werkstätten und Werkstätten für Autoelektrik und Kfz-Technik
3
603 Geräte und Anlagen der Nachrichten-, Mess-, Informations- und Medizintechnik, Mikroelektronik
  • Geräte, Einrichtungen und Bauelemente der Nachrichten-, Telekommunikations-, Fernwirk-, Informations-, Datenübertragungstechnik, Datennetzbetreiber, Betreiber von Mobilfunknetzen
  • elektrische und elektronische Mess- und Prüfgeräte
  • elektromedizinische und elektrodentale Einrichtungen und Geräte, Geräte der Strahlenmedizin und -technik, Ultraschallgeräte, Endoskope, Anlagen zur Anwendung von Magnetresonanzverfahren, Operationsmikroskope, medizinische Röntgengeräte, Computertomogrophen, Kernspintomogrophen, medizinische Ultraschallgeräte, Therapiegeräte, Diagnosegeräte, audiomedizinische Geräte sowie Beatmungs- und Narkosegeräte
  • Transformatoren, Motoren mit einer Leistung bis 0,5 kVA
  • Glühlampen, Leuchtröhren, Glimmlampen, Leuchtstofflampen, Hochdrucklampen, Natriumdampflampen, Xenonlampen
  • Bildröhren, Röntgenröhren
  • Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und Zutrittskontrolleinrichtungen
  • Sende- und Empfangsgeräte sowie Einrichtungen für den Rundfunk- und Fernsehbetrieb
  • Datenverarbeitungs- und Datenübermittlungsanlagen einschließlich Programmierung und Wartung, PC, Scanner
  • elektroakustische Geräte
  • elektrische und elektronische Spielwaren
  • Elektrizitätszähler und Schaltuhren
  • Regel- und Steuereinrichtungen
  • elektrische Zeitdienst-, Signal- und Sicherheitsgeräte
  • Anlagen und Geräte der Fernmess- und Fernwirktechnik (Mess-, Regel-, elektrisch ferngesteuerte Geräte, auch für die Kerntechnik)
  • elektronische Bauelemente, Halbleiter und elektronische Geräte
  • elektronische Komponenten für Fahrzeuglüftungs- und Fahrzeugklimatechnik
  • Photovoltaik-Elemente, Fotozellen
  • Rasterelektronenmikroskope
  • Röntgeneinrichtungen, Teilchenbeschleuniger und Geräte mit radioaktiven Strahlern, Neutronenquellen
  • Geräte zur Erzeugung von Laserstrahlen
  • Laserpointer
  • Showloseranlagen
  • Geräte zur direkten Energieumwandlung (thermionische und magnethydrodynamische Generatoren, Thermoelement-Generatoren)
  • Bauelemente der Fernmeldetechnik, Relais, Zählmagnete, Koordinatenschalter, Wähler, Steckverbindungen, Schalter, Gleichrichter, Quarze, Kondensatoren, Leiterplatten, LED
  • Konfektionierung von Leitungen und Kabeln
  • Nass- und Trockenelemente, Batterien, Polymerbatterien, Akkumulatoren außer Bleiakkumulatoren
  • Ladegeräte
  • Lichtwellenleiter
1
  2. Errichtung elektrischer Anlagen, Elektrizitätserzeugung und -verteilung  
607 Elektrotechnische Großinstallation
  • Installationen in Netzen der EVU und sonstigen Verteilungsnetzen
  • Industriemontage (Errichten und Instandsetzen elektrischer Anlagen auf Großbaustellen und Produktionsanlagen einschließlich zugehöriger Verwaltungsgebäude)
  • Kabelverlegearbeiten
  • Errichten von und Arbeiten an Freileitungen und Fahrleitungen
5
608 Anlagen der Informationstechnik
  • Arbeiten an Fernmeldeanlagen
  • Installation und Wartung von Telekommunikations-, Fernwirk-, Datenübertragungs-, Alarmanlagen und der dazugehörigen Peripherieeinrichtungen
  • Anlagen der Brand- und Einbruchmeldetechnik
  • Installation, Reparatur und Wartung von Geräten der Unterhaltungselektronik einschließlich Antennenbau
  • Veranstaltungs- und Bühnentechnik
3
609 Elektrotechnische Installation
  • Elektrische Kleininstallation (vornehmlich Errichten und Instandhalten von elektrischen Anlagen im Wohnungs- und Geschäftsbereich, Montage von Photovoltaik-Elementen)
  • Lichtwerbeanlagenherstellung und -montage einschließlich Werkstattarbeiten jeder Art
  • Gebäude- und Haustechnik, Gebäudemanagement
4
610 Energieversorgung
  • Energieversorgungsunternehmen (Betrieb elektrischer Anlagen zur Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie einschließlich Errichten, Erweitern, Instandhalten und Warten eigener elektrischer Anlagen sowie zugehöriger Werkstatt- und Installationsarbeiten, Zählersperren und -entsperren, Zählerwechsel, Vertrieb)
  • Kraftwerke einschließlich Nebenanlagen
  • Heizkraftwerke
  • Müllkraftwerke, thermisches Recycling Solaranlagen
  • Windkraftanlagen
4
  3. Herstellung feinmechanischer und optischer sowie spezieller Erzeugnisse aus Metall, Holz und Kunststoff  
611 Feinmechanische Erzeugnisse
  • Feinmechanische, optische, astronomische, meteorologische, physikalische u. ä. Instrumente und Geräte
  • Präzisionsinstrumente und -geräte
  • Mikromechanik, Präzisionswerkzeuge, Präzisionswerkzeugmaschinen und sonstige feinmechanische Erzeugnisse
  • feinmechanische und physikalische Werkstätten
  • Feinmessinstrumente und feinmechanische Prüfgeräte, Feinmesszeuge, Lehren, Präzisionswaagen, Feinarmaturen, Geräte der Feinwerktechnik
  • foto-, projektions- und kinotechnische Erzeugnisse, Objektive aller Art, Filmbe- und Filmverarbeitungsgeräte
  • Nähmaschinen, Stick-, Strick- und Wirkmaschinen, sonstige Maschinen der Nähmaschinenindustrie
  • Koordinatenmessgeräte, Gasmesser und Gasapparate
  • Vergaser, Einspritzpumpen und Einspritzsysteme, Druckluftzerstäuber
  • Atmungs- und Taucherapparate
  • Reißzeuge, Rollbandmaße, Wasserwaagen, Zollstöcke, Maßstäbe
  • physikalische Lehrmittel und Modelle
2
  • Uhren aller Art einschließlich Laufwerke (Instandsetzung von Armband-, Taschen-, Wecker, Stand- und Wanduhren und Remontagebetriebe siehe Gefahrtarifstelle 622)
1
  • Filmdruckschablonen
  • Schreibgeräte und kleine Bürohilfsmittel
  • Füllhalter und Kugelschreiber, Schreibfedern, Minenhalter, Handstempel, auch mit Gravier- und Druckarbeiten
  • Heftgeräte, Locher, Ordner, Kunststoffhüllen
  • Zeichengeräte und -schablonen
  • mikroskopische, auch anatomische und biologische Präparate und Nachbildungen
  • Tierpräparationen
2
612
  • Augenoptische Erzeugnisse und Glasinstrumente
  • Brillen (Gläser und Fassungen, auch Schutzbrillen) Laserschutzeinrichtungen, Lupen
  • Schleifen und Veredeln optischer Gläser; Veredelung von optischen Gläsern
  • Thermometer, Barometer, Wärmeisoliergefäße
  • Nobelglaswaren einschließlich Glasschleifereien und -ätzereien
1
613 Ärztliche Instrumente und Geräte
  • Ärztliche, zahnärztliche und tierärztliche Instrumente und Geräte (Elektromedizinische Geräte siehe Gefahrtarifstelle 603)
2
615 Dentaltechnik, Orthopädietechnik, Nadeln und Kleinmusikinstrumente
  • Zahntechnische Laboratorien
  • Orthopädietechnik (z.B. Kunstglieder, Stützapparate, Bruchbänder, Bandagen, Kunstaugen)
1
  • Nadeln, Angelzeug und Fischereigeräte einschließlich zugehöriger Drahtzieherei (Ärztliche Nadeln siehe Gefahrtarifstelle 613)
  • Kleinmusikinstrumente und Saiten-, Streich-, Zupf-, Blas-, Schlag-, Signal- und Effektinstrumente, Harmonikas
  • Klavierstimmer
2
617 Büromaschinen und Automaten
  • Büromaschinen und -apparate
  • Kassenkontrollopparate, Registerkassen, Fahrpreisanzeiger und Automaten
  • Schreib-, Rechen-, Buchungs-, Vervielfältigungs-, Zeichen-, Adressier- und sonstige Büromaschinen, Fotokopierer
  • Nummerier-, Linier-, Gravier- und Stempelmaschinen (auch Geräte mit elektrischem Antrieb oder elektrischer Steuerung)
  • Drucker, Druckerpatronen, Fahrkartendrucker
  • Zählwerke, Taxameter
  • Leistungs-, Waren- und Spielautomaten
2
621 Metallwaren, Oberflächenbehandlung, Schmuckherstellung
  • Geräte und Waren aus Blech, Draht, Metall
  • Folienwalzwerke und Metallfeindrahtziehereien
  • Metallkurzwaren, Beschläge, Blank- und Metallschrauben, Fassonteile
 5
  • Tafel- und kirchliche Geräte
2
  • Haushalts- und ähnliche Waagen
  • Apparate aus Blech für gewerbliche Zwecke und für Laboratorien
  • Rohrpost- und Kleinfördereinrichtungen
  • Befüll- und Bedruckanlagen
  • Schutzmasken
  • mechanische Spielwaren
  • Drahtgewebe und -geflechte, auch mit Schlosserei- und Aufstellarbeiten; Drahtmatratzen
4
  • Isolierte Drähte und Leitungen, Kabel
  • Starkstrom-, Fernmelde- und Hochfrequenzleitungen sowie -kabel, verseilte Leitungen, Hohlseile einschließlich zugehöriger Drahtziehereien, Walz- und Metallwerke
5
  • Drahtsiebe, Drahtbürsten, Drahtgestelle und Vogelkäfige, Drahtbiegeteile und Ketten
  • Metalldrückwaren, -hülsen und -näpfchen, Nickelwaren; Bleifiguren, Krugdeckel, Spritzkorken, Devotionalien, Kapseln und Tuben
  • Press-, Spritzgieß- und Druckgussteile
  • Münzstätten, Prägeanstalten
  • Folienwalzwerke einschließlich Oberflächenbehandlung wie Färben, Veredeln, Bedrucken und Prägen von Metallfolien
  • Metallfeinstdrahtziehereien einschließlich Oberflächenbehandlung wie Verzinken, Verzinnen, Verbleien, Lackieren und Emaillieren von Drähten
  • Stangen, Hohlstangen, Profile und Drähte aus Messing
  • Kupferwalzmaterial
  • Metallknöpfe, Reißverschlüsse, Polsternägel, Reißbrettstifte, Haken und Ösen
  • Spritzgussteile aus Kunststoff für elektrotechnische Komponenten (z.B. Verteilerdosen, Schalter)
4
  • Selbstständige Betriebe für elektrolytische und -chemische Oberflächenbehandlung, Galvanotechnik
  • Eloxieranstalten, Pulverbeschichtung, Feuerverzinken;
5
  • Galanterie- und Bijouteriewaren, Modeschmuck, auch leonische Drahtwaren
2
  • Edelsteinschleifereien, Edel- und Schmucksteine, synthetische Steine, Steingrovierereien, Diamantziehsteine und sonstige technische Steine, Achat- und Onyxwaren, Diamantwerkzeuge
1
622 Graveure, Goldschmiede, Uhrmacher, Schusswaffen, Großmusikinstrumente
  • Gravuren
  • Prägewalzen, Prägekalander und Prägeanlagen
  • Technische Walzen
  • Dekor- und Textildruckformen
  • Druck- und Prägezylinder
  • Golvano- und Lackschablonen
2
  • Gold- und Silberschmieden
1
  • Gold- und Silberscheideanlagen
2
  • Instandsetzung von Armband-, Taschen-, Wecker-, Stand- und Wanduhren und Remontagebetriebe
1
  • Herstellung und Reparatur von Handfeuerwaffen, Maschinengewehren, Jagd- und Luftgewehren, Sportwaffen, Leucht- und Schreckpistolen einschließlich Munitionsherstellung und Einschießen der Waffen
  • Orgeln
  • Flügel und Klaviere
3
626 4. Bau von Luft- und Raumfahrzeugen
  • Luft- und Raumfahrzeuge einschließlich Triebwerke, Luftschiffe, Flugkörper
  • Werkstätten für Flugunternehmen
  • Übungs- und Werkstattflüge
2
627 5. Medientechnik
  • Herstellung und Bearbeitung von Spiel-, Werbe-, Kultur- und Fernsehfilmen einschließlich Tonträgeraufnahmen
3
  • Filmkopierbetriebe
  • Ton- und Kameratechnik
  • Betrieb von Aufnahmestudios
  • Lichtspieltheater
  • Vorführung von Multimedia- und Lasershows
1
632 6. Forschungsinstitute, Animationsfilmherstellung und Synchronisierbetriebe
  • Versuchsanstalten und Ausbildungsstätten
  • Planung und Entwicklung von Anlagen und Systemen der Elektrotechnik, der Elektronik, der Informationstechnologie, Kommunikationstechnik (Hard- und Software), der Luft- und Raumfahrt und der Kerntechnik
  • physikalische Laboratorien und Institute, Laboratorien für Magnetresonanzverfahren, Laboratorien der Plasma-Physik, kernphysikalische Forschungsinstitute und Laboratorien, Isotopen-Laboratorien
 0
  • Herstellung und Bearbeitung von Zeichen- und Trickfilmen
  • Synchronisierbetriebe und sonstige Bild- und Tonaufzeichnungen
  • digitale Filmbearbeitung
  • Videokopierbetriebe
  • Computeranimation
1
633 7. Heimarbeiter

Ausschließlich Personen gem. § 2 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz

Keine Betreuungspflicht
640 8. Kaufmännisch/technisch-verwaltender Teil (Büroteil) der Unternehmen

Zum kaufmännisch/technisch-verwaltenden Teil (Büroteil) gehören nur Versicherte, die

  • ausschließlich in einem mit den gewerblichen Betriebsteil nicht verbundenen Büro tätig sind und
  • ausschließlich kaufmännisch/technisch-verwaltende Tätigkeiten verrichten und
  • keinen Umgang mit den Produkten oder der Ware haben.
 0
  Anhang: Nebenbetriebe  
650
  • Eisen-, Stahl-, Metall- und Tempergießereien
5
651
  • Metallwalzwerke
5
652
  • Herstellung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
3
653
  • Herstellung und Reparatur von Kraft-, Arbeits- und landwirtschaftlichen Maschinen
3
654
  • Herstellung von Eisenmöbeln
4
655
  • Omnibus- und Kraftverkehrslinien
2
656
  • Sanitärinstallation
3
657
  • Filmkopierwerke
3
658
  • Lampenschirme
1
659
  • Polsterauflagen, -Matratzen und -Möbel
3
660
  • Kunststofffolien und -verpackungen
4
661
  • Bau und Instandhaltung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
4
662
  • Einzelhandel mit Elektrogeräten einschließlich Lampen und Haushaltswaren
1
663
  • Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik, Musikinstrumenten, orthopädischen Artikeln sowie Nähmaschinen
1
664
  • Großhandel
1
665
  • Einzelhandel mit opt. Artikeln, Büromaschinen, Büro- und Organisierungsmitteln, Gold- und Silberwaren, Uhren und Schmuck, Hörgeräten
1
666
  • Gas- und Fernwärmeversorgung, Abwasserentsorgung
2
667
  • Handel und Vermittlung von Strom
1
668
  • Wassergewinnung und -verteilung
2
669
  • Verkauf von Süßwaren, Filmplakaten, Drucksachen in Lichtspieltheatern (Concession)
 0

ENDE

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