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Regelwerk, BGR / DGUV-R

DGUV Regel 112-200 - Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern (BGR 200)
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR)
[bisher ZH 1/711]

(Ausgabe 04/2003)



Vorbemerkung

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften Umsetzung sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

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Diese BG-Regel erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1) hinsichtlich der Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern.

In dieser BG-Regel sind die Vorschriften

berücksichtigt.

Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese BG-Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Handschuhen, Stulpen und Armschützern zum Schutz gegen Schnitt- oder Stichverletzungen.

1.2 Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf Schnitt - und Stechschutzausrüstungen von Militär, Ordnungskräften oder Sicherheitsdiensten, die sich gegen Angriffe durch Hieb- oder Stichwaffen schützen müssen.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Handschuhe, Stulpen und Armschützer sind persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz von Hand, Unterarm und Oberarm (teilweise bis einschließlich Schultergelenk) gegen Stich- und Schnittverletzungen beim Gebrauch von Handmessern, in Richtung Hand, Unterarm und Oberarm des Benutzers bewegt werden.
    Handmesser sind Messer, die von Hand geführt werden und bei denen die Schnitt- und Stichkraft von Hand aufgebracht wird. Zu den Handmessern zählen auch kraftbetriebene Handmesser, z.B. Enthäutemesser, Entfettungsgerät, Kreismesser, Rundmesser, Stoßmesser.

    Handschuhe sind Handbedeckungen aus Schutzmaterial, die die ganze Hand bis zum Handgelenk und jeden Finger einzeln allseitig abdecken.

    Bild 1: Handschuhe unterschiedlicher Größe (siehe auch Abschnitt 3.1.6)

  1. Stulpen sind Armbedeckungen aus Schutzmaterial, die das Handgelenk und einen Teil des Unterarms oder das Handgelenk und den Unterarm bis zu einem definierten Abstand zur Ellenbeuge (Vermeidung von Einklemmen der Haut und Beeinträchtigung der Bewegung) allseitig bedecken (siehe Tabelle 1).
  2. Handschuhe mit kurzen Stulpen sind Handschuhe aus Schutzmaterial mit dauerhaft befestigten, versteiften, jedoch flexiblen Stulpen, die in Längsrichtung (A) (siehe Bild 2) mindestens 75 mm (gestauchter Zustand der Stulpe) über das Handgelenk zum Unterarm hin fortgesetzt werden.

    Bild 2: Handschuh mit kurzer Stulpe

  3. Handschuhe mit langen Stulpen sind Handschuhe aus Schutzmaterial mit dauerhaft befestigten, versteiften, jedoch flexiblen Stulpen (siehe Tabelle 1), die den Unterarm bis zu einem Punkt bedecken, der einen Abstand C (maximal 75 mm) zur Ellenbeuge aufweist, wenn Ober- und Unterarm im Winkel von 90° zueinander stehen (siehe Bild 3).

    Bild 3: Handschuh mit langer Stulpe

    Bild 4: Handschuh mit langer (oben) bzw. kurzer (unten) Stulpe

  4. Handschuhe mit steifen Stulpen sind persönliche Schutzausrüstungen, bei denen Handschuhe und Stulpen aus unterschiedlichen Schutzmaterialien, sogenannte Kombinationen, wie Kunststoff, bestehen. Die Stulpen sind an den kompatiblen Handschuhen dauerhaft oder lösbar befestigt (siehe Bild 6).

    Bild 5: Kombination von Handschuh und steifer Stulpe

    Bild 6: Gegenüberstellung von Handschuh mit steifer Stulpe (Kombination) und Handschuh mit langer Stulpe

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