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Um die Wirkung von Rückstoßkräften zu minimieren, sollten die Druckentlastungsöffnungen achssymmetrisch gegenüber liegen.
Die Druckentlastungseinrichtungen dürfen außerdem nicht mit Füllgut zugeschüttet werden können.
Bei Filteranlagen sollten die Druckentlastungseinrichtungen im Rohluftbereich angeordnet werden. Der Sammel- oder Lagerbereich ist immer Rohluftbereich. Falls im Einzelfall Druckentlastungseinrichtungen nur im Reinluftbereich angebracht sind, z.B. bei Siloeinbaufiltern mit innenbeaufschlagten Filterschläuchen, muss für deren Wirksamkeit ein Einzelgutachten einer anerkannten Prüfstelle vorliegen. Bei einer Anordnung im Reinluftbereich sind die erforderlichen Druckentlastungsflächen größer als bei der Anordnung im Rohluftbereich.
Bei Anordnung von Druckentlastungsöffnungen im Dach oder in der Decke müssen Witterungseinflüsse, z.B. Schneelasten, berücksichtigt werden.
Das Einrichten von Silos im Untergeschoß - sogenannte Spänekeller - bzw. Aufstellen von Filteranlagen im Unterschoss erfordert einen hohen Aufwand an brand- und explosionsschutztechnischen Maßnahmen (insbesondere Festigkeit des Raumes, Druckableitung).
Werden Silos im Untergeschoss eingerichtet - sogenannte Spänekeller -, bzw. Filteranlagen im Unterschoß aufgestellt, müssen die Druckentlastungsöffnungen in der Kellerwand angeordnet werden. Bei Hanglagen müssen die Druckentlastungsöffnungen in den außenliegenden Kellerwänden angeordnet werden. Bei Wänden, die allseitig vom Erdreich umgeben sind, kann im Bereich der Druckentlastungsöffnungen ein Schacht vorgesehen werden, durch den im Explosionsfall der Überdruck und die Flammen ins Freie abgeleitet werden können.
Die Ausblasöffnung muss so platziert werden, dass der dabei entstehende Staub- und Flammenstrahl gefahrlos abgeleitet wird.
Statt Druckentlastungsöffnungen nach außen können auch geprüfte Quench- Rohre, die eine Explosionsdruckentlastung ohne gefährliche Flammen- und Druckausbreitung sicherstellen, eingebaut werden.
Einfluss von Abblasrohren auf die Druckentlastung
Soll einer Druckentlastungseinrichtung ein Abblasrohr nachgesetzt werden (z.B. bei Druckentlastung von Filterräumen ohne Außenwand oder Filteranlagen, die zur Druckentlastung nicht an der Innenseite einer Gebäudeaußenwand aufgestellt werden können), muss mit steigender Abblasrohrlänge der Querschnitt des Abblasrohres erheblich erweitert werden.
Berechnungsmethode siehe VDI 3673 Blatt 1.
Der Winkel des Abblasrohres zur Achse der Druckentlastungsöffnung darf 20° nicht überschreiten. Ansonsten ist eine weitere Vergrößerung der Druckentlastungsfläche notwendig (rechnerischer Nachweis erforderlich!)
Abblasrohrlängen über 3 m sind bei Filteranlagengehäusefestigkeiten von pred,max = 0,2 bar praktisch nicht mehr möglich, weil sie außerordentlich große Druckentlastungsflächen erfordern würden.
Beispiel für
V = 200 m3, pstat = 0,1 bar, H/D = 2, pred,max= 0,5 bar
Druckentlastungsflächenerhöhung bei pred,max= 0,5 bar |
Druckerhöhung bei gleich bleibender Druckentlastungsfläche | |
a(1m) = 1,62 * A | p(1m) = 1,75 * pred,max | |
a(3m) = 2,81 * A | p(3m)= 3,25 * pred,max | |
a(6m) = 3,98 * A | p(6m)= 5,5 * pred,max |
Bemessung der Druckentlastungseinrichtungen an Silos | Anhang 12.2 |
Die Größe der Druckentlastungsfläche ist nach VDI 3673 "Druckentlastung von Staubexplosionen", Blatt 1, 2002, abhängig von:
Für Silos mit H/D = 1 oder pred, max> 1,5 bar kann die erforderliche Druckentlastungsfläche a in m2 gemäß VDI 3673 für Berstscheiben8 nach folgender empirischer Formel ermittelt werden:
a = (3,264 * 10- 5* pmax * KSt * pred,max-0,569 + 0,27 * (pstat - 0,1) pred,max-0,5) * V0,753
Die meisten Silos haben aber ein Höhen/Durchmesser-Verhältnis von H/D > 1. Für diese Silos sind - unter der Bedingung, dass pred,max< 1,5 bar ist - größere Druckentlastungsflächen erforderlich.
Die erforderliche Vergrößerung ΔA ergibt sich für Berstscheiben 8 aus der Gleichung:
Δa = a * (-4,305 * log pred,max+ 0,758) * log (H/D)
Für Räume mit H/D > 1 und pred,max< 1,5 bar
(Stand: 16.06.2018)
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