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3.7 Bereich Heißendvergütung
Nr. aus Katalog | Gefährdung / Belastung | Maßnahmen | Abschnitt | ||
[.] | Mögliche Ursachen | ||||
(1) | Ungeschützte bewegte Maschinenteile: | [.] | Ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern | 4.1.2 | |
[ ] | Stetigförderer | [ ] | Nutzung von vorhandenen Sicherungseinrichtungen, z.B. Schaltsperre, mechanische Blockierung | ||
[ ] | Vergütungskanal | [ ] | Einsatz von fachkundigem Personal | ||
[ ] | nicht ausreichend geschützte Maschinen und Anlagen | [ ] | besteht eine Gefährdung durch den Weiterlauf der vor- und nachgeschalteten Maschinen, müssen auch diese stillgesetzt werden | ||
[ ] | ungeschützte Teile bei Wartungs-, Reparatur- und Einrichtarbeiten | [ ] | Betriebsanleitung des Herstellers beachten | ||
[ ] | ungeschützte Teile wegen Nichtanbringen von Schutzeinrichtungen nach Wartungs-, Reparatur- und Einrichtarbeiten | ||||
Gefährliche Oberflächen | [ ] | Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln | 4.1.2 | ||
[ ] | heißes Glas | [ ] | Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen, z.B. Arbeitsschutzkleidung, Handschuhe, Schutzbrille | ||
[ ] | heiße Maschinenteile | ||||
[ ] | heiße Scherben | ||||
[ ] | nichtspannungsfreies Glas | ||||
Arbeits- und Verkehrswege | [ ] | rutschhemmend und eben | 4.1.3 | ||
[ ] | Fußböden | [ ] | einfach zu reinigen | ||
[ ] | Treppen | [ ] | Trittsicherheit | ||
[ ] | Bühnen und Podeste | ||||
[ ] | Übergänge | ||||
(2) | Berührung betriebsmäßig spannungsführender Teile | [ ] | nur elektrische Betriebsmittel benutzen, die der BGV A3 entsprechen | 4.2 | |
[ ] | Verbindungen und Anschlüsse | [ ] | Wartung und Instandhaltung durch Elektrofachkraft | ||
[ ] | Steuerungs-/ Bedienelemente | ||||
(3) | Sonstige gesundheitsschädigende Stäube und Dämpfe z.B. | [ ] | gezielter Einsatz | 4.3 | |
[ ] | zinnorganische Verbindungen | [ ] | geringe Dosierung | ||
[ ] | Zersetzungsprodukte der Vergütungsmittel z.B. Salzsäure aus Zinntetrachlorid/ Titantetrachlorid | [ ] | Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung | ||
[ ] | Ersatzstoffprüfung | ||||
[ ] | persönliche Hygienemaßnahmen | ||||
[ ] | Atemschutz bei Reinigung, Umbau/ Reparatur | ||||
(6) | Lärm
Lr> 85 dB (A) |
[ ] | persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen, persönliche Schutzausrüstungen benutzen | 4.6.1 | |
[ ] | Umgebungsmaschinen | [ ] | Arbeitsmedizinische Vorsorge | ||
Kontakt mit heißen Oberflächen | [ ] | Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln | 4.1.2 | ||
[ ] | Stetigförderer | [ ] | Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen, z.B. Arbeitsschutzkleidung, Handschuhe, Schutzbrille | ||
[ ] | Glas | ||||
(8) | Ergonomische Mängel | [ ] | ausreichende, blendfreie Beleuchtung | 4.8 | |
[ ] | Beleuchtung | [ ] | Bühnengröße und lichte Höhe entsprechend Arbeitsaufgabe | ||
[ ] | Zwangshaltung |
4 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der maschinellen Hohlglasherstellung
4.1 Mechanische Gefährdungen
4.1.1 Bewegte Maschinenteile
Die durch den Hersteller der Maschine vorgesehenen und bereitgestellten Schutzeinrichtungen sind zu benutzen.
(Stand: 21.08.2023)
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