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Optische Klasse

Um das für den jeweiligen Arbeitsvorgang erforderliche Sehen zu ermöglichen, müssen die Brechwerte der Sichtscheiben die in den Normen genannten Anforderungen erfüllen. Dementsprechend werden Sichtscheiben in drei Klassen eingeteilt:

Tabelle 4: Optische Klassen

Klasse Bedeutung
1 Für Arbeiten mit besonders hohen Anforderungen an die Sehleistung für den Dauergebrauch.
2 Für Arbeiten mit durchschnittlichen Anforderungen an die Sehleistung.
3 Nur in Ausnahmefällen für grobe Arbeiten ohne größere Anforderungen an die Sehleistung und nicht für den Dauergebrauch.

Ausgenommen hiervon sind Vorsatzscheiben, da sie immer die Forderungen der optischen Klasse 1 erfüllen müssen. Daher entfällt für Vorsatzscheiben die Angabe der optischen Klasse.

Mechanische Festigkeit

Tabelle 5: Kurzzeichen für mechanische Festigkeit der Sichtscheibe

Zeichen Bemerkung
ohne Mechanische Grundfestigkeit
(statischer Deformationstest)
S Erhöhte mechanische Festigkeit
(Prüfung 43 g Stahlkugel mit 5,1 m/s Geschwindigkeit)
F Stoß mit niedriger Energie
(Prüfung 0,86 g Stahlkugel mit 45 m/s Geschwindigkeit)
B Stoß mit mittlerer Energie
(Prüfung 0,86 g Stahlkugel mit 120 m/s Geschwindigkeit)
A Stoß mit hoher Energie
(Prüfung 0,86 g Stahlkugel mit 190 m/s Geschwindigkeit)

Nichthaften von Schmelzmetall

Sichtscheiben, die eine Prüfung auf Nichthaften von Schmelzmetall bestehen, werden mit der Ziffer "9" gekennzeichnet.

Beständigkeit der Oberflächen gegen Beschädigung durch kleine Teilchen ("Kratzfestigkeit")

Sichtscheiben, die der in der Überschrift angeführten Prüfbedingung entsprechen, werden mit dem Symbol "K" gekennzeichnet.

Beständigkeit gegen Beschlagen

Sichtscheiben, die die Prüfung gegen Beschlagen bestehen, werden mit dem Symbol "N" gekennzeichnet.

3.2.4.2.2 Kennzeichnung der Tragkörper nach DIN EN 166

Die Kennzeichnung der Tragkörper muss die wesentlichen Informationen in folgender Form enthalten:

Tabelle 6: Kennzeichnung von Tragkörpern

X1: Siehe Tabelle 7

X2: Siehe Tabelle 8

Tabelle 7: Kurzzeichen für Verwendungsbereiche von Tragkörpern nach DIN EN 166

Kurzzeichen Bezeichnung Beschreibung des Verwendungsbereiches
keines Nicht festgelegte mechanische Risiken, Gefährdung durch ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung und Sonnenstrahlung
3 Flüssigkeiten Flüssigkeiten (Tropfen und Spritzer)
4 Grobstaub Staub mit einer Korngröße > 5 µm
5 Gas und Feinstaub Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch und Staub < 5 µm
8 Störlichtbogen elektrische Lichtbogen bei Kurzschluss in elektrischen Anlagen
9 Schmelzmetall und heiße Festkörper Metallspritzer und Durchdringen heißer Festkörper


Tabelle 8: Kurzzeichen für die Beständigkeit von Tragkörpern gegen Teilchen hoher Geschwindigkeit

Zeichen Bemerkung
-F Stoß mit niedriger Energie
(Prüfung 0,86 g Stahlkugel mit 45 m/s Geschwindigkeit)
-B Stoß mit mittlerer Energie
(Prüfung 0,86 g Stahlkugel mit 120 m/s Geschwindigkeit)
-A Stoß mit hoher Energie
(Prüfung 0,86 g Stahlkugel mit 190 m/s Geschwindigkeit)

3.2.4.2.3 Kennzeichnung von Augenschutzgeräten mit Sichtscheiben und Tragkörper in einer Einheit

Bestehen Sichtscheiben und Tragkörper aus einer Einheit, ist die vollständige Kennzeichnung der Sichtscheiben, ergänzt durch einen Bindestrich und die Kennziffer(n) des Gefährdungsbereiches des Tragkörpers auf diesem anzubringen.

Ein Augenschutzgerät bietet nur dann für einen bestimmten Anwendungsfall einen ausreichenden Schutz, wenn sich die geeigneten Sichtscheiben in dem für den Anwendungsfall geeigneten Tragkörper befinden.

3.2.5 Individuelle Passform

Bei der Bereitstellung nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung ist auf die individuellen Bedürfnisse der Benutzer zu achten. Dabei sind auch zusätzliche Einflüsse, die beim Tragen des Augen und Gesichtsschutzes auftreten können, zu beachten.

Diese können z.B. sein

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