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Regelwerk; BGI / DGUV-I

DGUV Grundsatz G 28 - Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (G 28) - Entwurf

(Ausgabe 03/2012)



Entwurf
Der Grundsatz wurde bearbeitet vom Ausschuss Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Arbeitskreis 1.2 "Atemschutz", Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Nürnberg

Vorbemerkungen

Dieser Grundsatz gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feststellung, ob bei Personen gesundheitliche Bedenken gegen eine Tätigkeit in technisch sauerstoffreduzierter Atmosphäre (normobare Hypoxie) bestehen. Er gilt nicht für Tätigkeiten in hypobarer Hypoxie, z.B. in Luftfahrzeugen.

Bei Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre sind folgende Risikoklassen zu unterscheiden:

Tätigkeiten bei weiterer Absenkung des Sauerstoffanteils in der Atemluft (< 13,0 Vol.-%) sind nur zulässig, wenn umluftunabhängiger Atemschutz (siehe auch DGUV-Grundsatz G 26) getragen wird.

Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises gibt die Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 28 (BGI/GUV-I 504-28, in Vorbereitung).

Abb. 1: Ablaufplan

1 Untersuchungen

1.1 Untersuchungsarten, Fristen

Siehe Tabelle 1.

1.2 Untersuchungsprogramm

1.2.1 Allgemeine Untersuchung

Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung ist im Hinblick auf die Tätigkeit unter Berücksichtigung der unter 2.1 aufgeführten arbeitsmedizinischen Kriterien für die Risikoklasse 1 und 2 durchzuführen Feststellung der Vorgeschichte insbesondere unter Berücksichtigung von

Tabelle 1

Erstuntersuchung Vor Aufnahme einer Tätigkeit in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
Nachuntersuchungen Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • Risikoklasse 1: vor Ablauf von 60 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit
  • Risikoklasse 2: vor Ablauf von 36 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit

Nach Vollendung des 50. Lebensjahres

  • Risikoklasse 1: vor Ablauf von 36 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit
  • Risikoklasse 2: vor Ablauf von 24 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit
Vorzeitige Nachuntersuchung
  • Zu veranlassen bei Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
  • Nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung geben könnte
  • Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
  • Auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet


Neben den üblichen Angaben zur allgemeinen Anamnese ist besonders zu achten auf:

Bei den körperlichen Untersuchungen ist insbesondere auf pathologische Befunde der Lunge, des Herzens und des Kreislaufs (z.B. Karotisstenose) zu achten.

Erste Nachuntersuchung/ weitere Nachuntersuchungen

Neben der Zwischenanamnese (insbesondere hinsichtlich pulmonaler oder kardiozirkulatorischer Veränderungen sowie gesundheitlicher Beschwerden bei Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre) ist die körperliche Untersuchung wie bei der Erstuntersuchung durchzuführen.

1.2.2 Spezielle Untersuchung

Siehe Tabelle 2.

1.2.3 Weitere Untersuchungen

In unklaren Fällen nach Maßgabe des Einzelfalles.

Tabelle 2

Erstuntersuchung Nachuntersuchung Risikoklasse1
1 2
Spirometrie gemäß Anhang 1 "Leitfaden Lungenfunktionsprüfung" + +
Blutbild + +
Nüchtern Blutzucker (ggf. zunächst Gelegenheits-Blutzucker) + +
Ruhe-EKG + +
Ergometrie unter leistungsphysiologischer Indikation gemäß Anhang 2, "Leitfaden Ergometrie; in Abhängigkeit von klinischem Befund, Belastung und Alter - (+)
Sehschärfe Ferne + +
Hörtest Luftleitung, Testfrequenz 0,5-6 kHz + +
1

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