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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 790-011 / DGUV Information 213-711 - Verwendung von Trichlorethylen bei der Prüfung von Asphalt - Siebturmverfahren
BG/ BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 08/2005)



vergleiche TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Vorbemerkung

in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) herausgegeben. Sie haben das Ziel, den Unternehmen eine Hilfe für den auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bezogenen Teil der Gefährdungsbeurteilung zu geben und werden als BG-Informationen in das Sammelwerk des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften unter der Bestellnummer BGI 790-001 ff. aufgenommen.

Diese BG/BGIA-Empfehlungen wurden erarbeitet in Zusammenarbeit zwischen

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese BG/BGIa - Empfehlungen beziehen sich auf den Einsatz von Trichlorethylen (Trichlorethen, Tri) in Laboratorien bei der Prüfung von Asphalt nach dem Siebturmverfahren. Trichlorethylen wird hier als Lösemittel bei der Extraktion des Bitumens aus dem Asphaltmischgut und zur Bestimmung von Bitumeneigenschaften sowie der Rohdichte des Asphalts eingesetzt. Diese Empfehlungen gelten für Siebturmanlagen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Empfehlungen bestanden. Das Siebturmverfahren entspricht nicht dem Stand der Technik im Sinne von § 3 Abs. 10 der Gefahrstoffverordnung.

1.2 Diese BG/BGIA-Empfehlungen finden keineAnwendung auf

Als Hilfe für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden Schutzmaßnahmen für den Einsatz von Trichlorethylen bei der Prüfung von Asphalt in Laboratorien empfohlen. Bei Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen wird eine inhalative Belastung der Beschäftigten von 267 mg/m³ im Schichtmittel unterschritten.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Prüfung von Asphalt bezeichnet die normgerechte Analyse von Mischgutproben zur Feststellung bestimmter Eigenschaften der Asphaltmischung, des Bindemittels und der Mineralstoffe.
  2. Eine Mischgutprobeist eine Probe aus einer noch nicht eingebauten Mischung von Bindemittel und Mineralstoffen.
  3. Extraktion ist die physikalische Trennung des Bindemittels Bitumen von den mineralischen Bestandteilen einer Mischgutprobe unter Verwendung eines Lösemittels.
  4. Unter Laboratoriumwird eine Einrichtung verstanden, in welcher die Prüfungen von Asphalt unter Verwendung der erforderlichen Ausrüstung und unter Anwendung der Prüfverfahren durchgeführt werden. Solche Laboratorien können sowohl auf die Asphaltprüfung spezialisierte Asphaltlabors, als auch Straßenbaulabors oder Bodenlabors sein, in denen darüber hinaus andere Straßenbaustoffe oder Böden untersucht werden.
  5. Laborabzug

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