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20.4 Erste Hilfe
Allgemeines
Alle Personen, die mit Nickeltetracarbonyl umgehen, müssen über die Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichtet sein und über das Verhalten bei Arbeitsunfällen unterwiesen werden.
Die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern anerkannten Anleitungen zur Ersten Hilfe sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad an geeigneten Stellen auszuhängen.
Über jede Erste-Hilfe-Leistung sind Aufzeichnungen zu führen, z.B. in einem Verbandbuch, und 5 Jahre lang aufzubewahren.
Bei Verdacht auf eine Gesundheitsschädigung durch Nickeltetracarbonyl muss der Betroffene den Gefahrenbereich verlassen bzw. aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. Die Helfer haben sich dabei vor Kontakt mit Nickeltetracarbonyl zu schützen. Ärztliche Hilfe ist unverzüglich in Anspruch zu nehmen. Dem Arzt sind der chemische Stoff und die bereits durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen anzugeben.
Um wirksame Hilfe leisten zu können, ist eine Absprache zwischen Betrieb, Betriebsarzt, Krankenhaus oder Notdienst erforderlich.
Grundsätzliche Fragen, die Gegenstand der Ersten-Hilfe-Ausbildung sind, wie "Stabile Seitenlage", "Herz-Lungen-Wiederbelebung", "Schockbekämpfung" werden in diesen Informationen nicht angesprochen.
Augen
Atmungsorgane
Haut
Verschlucken
Hinweise für den Arzt
Nach Inhalation von Nickeltetracarbonyl sollte wegen der Latenz der pulmonalen Manifestation absolute Ruhe unter ärztlicher Überwachung eingehalten werden. Die Therapie richtet sich nach der klinischen Symptomatik. Bei drohendem Lungenödem sind prophylaktische Glucocorticoid-Inhalationen (z.B. mit Beclomethason-17,21-dipropionat-Dosieraerosol oder besser -Autohaler 1) sowie intravenöse Injektionen in hoher Dosierung (z.B. Prednisolon bis 0,5 g) empfehlenswert. Bei klinisch manifestem Lungenödem kommen folgende weitere Maßnahmen in Betracht:
Wegen der vitalen Gefährdung sollte die Beobachtung und Therapie sobald als möglich unter intensivmedizinischen Bedingungen erfolgen und gleichzeitig ein Versuch zur beschleunigten Nickelausscheidung mit Dimercaprol (Sulfactine®) oder besser mit Natriumdiethyldithiocarbamat ("Dithiocarb") unternommen werden.
21 Nitrocellulose
21.1 Zusammensetzung, Verwendung, Eigenschaften
Man unterscheidet im Wesentlichen zwei Arten von Nitrocellulose (Salpetersäureester der Cellulose):
Nitrocellulose ist leicht löslich in Ether/Alkohol-Gemischen, Ketonen, Estern und, je nach Stickstoffgehalt, in verschiedenen anderen Lösemitteln.
Niedrignitrierte Nitrocellulose, ausreichend angefeuchtet oder plastifiziert, unterliegt
Nicht ausreichend angefeuchtete oder plastifizierte Nitrocellulose ist ein hoch feuergefährlicher, sehr schlag- und reibungsempfindlicher Explosivstoff. Der Umgang mit diesem Stoff ist verboten.
Die Austrocknung, auch die teilweise Austrocknung feuchter Nitrocellulose muss vermieden werden.
Angefeuchtete Nitrocellulose für technische Zwecke wird von deutschen Herstellern aus Sicherheitsgründen stets mit 35 % Anfeuchtungsmittel (z.B. Ethanol oder Isopropylalkohol) geliefert. Mit Wasser angefeuchtet ist auch 70 %ige Nitrocellulose (berechnet trocken) im Handel.
Als Gebinde kommen überwiegend Papptrommeln mit innenliegendem antistatisch ausgerüstetem Innenbeutel aus Kunststoff zum Einsatz.
21.2 Gesundheitsgefahren
Nitrocellulose selbst ist nicht gesundheitsgefährlich.
Gesundheitsgefahren sind jedoch durch die Anfeuchtungsmittel und durch bei Bränden entstehende Verbrennungsprodukte (u.a. nitrose Gase) möglich.
21.3 Erste Hilfe
Allgemeines
(Stand: 16.06.2018)
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