Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I
GUV-I 8590 / DGUV-I 203-050
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§ 4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln
DA Abs. 2, 3, 5, 6, 7
§ 5 Prüfungen
DA Abs. 1 Nr. 1, 2; Abs 4
§ 6 Arbeiten an aktiven Teilen
DA Abs. 1, 2, 3
§ 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
DA
§ 8 Zulässige Abweichungen
DA Nr. 1, 2
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten
Anhang 1 - Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektrotechnische Regeln
Anhang 2 - Bezugsquellenverzeichnis
Anhang 3 - Elektrotechnische Regeln
Anhang A - Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Rahmen des HandwerksAusbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Industrie und in sonstigen gewerblichen Bereichen
Nachweis der Ausbildung
Anhang A1 - Ausbildungsplan für festgelegte Tätigkeiten in einem Handwerk (Theorie)
Anhang A2 - Ausbildungsplan für festgelegte Tätigkeiten bei der Instandhaltung von Produktionsanlagen