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3.5.3 Anlagenkomponenten

3.5.3.1 Ventilatoren

Ventilatoren müssen folgenden Anforderungen genügen:

  1. Ventilatoren müssen so bemessen und ausgewählt sein, dass der erforderliche Luftvolumenstrom und Unterdruck unter den zu Grunde gelegten Betriebsbedingungen sichergestellt wird.

    Die Bemessung ist abhängig vom erforderlichen Luftvolumenstrom, der Dichte des Fördermediums und den Strömungswiderständen der Anlagenteile, z.B. Luftleitungen, Krümmer, Drosseleinrichtungen und Abscheider.

  2. Ventilatoren müssen den zu erwartenden Beanspruchungen standhalten.

    Dies kann z.B., durch eine verschleiß- oder korrosionsbeständige Ausführung des Ventilators erreicht werden, dessen Antriebsmotor

    Hinsichtlich erforderlicher Schutzart siehe EN 60 529 "Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)". Bei Schutz gegen Staubablagerungen und Spritzwasser ist z.B. die Schutzart IP 54 erforderlich.

    In Anlagen, die zum Spritzen und Sprühen von Beschichtungsstoffen dienen,muss der Antriebsmotor außerhalb des geförderten Luftvolumenstromes liegen; siehe Unfallverhütungsvorschrift "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen" (BGV D25) und E DIN EN 12 215 "Beschichtungsanlagen; Spritzkabinen für flüssige organische Beschichtungsstoffe, Sicherheitsanforderungen".

  3. Sind mehrere Erfassungseinrichtungen zu einer zentralen Absauganlage zusammengefasst, ist durch geeignete Einrichtungen sicherzustellen, dass bei Zu- und Abschalten von Erfassungseinrichtungen der erforderliche Luftvolumenstrom erreicht wird.
  4. Bei der Anordnung der Ventilatoren ist zu berücksichtigen, dass

    Unzulässiger Lärm ist vermieden, wenn der Schalldruckpegel des Ventilators allein oder im Verbund mit anderen Lärmquellen am Arbeitsplatz die Lärmgrenzwerte nicht erreicht; siehe hierzu § 15 Arbeitsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3).

    Gegebenenfalls sind Ventilatoren außerhalb des Arbeitsraumes anzuordnen oder technische Lärmminderungsmaßnahmen anzuwenden, z.B. Kapsel, körperschallgedämmte Ventilatoraufstellung, große resonanzfreie Fundamentmasse oder Schalldämpfer.

    Schwingungsübertragungen lassen sich z.B. durch Schwingungsdämpfer,Dämmplatten und elastische Verbindungsstücke zwischen Ventilatoren und Luftleitungen vermeiden.

    Gefahrstellen siehe Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz(Maschinenverordnung - 9.GSGV).

    Hinsichtlich Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten siehe Abschnitt 3.6.4.

    Die Verschmutzung des Ventilators ist z.B. gering, wenn er bei Anlagen mit Abscheidern auf der Reinluftseite angeordnet ist.

3.5.3.2 Abscheider

Abscheider müssen folgenden Anforderungen genügen:

  1. Abscheider müssen so ausgewählt und beschaffen sein, dass Luftverunreinigungen ausreichend abgeschieden werden.

    Ausreichendes Abscheiden bedeutet, dass die Konzentrationen der Luftverunreinigungen in der gereinigten Luft

    entsprechen.

    Nähere Erläuterungen zu Abscheidern siehe Anhang 2.

  2. Das Wechseln des Filtermaterials, die Abreinigung der Filter sowie die Entnahme abgeschiedener Luftverunreinigungen ist auf einfache Weise und ohne Gefährdung der Versicherten sicherzustellen.

    Das Wechseln des Filtermaterials sollte vorzugsweise von der Reinluftseite her erfolgen.

    Das Abreinigen der Filter ist einfach und ohne Gefährdungen durchzuführen, wenn der Filter eine von außen zu betätigende Einrichtung für eine automatische Abreinigung besitzt. Bei filternden Abscheidern sind dies z.B. Rüttel-, Spül- oder Druckluftstoßeinrichtungen.

    Eine Entnahme abgeschiedener Luftverunreinigungen ist einfach und ohne Gefährdungen gewährleistet, wenn die Staubsammelbehälter leicht zugänglich sind. Diese sind für den einmaligen Gebrauch, z.B.Kunststoffbeutel, vorzusehen und nur während der Stillstandzeiten zu entfernen.

  3. Abscheider müssen mit deutlich erkennbaren und dauerhaften Hinweisen für den Einsatz versehen sein.

    Dazu gehören z.B. folgende Angaben:

  4. Anlagen mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr müssen

Siehe "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" (BGR 104), insbesondere Abschnitte

Abscheider sollten im Freien aufgestellt sein. Ist dies nicht möglich,müssen die Räume, in denen die Abscheider aufgestellt werden, besondere Anforderungen erfüllen.

Aufstellung von Abscheidern siehe VDI 2263 "Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen" und VDI 3673 Blatt 1 "Druckentlastung von Staubexplosionen".

3.5.3.3 Wärmerückgewinner

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