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Beispiele für Maßnahmen bei Überfallrisiko Anhang 1


1 Zeitverschlussbehältnisse

Zeitverschlussbehältnisse sind aufbruchhemmend gebaute Behältnisse, in die z.B. in der Kasse als Wechselgeld nicht benötigte Geldbeträge jederzeit eingegeben, aber nicht ohne Verzögerung entnommen werden können.

Zeitverschlussbehältnisse haben folgende Eigenschaften:

Das Öffnen ist jeweils erst nach Ablauf einer Sperrzeit möglich. Sie können im Bereich der Kasse aufgestellt werden, sind mit einem Einwurfschlitz versehen und so eingebaut oder aufgestellt, dass ihre Wegnahme erschwert ist.

Die Sperrzeit ist auf mindestens 3 Minuten einstellbar. Sie kann mit Hilfe z.B. von speziellen Schlüsseln oder nach Entfernen der Verkleidungen geändert werden.

An den Kundeneingängen und im Bereich der Kasse wird deutlich erkennbar auf Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen, z.B. dass die Geldbestände gesichert aufbewahrt werden oder dass das Geschäft bewacht wird.

Hinweiszeichen können z.B. folgenden Text tragen:

Geldbestände sind zeitschlossgesichert!
Unsere Mitarbeiter können die eingestellte Zeit nicht verkürzen!

2 Geldschränke (Wertschutzschränke)

Geldschränke stehen unter Zeit- oder Doppelverschluss. Bei Doppelverschluss wird das Vier-Augen-Prinzip gewahrt.

Das Vier-Augen-Prinzip ist gewahrt, wenn mindestens zwei dem Unternehmen angehörende Personen mit Hilfe verschiedener Schlüssel oder Chiffren das Behältnis nur gemeinsam öffnen können. Der Zeitverschluss ist dem Doppelverschluss vorzuziehen.

Geldschränke sind für Unbefugte verdeckt aufgestellt. Bei Tankstellen sollten diese Geldschränke mit einem Einwurfschlitz versehen sein.

Die Polizei empfiehlt nur nach DIN EN 1143-1 geprüfte und vom VdS oder ECB-S zertifizierte Geldschränke. Die Klassifizierung richtet sich nach der Höhe der aufbewahrten Geldsumme und den Anforderungen der Versicherung.
3 Deposit (Geldabwurfbehälter)

Geldabwurfbehälter sind in unmittelbarer Nähe der Geldlade im Kassentisch zu montieren. Die Geldabwurfbehälter sind zu verschließen. Der Schlüssel ist nicht an der Kasse aufzubewahren, so dass das Kassenpersonal keinen Zugriff auf das Geld hat. Die Montage muss so erfolgen, dass der Geldabwurfbehälter nicht mit einfachen Mitteln entfernt werden kann.

4 Elektronischer Sicherheitskoffer für Geldtransporte

Der elektronische Sicherheitskoffer sieht aus wie ein Aktenkoffer und ist zum Transport des Geldes zum Geldinstitut geeignet.

Er hat folgende Eigenschaften:

Gibt der Geldbote den Koffer aus der Hand, ohne ihn zu entsichern, ertönt ein akustischer Alarm und nach einer gewissen Zeit wird das Geld durch Farbe unbrauchbar. Das eingefärbte Geld kann von Eigentümern bei der Bank eingetauscht werden.

Einige Sachversicherer gewähren Versicherungsschutz, wenn Geld über Nacht in diesem Sicherheitskoffer aufbewahrt wird.

Der Koffer kann auch an der Registrierkasse zur Aufbewahrung der Geldbeträge, die abgeschöpft werden, verwendet werden.

5 Kassenrohrpostsysteme

Zum gefahrlosen Abtransport der abgeschöpften Geldbeträge dienen Kassenrohrpostsysteme. Jede einzelne Registrierkasse ist per Rohrpostleitung direkt mit der zentralen Geldsammelstelle verbunden. Das Kassenpersonal kann jederzeit den abgeschöpften Geldbestand mit einer Rohrpostbüchse zur Hauptkasse oder unmittelbar in den Tresor schicken. Der Einsatz von Geldboten entfällt. Es ist auch möglich, auf umgekehrtem Weg die Registrierkassen mit Wechselgeld zu versorgen.

6 Wechselgeldautomaten für Banknoten

Wechselgeldautomaten für Banknoten (Banknotenautomaten) dienen dazu, größere Banknoten von Kunden wechseln zu lassen. Auf diese Weise kann der Betrag für das Wechselgeld in der Registrierkasse niedriger gehalten werden.

Wechselgeldautomaten müssen folgende Eigenschaften haben:

Gehäuse, Öffnungen und Verriegelungseinrichtungen bieten einen ausreichenden Widerstand gegen Aufbruch und Wegnahme. Sie sind mit Zeitschlusssystem versehen, das ein Öffnen des Hauptverschlusses vor Ablauf der festgelegten Sperrzeit nicht zulässt.

An den Eingängen und im Bereich der Kasse wird deutlich erkennbar darauf hingewiesen, dass die Geldbestände gesichert aufbewahrt werden, z.B. durch Anbringen von Hinweiszeichen mit dem Text:

Geldbestände sind gesichert!
Unsere Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf die Bestände.

Der Ver- und Entsorgungsbereich von Wechselgeldautomaten ist während der Ver- und Entsorgung für Unbefugte weder einsehbar noch zugänglich.

7 Einrichtungen für bargeldloses Zahlen

Bargeldloser Zahlungsverkehr reduziert die Kassenbestände und verringert auf diese Weise den Anreiz zu Überfällen.

Eine Verringerung der Kassenbestände wird z.B. erreicht durch
  • EC-cash
  • Kreditkarten
  • Geldwertkarten.
8 Überfallmeldeanlagen

Der Alarm einer Überfallmeldeanlage (ÜMA) wird zu einer oder mehreren ständig besetzten Notruf- oder Serviceleitstellen weitergeleitet, die während der Arbeitszeit des Personals die Einleitung hilfebringender Maßnahmen gewährleisten.

Dabei sind Alarm empfangende Stellen von den Alarm gebenden Stellen so getrennt, dass sie in den Überfall nicht unmittelbar einbezogen werden können.

Die Voraussetzungen zur direkten Alarmweiterleitung zur Polizei sind in der "Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜAG)" geregelt.

Siehe auch DIN VDE 0833-1 "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; Allgemeine Festlegungen", DIN VDE 0833-3

"Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen".

9 Optische Raumüberwachungsanlagen

Öffentlich zugängliche Kassenbereiche, in denen Banknoten von Versicherten ausgegeben oder angenommen werden, sollten, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach Abschnitt 3.3 es erfordert, mit einer optischen Raumüberwachungsanlage ausgerüstet sein.

Optische Raumüberwachungsanlagen müssen so installiert sein, dass wesentliche Phasen eines Überfalles optisch wiedergegeben werden können.

Diese Forderungen sind erfüllt, wenn optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA) den "Installationshinweisen für optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA)" entsprechen (siehe BGI/GUV-I 819-2).

Die Installationshinweise können beim zuständigen Unfallversicherungsträger bezogen werden. Darüber hinausgehend kann zur Identifikation des Täters eine Kopplung der ORÜa mit der gegebenenfalls im SB-Foyer vorhandenen Videokamera sinnvoll sein.

Siehe auch § 6, §§ 2, 5 und 18 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V  A1).

Der Hinweis auf die optische Raumüberwachung verringert den Anreiz zu Überfällen.

Rechtliche Grundsätze zur Videoüberwachung im Gewerbe sind zu beachten, siehe z.B. www.bhe.de.

Die Betätigung der Überfallmeldeanlage löst gleichzeitig die optische Raumüberwachungsanlage aus und verhindert bei Endlosaufzeichnungen die Löschung.

10 Akustische Fernüberwachung

Der Versicherte trägt einen Sender bei sich, der bei Knopfdruck ein Signal auslöst, das eine akustische Verbindung zu der Netzzentrale herstellt. Diese kann mithören und beurteilen, ob ein Überfall stattfindet und sofort geeignete Maßnahmen einleiten.

Der Hinweis auf die akustische Raumüberwachung verringert den Anreiz zu Überfällen.

Die Auslösung muss unauffällig erfolgen können, um zusätzliche Gefährdungen zu vermeiden.


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Muster-Betriebsanweisung "Prävention und Nachsorge von Raubüberfällen" Anhang 2


Allgemein

Bei Raubüberfällen auf Einzelhandelsbetriebe haben Täter es insbesondere auf Geld abgesehen. Das Opfer zu verletzen ist in der Regel nicht das Ziel der Täter.

Wichtig zu wissen: Auch der Täter steht unter erheblichem Stress. Daher kann falsches oder ungeschicktes Verhalten Ihrerseits zu Gewalttaten führen: Durch Ihre richtige und geschickte Verhaltensweise können Sie das Risiko einer Körperverletzung verringern.

Diese Betriebsanweisung dient dazu, Ihr Verletzungsrisiko und gleichzeitig das von Kollegen und Kunden dadurch zu vermindern, dass Sie auf die Ausnahmesituation eines Raubüberfalles vorbereitet sind.

Vorbeugendes Verhalten

Betreten und Verlassen der Betriebsstätte

Sicherheitseinrichtungen benutzen

Sicherer Umgang mit der Tageseinnahme

Sicherer Geldtransport

Bei Benutzung eines Pkws beachten Sie folgende Punkte:

Verhalten während eines Raubüberfalls

Verhalten nach einem Raubüberfall


... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
Ort, Datum Unterschrift Geschäftsleitung


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Bestätigung der Unterweisung nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) Anhang 3


Unternehmen:

(Name und Anschrift des Unternehmens)

Betriebsteil, Arbeitsbereich:
Betriebsteil, Arbeitsbereich:
Durchgeführt von:
Durchgeführt am:
Unterweisungsinhalte (insbesondere Gefahrquellen, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, Erste Hilfe):
 
 
Name und Unterschrift der Teilnehmer

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich an der Unterweisung teilgenommen und den Inhalt verstanden habe.

Name, Vorname Unterschrift
   
   
   
   
   
   
   
   
Bemerkungen
 

Unterschrift des Trainers/Unterweisenden

 

Geschäftsleitung


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Fahndungsblatt Anhang 4


Fahndungsblatt Nr. 1

Füllen Sie dieses Fahndungsblatt bitte gleich aus und geben Sie es unverzüglich dem nächsten Polizeibeamten.

Täter [ ] männlich [ ] weiblich Alter ca.  
Größe ca. ... ... cm (Vergleich mit Ihnen oder Türmarkierung)
Gestalt [ ] dick [ ] normal [ ] besonders schlank
Kleidung

Farbe von

Schuhe Hose
Hemd Jacke
Mantel/ Cape Hut/ Mütze/ Helm Kleid
Haarfarbe [ ] hellblond [ ] dunkelblond [ ] schwarz
[ ] grau [ ] rötlich [ ] unbekannt
andere
Haarlänge [ ] Glatze [ ] kurz [ ] mittel
[ ] lang [ ] verdeckt [ ] unbekannt
Gesicht [ ] Brille [ ] Sonnenbrille [ ] Pickel/Narben
[ ] Bart [ ] blass [ ] stark gebräunt
sonstige Auffälligkeiten
Waffen [ ] keine [ ] Gewehr [ ] Pistole/Revolver
[ ] Messer [ ] unbekannt Sonstiges
Beute mitgenommen in [ ] Tüte [ ] Tasche [ ] Rucksack
[ ] Koffer [ ] unbekannt Sonstiges
Farbe Aufdruck
Fluchtfahrzeug [ ] Pkw [ ] Kombi [ ] Motorrad
[ ] Moped [ ] Fahrrad [ ] unbekannt
Typ Farbe Kennzeichen
Besonderheiten Sonstiges
Fluchtrichtung  


Fahndungsblatt Nr. 2

Füllen Sie dieses Fahndungsblatt bitte in Ruhe aus und geben Sie es dem nächsten Polizeibeamten.

Datum
Adresse Institut
Geschäftsstelle
Zeuge Name   Vorname  
Straße   PLZ/Ort  
Täterbeschreibung
Augen Farbe   Besonderheiten  
Brauen [ ] buschig [ ] zusammengewachsen
Nase Besonderheiten
Mund [ ] Lippen voll [ ] schmal
Zähne
Sprache [ ] besonders hoch [ ] besonders tief
[ ] Stottern [ ] Lispeln
[ ] Dialekt/Akzent welcher  
besondere Ausdrücke
Maskierung [ ] nein [ ] ja welche
  Farbe
Täter vorher gesehen [ ] nein [ ] ja wo/wann
sonstige Beobachtungen
 


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Vorschriften und Regeln Anhang 5


1. Gesetze/Verordnungen

Verordnungen:

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV

Technische Regeln:

ASR A3.4 Beleuchtung

2 Unfallverhütungsvorschriften
Bezugsquelle: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen

Unfallverhütungsvorschriften:

"Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1),

"Wach- und Sicherungsdienste" (BGV/GUV-V C7),

"Kassen" (BGV/GUV-V C9).

Informationen

"Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Teil 2: Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen" (BGI/GUV-I 819-2).

3. DIN-Normen
Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin
VDE-Verlag, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin

DIN VDE 0833-1 "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 1: Allgemeine Festlegungen"
DIN VDE 0833-3 "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen"
DIN EN 1063 "Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfung und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss"
DIN EN 1143-1 "Wertbehältnisse - Anforderungen, Klassifizierung und Methoden zur Prüfung des Widerstandes gegen Einbruchdiebstahl - Teil 1: Wertschutzschränke, Wertschutzschränke für Geldautomaten, Wertschutzraumtüren und Wertschutzräume"
DIN EN 1522 "Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Anforderungen und Klassifizierung"
DIN EN 1523 "Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Prüfverfahren"

4. Sonstige Medien

Bezugsquelle:
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution, www.bghw.de

Film "Bares? Aber sicher! Raubüberfall an der Kasse" (DVD 3)
Broschüre "Schutz und Sicherheit beim Umgang mit Zahlungsmitteln - Unterweisungshilfe für betriebliche Vorgesetzte" (a 8)
Merkblatt "Prävention und Nachsorge von Raubüberfällen" (M 3)
Sicherheits-Check "Raubüberfälle" (a 122)


ENDE

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