Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI

BGI 896
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Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Hinweise zur Beschäftigung von hochgradig und an Taubheit grenzend Schwerhörigen und Gehörlosen

3.1 Sozialmedizinische Aspekte

3.2 Tragen von technischen Hörhilfen

3.3 Aus- und Fortbildung von hochgradig und an Taubheit grenzend Schwerhörigen und Gehörlosen

3.4 Ratschläge für den Umgang mit Hörbehinderten

3.5 Krankheitsverlauf und Vorbefunde

3.6 Warnsignalgestaltung

3.7 Sonstige Hinweise

4 Einsatz von hochgradig und an Taubheit grenzend Schwerhörigen und Gehörlosen im Lärmbereich

4.1 Arbeitsmedizinische Beurteilung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 20 "Lärm"

4.1.1 Personen mit Gehörlosigkeit ohne verwertbare Hörreste und Personen mit Gehörlosigkeit ohne Hörreste

4.1.2 Personen mit hochgradiger und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit und Gehörlose mit verwertbaren Hörresten

4.2 Tragen von Gehörschützern

4.3 Tragen von Hörgeräten

4.4 Förderungsmaßnahmen für behinderte Menschen

4.4.1 Behinderte Menschen

4.4.2 Förderungsmaßnahmen für Betriebe

5 Literaturhinweise

6 Kontakte

Anhang