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2 Die Funkverbindung als Teil der Sicherheit am Beispiel "Holzlogging"

2.1 Regeln für den Umgang mit Funkgeräten

2.2 Handhabung des Funkgerätes

2.3 Funkdisziplin

2.4 Merkpunkte zur Sprechtechnik

2.5 Funkkommandos des Flughelfers an den Hubschrauberführer (Beispiele)

3 Einweisen von Hubschraubern durch Handzeichen (Beispiele)

3.1 Allgemeine Regeln

3.2 Handzeichen

Bedeutung Beschreibung Bildliche Darstellung Vereinfachte Darstellung
Achtung

Anfang

Vorsicht

Rechten Arm nach oben halten, Handfläche zeigt nach vorn    
Halt

Unterbrechung

Bewegung nicht weiter ausführen

Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken, Handflächen zeigen nach vorn
Halt - Gefahr Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken, Handflächen zeigen nach vorn und Arme abwechselnd anwinkeln und strecken
Heben Auf Rechten Arm nach oben halten, Handfläche zeigt nach vorn und macht eine langsame, kreisende Bewegung
Senken Ab Rechten Arm nach unten halten, Handfläche zeigt nach innen und macht eine langsame, kreisende Bewegung
Langsam Rechten Arm waagerecht ausstrecken, Handfläche zeigt nach unten und wird langsam auf- und abbewegt
Abfliegen Rechten Arm nach oben halten, Handfläche zeigt nach vorn und Arm seitlich hin- und herbewegen
Herkommen Beide Arme beugen, Handfläche zeigt nach innen und mit den Unterarmen heranwinken
Entfernen Beide Arme beugen, Handfläche zeigt nach außen und mit den Unterarmen wegwinken
Rechts fliegen - vom Einweiser aus gesehen Den rechten Arm in horizontaler Haltung leicht anwinkeln und seitlich hin- und herbewegen
Links fliegen - vom Einweiser aus gesehen Den linken Arm in horizontaler Haltung leicht anwinkeln und seitlich hin- und herbewegen
Anzeige einer Abstandsverringerung Beide Handflächen parallel halten und dem Abstand entsprechend zusammenführen

.

Betanken von Hubschraubern Anhang 6


Die in diesem Anhang enthaltenen Erläuterungen sollen dem Anwender dazu dienen, die in den Hubschraubereinsatz-Regeln enthaltenen Forderungen praxisgemäß umsetzen zu können. Die Erläuterungen dienen darüber hinaus als Hilfsmittel zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und insofern auch dem Ermitteln und Festlegen geeigneter Maßnahmen.

1 Allgemeines

Diese Hinweise sind eine Zusammenstellung der wichtigsten Sicherheitsanforderungen für die Betankung von Hubschraubern aus nicht-stationären Betankungsanlagen.

Sicherheitsanforderungen für die Betankung von Hubschraubern sind unter anderem in folgenden Vorschriften bzw. Regelwerken enthalten:

2 Flugkraftstoff

Übliche Flugkraftstoffsorten für Kolbentriebwerke sind Avgas 100 LL und für Turbinentriebwerke Jet Al. Beide Sorten sind bei Einatmung konzentrierter Dampf-/Luft-Gemische gesundheitsschädlich und sind unter bestimmten Temperatur- und Luftzirkulationsbedingungen brand- oder explosionsgefährlich. Um diese Brand- oder Explosionsgefahr quantitativ beurteilen zu können, werden Kennzahlen, z.B. der Flammpunkt, die Zündtemperatur oder die untere und obere Explosionsgrenze ermittelt (siehe Tabelle).

Tabelle: Flugkraftstoffe

Flugkraftstoffsorte Jet a l Avgas 100 LL
Flammpunkt größer +38 °C kleiner -18 °C
Gefahrklasse VbF a II a 1
GGVS / ADR Klasse 3; Ziffer 31 c Klasse 3; Ziffer 3 b
Zündtemperatur ca. +220 °C ca. +220 °C
Explosionsgrenzen in Luft 0,6 bis - 6,5 % 0,7 bis .- 8,0 %

Die zu verwendende Kraftstoffsorte ist im Flughandbuch festgelegt.

Sofern eine Zulassung für die Verwendung von Mogas (Kfz-Kraftstoff-Sorte) anstelle von Avgas 100 LL besteht, soll die Gültigkeit geprüft werden, weil die Mogas- Sorte "Super verbleit" aus dem Markt genommen wurde.

3 Mobile Betankungsstationen

3.1 Allgemeine Anforderungen

Je nach Einsatzart und Hubschrauberklasse kommen verschiedene Betankungsarten in Betracht, z.B. das Betanken aus Flugfeldtankfahrzeugen (FTkw), Tankfahrzeugen, Aufsetztanks, Tankcontainern, IBCs oder Kanistern. Die entsprechenden Beschaffenheitsanforderungen oder Betriebsbestimmungen sind in den relevanten Rechtsvorschriften enthalten.

Bei einer Unterbrechung der Beförderung von Flugkraftstoffen von mehr als 24 Stunden gelten die für die Lagerung relevanten Rechtsvorschriften. Dabei müssen die Flugkraftstoffe insbesondere so gelagert werden, dass auslaufender Kraftstoff aufgefangen wird sowie erkannt und beseitigt werden kann. Die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Gewässer sind dabei zu beachten.

Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten sind "überwachungsbedürftige Anlagen" im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes.

Technische Beschaffenheitsanforderungen sind in den jeweils zutreffenden Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) zu entnehmen (siehe auch Abschnitt 1) sowie der Anlage B und ihrer Anhänge des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ( ADR), die über die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) national rechtswirksam ist.

Werden diese Betankungsmittel auf einem Arbeitsflugplatz zur Vorbereitung einer Betankung abgestellt, so sind Gefahrbereiche zu beachten, um die Sicherheit der am Einsatz beteiligten Personen und Dritter zu gewährleisten.

Betankungsschläuche sollten nicht übermäßig lang sein, müssen aber einen Mindestabstand zwischen Förderpumpe und Hubschrauber entsprechend Tabelle "Explosionsgefährdeter Bereich beim Betanken von Hubschraubern" gewährleisten. Gekuppelte Schläuche sind zu vermeiden.

Die Not-Befehlseinrichtung (NOT-AUS) muss ungehindert erreichbar sein.

3.2 Gefahrbereiche

3.2.1 Zum Schutz von Gebäuden, Anlagen oder des Hubschraubers vor Gefahren durch eventuelle Brände, ist grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einzuhalten.

Davon kann abgewichen werden, wenn eine schnelle Bergung im Gefahrfall möglich ist. Dies ist z.B. nicht gegeben, wenn der Hubschrauber erst angelassen werden muss. Die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zu Gebäuden ist gegebenenfalls in Absprache mit den örtlich zuständigen Brandschutzbehörden möglich.

3.2.2 Des weiteren sind Maßnahmen zu treffen, die das Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Dampf-/Luft-Gemische weitgehend ausschließen. Kann dies nicht sichergestellt werden, so sind Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit der Einstufung der explosionsgefährdeten Bereiche zu treffen.

Explosionsgefährdete Bereiche während der Betankung von Hubschraubern befinden sich insbesondere um die Öffnungen, aus denen Gasgemische entweichen. Die Ausdehnungen sind abhängig vom Volumenstrom und von der Kraftstoffsorte (Flammpunkt) und haben die Form eines Kegelstumpfes mit einem oberen Flächenhalbmesser von 0,5 m, einem Flächenhalbmesser entsprechend der Tabelle von R 1 für Zone 1 und R2 für Zone 2 und einer Höhe, die für die Zone 1 1 m über dem Tankstutzen beginnt und für die Zone 2 0,8 m beträgt.

Tabelle: Explosionsgefährdete Bereiche beim Betanken von Hubschraubern

Volumenstrom der Betankungspumpe Kraftstoffart Gefahrbereich Zone 1 Halbmesser R 1
[m]
Gefahrbereich Zone 2 Halbmesser R 2
[m]
< 100 Avgas 100 LL 1 3
Jet a 1 0 1
<600 Avgas 100 LL 5 8
Jet a l 0 1

3.2.3 In explosionsgefährdeten Bereichen sind Schutzmaßnahmen zu treffen, die die Gefahr der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Dampf-/Luft-Gemische verhindern oder einschränken oder die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß zu beschränken.

In explosionsgefährdeten Bereichen ist u. a. zu beachten:

Zone 2: Betriebsmäßig zu erwartende Zündquellen (Zündquellen, die bei normalem, störungsfreiem Betrieb auftreten können, wie z.B. bei Schalthandlungen am Bordnetz) sind zu vermeiden.

Zone 1: Neben den für Zone 2 genannten Zündquellen sind auch Zündquellen durch Betriebsstörungen, mit denen man üblicherweise rechnen muss (häufiger auftretende Betriebsstörungen) zu vermeiden. Betriebsmittel, Anlagen und Anlageteile, an denen mit dem Auftreten von Zündquellen zu rechnen ist, müssen explosionsgeschützt ausgeführt werden und erforderlichen falls funkensicher sein.

Explosionsgefährdete Bereiche sind von Stoffen freizuhalten, die ihrer Art oder Menge nach geeignet sind, zur Entstehung oder Ausbreitung von Bränden zu führen.

3.2.4 Des weiteren ist ein Gefahrbereich mit einem Halbmesser von 5 m um die mobile Betankungsstation und der Förderpumpe mit dem Gefährdungsgrad entsprechend Zone 2 anzunehmen.

3.2.5 Gefahrbereiche sind durch Verbotszeichen "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Zutritt für Unbefugte" zu kennzeichnen.

Geeignet sind Zeichen, die der UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8) entsprechen.

3.3 Brandschutzausrüstung

Zur Bekämpfung eines Flächenbrandes sind geeignete Feuerlöscher in einer Menge bereitzustellen, die mindestens 18 Löschmitteleinheiten (LE) entspricht.

Löschmitteleinheit (LE) ist eine eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und das Lösch vermögen der Feuerlöscher zu addieren.

Der Löschmittelinhalt eines Feuerlöschers muss größer 2 LE sein. Der Standort der Feuerlöscher muss gekennzeichnet sein.

Geeignete Feuerlöscher sind Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver der Bauart PG 6 (6 LE) und PG 12 (12 LE).

Nicht geeignete Feuerlöscher sind Wasserlöscher sowie Feuerlöscher mit einem Fassungsraum für 2 kg Pulver oder weniger. Zu beachten ist, dass nach der FCKW- Halon- Verbots- Verordnung Halonlöscher nur noch mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden dürfen.

3.4 Umweltschutzausrüstung

Während über die allgemeinen Vorschriften die Verhinderung aller Verschüttungen, Vertropfungen oder Leckagen verlangt wird, fordern unabhängig davon die gewässerrechtlichen Vorschriften geeignete Maßnahmen zum Schutz des Bodens. Soweit verwendete mobile Tanks nicht doppelwandig sind, sind diese in ausreichend dimensionierte Wannen zu stellen, die aus leitfähigem und nicht brennbarem Material bestehen müssen. Das gilt auch für Fässer und Kanister.

Eine Wanne gilt als ausreichend dimensioniert, wenn sie den

gesamten Inhalt des größten in ihr platzierten Gefäßes aufnehmen kann. Um eine Reduzierung des Auffangvolumens durch Regenwasser zu verhindern, ist ein Abdecken z.B. durch eine Plane oft sinnvoll.

Um Bodenverunreinigungen beim Umfüllen und Betanken zu vermeiden, ist es sinnvoll, geeignete Auffanggefäße bereitzuhalten.

Falls Verschüttungen, Vertropfungen oder Leckagen eingetreten sind, müssen diese sachgerecht beseitigt werden. Hierfür müssen Ölbindemittel bereitgehalten werden. Bei der Entsorgung ist darauf zu achten, dass es sich in der Regel um Sondermüll handelt.

Bei unbeabsichtigtem Austreten von mehr als 10 Litern Kraftstoff je Stunde muss gemäß VbF die zuständige Aufsichtsbehörde informiert werden. Die GGVS/das ADR verlangt bei jedem Zwischenfall, bei dem gefährliche Güter frei werden oder die Gefahr eines Freiwerdens entsteht, die unverzügliche Unterrichtung der Polizei/Feuerwehr (Notruf in Deutschland: 110 bzw. 112).

4 Betankungsvorbereitung

4.1 Prüfung des Flugkraftstoffes

Für eine sichere Durchführung des Einsatzes ist der sortengerechte, saubere und fremdstofffreie Kraftstoff wichtig. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass keine Wasserbestandteile betankt werden. Die Ergebnisse der Probenziehungen an der untersten Stelle des Tankes (Tiefpunkt) sind zu dokumentieren.

Es ist zu beachten, dass Kraftstoff in Abhängigkeit seiner Temperatur in der Lage ist, Wasser zu speichern, das nicht sichtbar ist. Es ist in seine molekularen Bestandteile "zerfallen" 1001 Avgas 100 LL sind z.B. in der Lage, bei 20 °C ca. 0,0081 Wasser zu speichern. Bei Abkühlung um 10 °C entstehen 0,004 1 Wasser in winziger Tropfenform. In Ruhelage sinken diese Tropfen langsam zum Tankboden und bilden eine zusammenhängende gefährliche Wasserblase. Ein weiteres Anwachsen dieser Wassermenge geschieht durch das Kondenswasser der Luft oberhalb des Kraftstoffspiegels bei der Tankatmung. Die gleiche beschriebene Eigenschaft des Kraftstoffes besitzt auch die Luft. Ein Kubikmeter Luft speichert bei 20 °C 14 g gasförmiges Wasser, bei Abkühlung auf 10 °C entstehen 7 g Kondenswasser. Um dieser Gefahr für die Flugsicherheit zu begegnen, sind an allen Ablassventilen Proben zu entnehmen, insbesondere an den Tiefpunkten.

Es muss solange Kraftstoff abgelassen werden, bis im Probeglas keine Wasserblasen, Trübungen oder Verunreinigungen mehr erkennbar sind. Der Kraftstoff muss klar und heil (clear and bright) sein. Die letzte Probe vor dem Betanken sollte als Rücksteilmuster solange verwahrt werden, bis der vertankte Kraftstoff vollständig verbraucht ist.

4.2 Logistische Planung und Anlieferung von Flugkraftstoffen

Um eine zuverlässige Versorgung mit Flugkraftstoffen gewährleisten zu können, ist eine bedarfsgerechte Anlieferung erforderlich. Der im Lager- und Transportbehälter gesetzlich vorgeschriebene Freiraum ist bei Befüllung einzuhalten.

Dies erfordert eine Verbrauchsermittlung und rechtzeitige Nachlieferung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine angemessene, ausreichende Beruhigungszeit des angelieferten Flugkraftstoffes im Lagertank vor der ersten Betankung zur Verfügung steht und eingehalten wird, damit sich eventuell vorhandenes Wasser oder sonstige Verunreinigungen absetzen können (siehe Abschnitt 4.1).

5 Betankungsvorgang

Im Einflussbereich eines Gewitters darf nicht betankt werden.

Der Einflussbereich eines Gewitters ist dann anzunehmen, wenn das Gewitter weniger als 3 km (10 Sekunden zwischen Blitz und Donner) entfernt ist.

5.1 Aufstellung des Hubschraubers

Der Hubschrauber ist auf möglichst festem und ebenem Untergrund abzustellen. Zu Hallen, Gebäuden oder anderen Luftfahrzeugen ist ein Abstand von 10 m zur Rotorkreisfläche (Haupt- und Heckrotor) einzuhalten (siehe auch Abschnitt 3.1 dieses Anhanges). Ferner darf ein Abstand des Hubschraubers von 5 m zur Flugkraftstoff-Lagerstelle oder Betankungseinrichtung nicht unterschritten werden. Er ist gegen Wegrollen zu sichern.

5.2 Kommunikation

Der betankende Flughelfer muss vor Beginn des Tankprozesses Verbindung mit dem Lfz- Führer aufnehmen. Insbesondere sind die Arbeitsschritte zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung zu koordinieren (§ 6 UVV "Grundsätze der Prävention" (ab 1/2004) (BGV A1)). Dies ist bei der Betankung mit laufendem Triebwerk von besonderer Bedeutung. Die vom Luftfahrzeugführer festgelegte zu betankende Flugkraftstoffmenge muss eingehalten werden.

5.3 Elektrostatische Aufladung

Bei jedem Betankungsvorgang bestehen Risiken durch elektrostatische Aufladung. Um diese zu mindern, müssen leitfähige Verbindungen zwischen dem Hubschrauber und der Betankungsanlage bzw. dem Betankungsgerät sichergestellt werden. Betankungsanlagen sind zu erden. Neben diesen Erdverbindungen muss eine zusätzliche leitfähige Verbindung zwischen Hubschrauber und Betankungsanlage oder dem Betankungsgerät vorhanden sein. Hierzu sind die vorgeschriebenen gekennzeichneten Verbindungspunkte (Bondingpunkte) zu benutzen. Außerdem muss das Zapfventil oder der Auslauf eines Kanisters mit dem Tankeinfüllstutzen elektrisch leitend verbunden sein.

Schleifsporne oder Erdungsketten sind beim Betanken nicht ausreichend leitfähig.

Achtung! Die elektrostatisch leitfähige Verbindung muss hergestellt sein, bevor die Tankdeckel geöffnet werden und dürfen erst abgeklemmt werden, wenn die Tankdeckel dicht verschraubt sind.

5.4 Befüllarmaturen von Betankungsanlagen

Bei der Betankung sind geeignete Armaturen und Auslaufstutzen zu benutzen. Sofern deren Wandungen nicht ausschließlich aus Metall bestehen, müssen sie zugelassen sein.

Zulassungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) oder der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) erteilt; Gutachten von Prüfstellen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind zulässig. Pumpeneinrichtungen müssen über für Flugkraftstoffe geeignete Filter- Wasser- Abscheider verfügen; das Saugrohr darf nicht den Boden des Tankcontainers (Fass) erreichen.

Es dürfen nicht mehrere Tanks gleichzeitig geöffnet sein.

5.5 Gesundheitsschutz

Das Einatmen von Dämpfen ist soweit wie möglich zu vermeiden.

Mit Kraftstoff benetzte Kleidung ist sofort zu wechseln! Die Haut ist gründlich zu reinigen.

Für Erste-Hilfe-Maßnahmen ist unter anderem eine Augenspülflasche bereitzustellen, die regelmäßig, jedoch mindestens monatlich, zu reinigen ist.

5.6 Überfüllungen und Verschüttungen

Bei Überfüllungen und Verschüttungen ist die Betankung sofort zu unterbrechen und alle Armaturen sind sofort zu schließen.

Durch die sofort entstehenden Dämpfe besteht Brand- und Explosionsgefahr, deshalb:

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Anhaltspunkte für Einzelbesprechungen Anhang 7

Die in diesem Anhang enthaltenen Erläuterungen sollen dem Anwender dazu dienen, die in den Hubschraubereinsatz-Regeln enthaltenen Forderungen praxisgemäß umsetzen zu können. Die Erläuterungen dienen darüber hinaus als Hilfsmittel zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und insofern auch dem Ermitteln und Festlegen geeigneter Maßnahmen.

1 Allgemeines

Bei Einsätzen mit Hubschraubern sind mehr oder weniger viele Personen beteiligt. Jeder muss nicht nur wissen, was er zu tun hat, sondern jeder muss den Ablauf kennen, damit auch in kritischen Situationen "koordiniert" verfahren wird. Ein "Briefing" ist daher unabdingbare Voraussetzung für sichere Einsätze mit Hubschraubern.

2 Anhaltspunkte für Einzelbesprechungen

Die Einsatzbesprechung erfolgt unmittelbar vor Beginn des Einsatzes. Sie wird in der Regel vom Hubschrauberführer oder Transportleiter und vom Vorarbeiter der Flughelfer geleitet. Sinn und Zweck der Einsatzbesprechung sind:

Die eigentliche Ausbildung und Arbeitseinweisung der Mitarbeiter ist nicht Bestandteil der Einsatzbesprechung und muss daher zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen

Anhaltspunkte für die Einsatzbesprechung am Beispiel "Holzlogging"

Was?
Auftrag, Holzmenge, Holzart, Sortimente, Aufarbeitungsgrad, Gewichte, Trocknungsgrad des Holzes
Wie?
Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitsgestaltung; Lastenbildung, Anschlagtechnik, Kommunikation, Funkverbindung, Handzeichen, Kommandos
Wo?
Außenstation:
Landeplatz, Tankplatz, Betriebsstoff, Werkstatt, Material, Parkplatz, Zuschauerraum, Gefahrensignalisation, Verkehrs- und Zutrittsregelung
Wann?
Voraussichtliche Dauer des Auftrages, zeitlicher Ablauf, Rotationszeiten; Pausen, Verpflegung, Witterungsentwicklung
Lastablageort:
Anflug, Lastablage, Wenderaum, Abflug, Anschlagmitteldepot, Sicherheitsraum für Flughelfer
Besondere Maßnahmen?
Unfallgefahren, Sicherheitsmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen, Verhalten rund um den Hubschrauber, Ordnung auf den Arbeitsplätzen, Arbeitsdisziplin, Funkdisziplin, Notfälle, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Erste-Hilfe-Material
Lastaufnahmeort:
Lage des Holzes, Holzschlagverhältnisse, Arbeitsplätze, Zugangswege, Gefahrenstellen, Arbeitsbeginn und Arbeitsrichtung, Anflug, Wenden, Abflug
Flugweg:
Flughindernisse, Risiken für die Umgebung, Sicherheitsmaßnahmen
Wer?
Beteiligte, Namen und Rufnamen; Funktion, Stellung, Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung, Pflichten, Arbeitsleitung, Vorgesetzte; wer macht was, wo, wie, wann; Rotten- und Gruppenbildung, Zusammenarbeit, Koordination

.

Außenstationen Anhang 8

Die in diesen besonderen Hinweisen enthaltenen stichworthaltigen Aussagen stellen ein Hilfsmittel zur praxisgemäßen Umsetzung dar und sollen aufzeigen, wie die in den grundlegenden Regeln der Hubschraubereinsatz-Regeln enthaltenen Forderungen einsatzspezifisch ausgelegt werden können. Die besonderen Hinweise dienen darüber hinaus als Hilfsmittel zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und insofern auch der Festlegung geeigneter Maßnahmen.

1 Allgemeines

Sichere Einsätze von Hubschraubern erfordern entsprechend der Einsatzart geeignete Außenstationen. Nachfolgend wird am Beispiel der Einsatzart "Holzlogging" eine Außenstation dargestellt.

2 Außenstation

2.1 Lastablageort

2.2 Lastaufnahmeort

Der Lastaufnahmeort beim Holzlogging kann "schwierigstes Gelände" sein, hierzu zählen:

Kritisch ist das Zusammenwirken mehrerer Gefahrquellen,
die Wechselwirkung zwischen den Gefahren und die ständige
Veränderung der Gefahrsituation.

Diese Arbeitsumgebung erfordert im besonderen die strikte Einhaltung von Verhaltensregeln:

 

weiter .

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