Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I
BGI 858 / DGUV-I 201-028
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Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV)
3.1 Gefährdungsbeurteilung
3.2 Eingruppierung der Mikroorganismen
3.3 Ableitung von Schutzmaßnahmen
4 Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung
4.1 Aufnahmepfade
4.2 Allergisierende und toxische Wirkungen
4.3 Infektionsgefährdung
5 Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung bei Gebäudesanierungsarbeiten
5.1 Allgemeine Anforderungen
5.2 Spezielle Anforderungen bei biologischen Arbeitsstoffen
5.2.1 Schimmelpilze
5.2.2 Legionellen
5.2.3 Fäkalkeime
6 Schutzmaßnahmen
6.1 Aufgaben des Unternehmers
6.2 Rangfolge der Schutzmaßnahmen
6.3 Schutzmaßnahmen, wenn "keine besondere Gefährdung" entspr. Abschnitt 5 vorliegt
6.4 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 1
6.4.1 Technische Maßnahmen
6.4.2 Vermeidung der Kontamination unbelasteter Bereiche
6.4.3 Organisation des Arbeitsbereiches
6.4.4 Betriebsanweisung, Unterweisung
6.4.5 Persönliche Schutzausrüstungen
6.5 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2
6.5.1 Technische Maßnahmen Lüftungsmaßnahmen:
6.5.2 Schwarz-Weiß-Trennung
6.5.3 Persönliche Schutzausrüstungen Atemschutz
6.6 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 3
6.6.1 Technische Maßnahmen
6.6.2 Schwarz-Weiß-Trennung
6.6.3 Persönliche Schutzausrüstungen
6.7 Schutzmaßnahmen bei Kontakt mit fäkalhaltigem Abwasser
6.8 Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
7 Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen
7.1 Beratung
7.2 Arbeitsmedizinische
Anhang 1 - Anforderungen und Anwendung der BioStoffV bezüglich der Gefährdungsbeurteilung
Anhang 2 - Beispielhafte Auflistung einzelner Tätigkeiten und die dabei zu erwartende Sporenkonzentration
Anhang 3 - Hygiene- und Hautschutzplan
Anhang 4 - Muster-Betriebsanweisung
Anhang 5 - Muster-Gefährdungsbeurteilung
Anhang 6 - Schutzmaßnahmen, abhängig von der Gefährdungsklasse
Anhang 7 - Glossar