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Muster-Betriebsanweisungen

Anhang 2


Betriebsanweisung
gem. Unfallverhütungsvorschrift

Betrieb: Arbeitsbereich: fleischergewerbliche Tätigkeit
freigegeben (Unterschrift) Erfassungsdatum: 03.01,02 Seite 1/1

Anwendungsbereich

Handmesser
Arbeiten mit dem Handmesser

Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Schnitt- und Stichverletzungen
  • Amputation der Finger
  • Schnittverletzungen durch Abrutschen/Abgleiten vom Messergriff auf die Klinge

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

  • An der messerführenden Hand ist bei allen Arbeiten mit dem Handmesser ein schnitthemmender Schutzhandschuh zu tragen.
  • Bei Ausbein- und Zerlegearbeiten muss an der Material haltenden Hand ein Metallringgeflechthandschuh und ein Unterarmschutz getragen werden. Als Körperschutz muss eine Stechschutzschürze getragen werden.
  • Es dürfen keine Messer verwendet werden, die so spitz sind, dass sie das Ringgeflecht durchdringen.
  • Bei sonstigen Arbeiten muss an der Material haltenden Hand ein Metallringgeflechthandschuh oder ein schnitthemmender Handschuh getragen werden
  • Die Schutzausrüstung ist laufend/mind. Täglich auf Beschädigung zu prüfen.
  • Die Reinigungsanweisungen der Hersteller sind zu beachten.

Verhalten im Gefahrfall

 
  • Beschädigte Handschuhe dürfen nicht verwendet werden. Vorgesetzten informieren und durch ordnungsgemäße ersetzen lassen.

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

  • Ersthelfer verständigen und Erste Hilfe leisten.
  • Vorgesetzte informieren
  • Verbandbucheintragung vornehmen.
  • Ggf. D-Arzt aufsuchen.

Instandhaltung, Entsorgung

Die Schutzhandschuhe dürfen nur von autorisierten Firmen repariert werden.


Betrieb

Betriebsanweisung
gemäß § 12 BioStoffV

Stand 9/2003

Bei nicht gezielten Tätigkeiten
Rinderschlachtung

freigegeben

Biostoffbezeichnung

BSE-Risikomaterial
Schuhmaßnahmen beim Kontakt mit BSE-Risikomaterial gemäß §§ 5- 8 der BioStoffV

Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut (offene Wunden) und durch Verschlucken
  • Infektionsgefahr durch BSE-Erreger bei Kontakt (Verschlucken oder Verletzungen der Haut) mit spezifischem Risikomaterial des Rindes wie z.B. beim Bolzenschuss. dem Kopfabsetzen der Tierhalbierung und der Rückenmarksentfernung/Gehirnprobenentnahme

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Tragen von flüssigkeitsdichten oder feuchtigkeitsabweisenden Schutzhandschuhen bei Kontaktmöglichkeit mit BSE-Risikomaterial
  • Tragen von Metallringgeflechthandschuhen oder schnitthemmenden Schutzhandschuhen über den feuchtigkeitsdichten Schutzhandschuhen bei Arbeiten mit der Möglichkeit von Schnitt- und Stichverletzungen
  • Tragen eines Gesichtsschutzes (Visier oder Schutzbrille und Mundschutz) zum Schutz vor Spritzern im Bereich der Augen und des Mundes (z.B. bei der Tierhalbierung und Rückenmarksentfernung)
  • Tragen von Schutzkleidung (normale Hygienekleidung mit Gummischürze):
  • Beschädigte Schutzkleidung austauschen
  • Schutzkleidung bei BSE-Schnelltest bis zum Vorliegen der Ergebnisse aufbewahren. Dies gilt nicht für mit Wasserstrahl zu reinigende Schutzkleidung (schnitthemmende Handschuhe, Gummischürze und Visier)
  • bei negativem Testergebnis Schutzkleidung wie ublich reinigen und desinfizieren,

Verhalten im Gefahrfall

    Feuer : 112

Erste Hilfe

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(Stand: 25.05.2021)

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