Betriebsanweisung gem. Unfallverhütungsvorschrift |
Betrieb: |
Arbeitsbereich: fleischergewerbliche Tätigkeit |
freigegeben (Unterschrift) |
Erfassungsdatum: 03.01,02 |
Seite 1/1 |
Anwendungsbereich |
Handmesser Arbeiten mit dem Handmesser |
Gefahren für Mensch und Umwelt |
|
- Schnitt- und Stichverletzungen
- Amputation der Finger
- Schnittverletzungen durch Abrutschen/Abgleiten vom Messergriff auf die Klinge
|
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
|
- An der messerführenden Hand ist bei allen Arbeiten mit dem Handmesser ein schnitthemmender Schutzhandschuh zu tragen.
- Bei Ausbein- und Zerlegearbeiten muss an der Material haltenden Hand ein Metallringgeflechthandschuh und ein Unterarmschutz getragen werden. Als Körperschutz muss eine Stechschutzschürze getragen werden.
- Es dürfen keine Messer verwendet werden, die so spitz sind, dass sie das Ringgeflecht durchdringen.
- Bei sonstigen Arbeiten muss an der Material haltenden Hand ein Metallringgeflechthandschuh oder ein schnitthemmender Handschuh getragen werden
- Die Schutzausrüstung ist laufend/mind. Täglich auf Beschädigung zu prüfen.
- Die Reinigungsanweisungen der Hersteller sind zu beachten.
|
Verhalten im Gefahrfall |
|
- Beschädigte Handschuhe dürfen nicht verwendet werden. Vorgesetzten informieren und durch ordnungsgemäße ersetzen lassen.
|
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
|
- Ersthelfer verständigen und Erste Hilfe leisten.
- Vorgesetzte informieren
- Verbandbucheintragung vornehmen.
- Ggf. D-Arzt aufsuchen.
|
|
Instandhaltung, Entsorgung |
Die Schutzhandschuhe dürfen nur von autorisierten Firmen repariert werden. |
Betrieb |
Betriebsanweisung gemäß § 12 BioStoffV |
Stand 9/2003 |
Bei nicht gezielten Tätigkeiten Rinderschlachtung |
freigegeben |
Biostoffbezeichnung |
BSE-Risikomaterial Schuhmaßnahmen beim Kontakt mit BSE-Risikomaterial gemäß §§ 5- 8 der BioStoffV |
Gefahren für Mensch und Umwelt |
|
- Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut (offene Wunden) und durch Verschlucken
- Infektionsgefahr durch BSE-Erreger bei Kontakt (Verschlucken oder Verletzungen der Haut) mit spezifischem Risikomaterial des Rindes wie z.B. beim Bolzenschuss. dem Kopfabsetzen der Tierhalbierung und der Rückenmarksentfernung/Gehirnprobenentnahme
|
|
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
|
- Tragen von flüssigkeitsdichten oder feuchtigkeitsabweisenden Schutzhandschuhen bei Kontaktmöglichkeit mit BSE-Risikomaterial
- Tragen von Metallringgeflechthandschuhen oder schnitthemmenden Schutzhandschuhen über den feuchtigkeitsdichten Schutzhandschuhen bei Arbeiten mit der Möglichkeit von Schnitt- und Stichverletzungen
- Tragen eines Gesichtsschutzes (Visier oder Schutzbrille und Mundschutz) zum Schutz vor Spritzern im Bereich der Augen und des Mundes (z.B. bei der Tierhalbierung und Rückenmarksentfernung)
- Tragen von Schutzkleidung (normale Hygienekleidung mit Gummischürze):
- Beschädigte Schutzkleidung austauschen
- Schutzkleidung bei BSE-Schnelltest bis zum Vorliegen der Ergebnisse aufbewahren. Dies gilt nicht für mit Wasserstrahl zu reinigende Schutzkleidung (schnitthemmende Handschuhe, Gummischürze und Visier)
- bei negativem Testergebnis Schutzkleidung wie ublich reinigen und desinfizieren,
|
|
|
Verhalten im Gefahrfall |
|
|
Feuer : 112 |
Erste Hilfe |
|
|