Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, BGR / DGUV-R |
DGUV Regel 114-002 - Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen (BGR 122)
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR)
(Ausgabe 01/2004; 10/2012)
Archiv 01/2004
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Forderungen sind in Normalschrift, Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.
In dieser Regel werden die allgemein gültigen Regelungen in Unfallverhütungsvorschrift en für den Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen erläutert und konkretisiert.
In dieser Regel sind die Bestimmungen
berücksichtigt.
Diese Regel enthält ausschließlich Regelungen für den Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen. Bestimmungen über Bau und Ausrüstung sind in der DIN EN 50239 "Bahnanwendungen - Funkfernsteuerung von Triebfahrzeugen für Güterbahnen" und in der VDV-Schrift 211 "Funkfernsteuerungen von Triebfahrzeugen für Güterbahnen" enthalten. Technische Festlegungen zum Sollzustand der Funkfernsteuerung während des Betriebes können DIN VDE 0119-207-2 "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Leittechnik - Teil 207-2: Funkfernsteuerung - FFST" entnommen werden. Regelungen über die Durchführung des Eisenbahnbetriebes enthalten z.B. die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ( EBO), die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen ( ESBO), die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen für Anschlussbahnen der einzelnen Bundesländer (BOA/EBOA), die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE), die DB-Richtlinie 408 "Züge fahren und Rangieren" der DB Netz AG.
Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. Diese Regel wurde in den Jahren 2003/2004 in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften 1, der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) und dem Fachausschuss Bahnen 2 erarbeitet.
1 Anwendungsbereich
Diese Regel findet Anwendung auf den Betrieb der Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen.
Funkfernsteuerungen können die Abläufe bei Fahrbewegungen von Eisenbahnen erheblich optimieren. Unter Berücksichtigung örtlicher und betrieblicher Verhältnisse sind weitere technische und organisatorische Maßnahmen anzustreben, um die Arbeitssicherheit zu erhöhen und die Tätigkeit der Lokrangierführer zu erleichtern. Dazu gehören z.B. der Einsatz von elektrisch ortsgestellten Weichen (EOW), elektrisch ortsgestellten Gleissperren (EOGS), automatischen Rangierkupplungen, verbesserten Rangierertritten und -griffen.
(Stand: 09.05.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion