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7 Arbeitsmedizinische Aspekte

Durch Arbeiten an Bildschirmgeräten können folgende körperliche Beeinträchtigungen auftreten:

Die drei erstgenannten sind typische Probleme durch unergonomische Körperhaltungen und Bewegungsmangel am Arbeitsplatz. Hierauf wurde bereits in den vorhergehenden Abschnitten mehrfach eingegangen.

In der Bildschirmarbeitsverordnung wird in § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" besonders hervorgehoben, dass neben körperlichen Problemen und psychischen Belastungen auch eine mögliche Gefährdung des Sehvermögens zu berücksichtigen ist. In § 6 "Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens" (vgl. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 37 "Bildschirmarbeitsplätze") werden weitere Maßnahmen verlangt.

7.1 Beanspruchung des Sehvermögens

Die Arbeit an Bildschirmgeräten stellt hohe Anforderungen an die Augen. Daher sind zwei Faktoren unbedingt zu beachten - die Sehfähigkeit und die Ermüdungserscheinungen.

Bei der Kommunikation mit dem Computer, welche nicht nur über die Eingabegeräte (Tastatur, Maus usw.), sondern auch durch den Bildschirm über das Auge erfolgt, stellen sich nach ca. eineinhalb Stunden Blickbindung Ermüdungserscheinungen ein. Die Konzentration lässt nach und man fängt u.a. an, die "berühmten Sternchen vorm Auge" zu sehen. Dies sind Signale vom Körper, dass die (individuelle) Beanspruchungsgrenze erreicht ist. Wie schon in Abschnitt 6.1 beschrieben, kann das Erreichen der Beanspruchungsgrenze durch Mischtätigkeit oder regelmäßige (stündliche) Kurzpausen verhindert werden. Bei Überbeanspruchung des Sehapparates sind sonst Kopfschmerzen und Augenbeschwerden die Folge.

Diese können aber auch die Auswirkungen von unzureichender Sehfähigkeit sein. Die Monitore mit ihrem Auflösungsvermögen, Farbdarstellungsvarianten, möglichem Flimmern sowie häufigen Bildwechseln stellen hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nur wer gute oder durch Sehhilfen korrigierte Augen hat, kann beschwerdefrei am Bildschirm arbeiten.

Durch gutes Sehvermögen und regelmäßige Bildschirmpausen können gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie Bindehautreizungen, tränende Augen, Augenermüdungen, Augenschmerzen, Doppel- oder Verschwommensehen sowie Kopfschmerzen, vermieden werden. Mit Beseitigung der Ursachen verschwinden auch die Beschwerden wieder.

Die Vielzahl der arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Erkenntnisse stellen immer wieder fest, dass bleibende Augenschäden durch Bildschirmarbeit nicht möglich sind, aber die Augen sehr wohl belastet werden. Die bei vielen Beschäftigten etwa mit dem vierzigsten Lebensjahr auftretende Fehlsichtigkeit im Nahbereich ist keine Folge der Arbeit am Computer, sondern altersbedingt. Diese wird nur durch die hohen Anforderungen an die Augen durch die Bildschirmarbeit schneller bemerkt.

7.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Um einer Belastung der Sehorgane vorzubeugen, schreibt der Gesetzgeber in der Bildschirmarbeitsverordnung vor, dass der Arbeitgeber eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anbietet (Bild 7-1).

Die Untersuchungen der Augen sind vor Aufnahme einer Tätigkeit am Bildschirmgerät, in regelmäßigen Zeitabständen sowie beim Auftreten von Sehbeschwerden, welche auf die Tätigkeit mit dem Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, durch eine fachkundige Person durchzuführen.

Bild 7-1: Empfohlene Vorgehensweise bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens sowie bei der Beschaffung von speziellen Sehhilfen


Hierfür hat sich seit Jahren der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 37 "Bildschirmarbeitsplätze" bewährt. Die Untersuchung wird von hierfür ermächtigten Ärzten (Augen- und Betriebsärzten) durchgeführt und nach 60 Monaten (bei über 40-jährigen Personen nach 36 Monaten) wiederholt.

Bei der Untersuchung der Augen werden die Sehschärfe, die Stellung der Augenachsen, die Wahrnehmung der Sehtiefe, das zentrale Gesichtsfeld sowie der Farbensinn überprüft.

Wird bei dieser Überprüfung ein Augenproblem festgestellt, ist eine gründliche augenärztliche Untersuchung erforderlich, um abzuklären, welche Abhilfen oder Korrekturmaßnahmen möglich sind. Bei dieser Untersuchung können auch Sehfehler gefunden werden, welche nicht in einem Zusammenhang mit dem Bildschirmarbeitsplatz stehen.

Die Kosten der Untersuchungen und den daraus resultierenden Maßnahmen werden wie folgt getragen:

Vom Arbeitgeber:

Von der Krankenkasse:

Hinweis:

Das vom Augenarzt ausgestellte Rezept sollte vom Betriebsarzt nochmals überprüft und abgezeichnet werden, ansonsten müssen die Kosten für die spezielle Sehhilfe gegenüber dem Finanzamt als geldwerter Vorteil versteuert werden.

7.3 Spezielle Sehhilfen

Die häufigsten Sehfehler sind eine Störung der Akkommodation, d.h. der Anpassung des Auges an die jeweilige Entfernung. Diese Sehfehler sind fast immer durch Universal-/Fern- oder Lesebrillen auszugleichen. Normale Lese- oder Fernbrillen stellen aber keine speziellen Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz dar, welche vom Arbeitgeber zu stellen sind.

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