Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, BGR / DGUV-R

BGR 220 - Schweißrauche
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR)

(Ausgabe 01/2006)



nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus

Vorbemerkung

Diese BG-Regel wurde vom Arbeitskreis "Schadstoffe in der Schweißtechnik" im Fachausschuss "Metall- und Oberflächenbehandlung" der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften erarbeitet.

Sie führt alle für die Einrichtung und den Betrieb von Schweißer-Arbeitsplätzen erforderlichen Informationen zum Thema Schadstoffe, Gefahren und entsprechende Schutzmaßnehmen zusammen. Dabei wurden auch Regelungen und für die Praxis wichtigste Hilfestellungen aus der zwischenzeitlich außer Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" (BGV D1) übernommen.

1 Anwendungsbereich

Diese BG-Regel gilt für Arbeitsbereiche, in denen Schweißrauche in der Luft am Arbeitsplatz auftreten.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Absaugung ist die Erfassung von Schadstoffen an ihrer Entstehungs- oder Austrittsstelle.
  2. Atemluft ist die Luft im Atembereich des Beschäftigten.
  3. Aufsichtsführender ist, wer die Durchführung von Arbeiten zu überwachen und für die arbeitssichere Ausführung zu sorgen hat. Er muss hierfür ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen besitzen sowie weisungsbefugt sein.
  4. Der "biologische Grenzwert" ist der Grenzwert für die toxikologischarbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.
  5. Als enger Raum gilt ein Raum ohne natürlichen Luftabzug und zugleich mit
  6. Freie Lüftung ist der Austausch von Raumluft gegen Außenluft durch Druckunterschiede (ΔP) infolge Wind oder Temperaturdifferenzen mit Hilfe von Zu- und Abluftöffnungen im Raum.
  7. Als hochlegierter Werkstoff gilt solcher, der in der Summe mindestens fünf Gew.-% an Legierungselementen, wie Chrom, Nickel, Mangan, enthält.
  8. Als un- bzw. niedriglegierter Werkstoff gilt solcher mit weniger als fünf Gew.-% (entsprechend der Norm als Summenwert) ' an Legierungselementen, wie Chrom, Nickel, Mangan.
  9. Leitkomponenten sind die Stoffe eines Stoffgemisches, die die Gesundheitsgefährdung maßgeblich beeinflussen. Die Festlegung von Leitkomponenten vereinfacht die messtechnische Überwachung von Arbeitsplätzen und gibt Hilfestellung für die Festlegung von Schutzmaßnahmen.
  10. Die Anwendung eines Verfahrens gilt als ortsgebunden, wenn es wiederholt am gleichen, dafür eingerichteten Arbeitsplatz durchgeführt wird, z.B. Schweißkabine, Schweißtisch, Werkstückaufnahme bis etwa 10 m².
  11. Schweißrauche sind die beim Schweißen, Schneiden und bei den verwandten Verfahren entstehenden partikelförmigen Stoffe.
  12. Als Allgemeiner Staubgrenzwert ist eine Konzentration für die alveolengängige Staubfraktion (A-Staub, 3 mg/m³) und eine Konzentration für die einatembare Staubfraktion (E-Staub, 10 mg/m³) festgesetzt; siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe "Arbeitsplatzgrenzwerte" (TRGS 900).
  13. Alveolengängige (lungengängige) Staubfraktion ist der Anteil der Partikel, der beim Einatmen bis zu den Lungenbläschen (Alveolen) vordringen kann.
  14. Einatembare Staubfraktion ist der Anteil der Partikel, der durch den Mund und die Nase in den Körper eingeatmet wird.
  15. Der "Arbeitsplatzgrenzwert"

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.07.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion