Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGG, DGUV-G
BGG 956 / DGUV-G 309-007
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1 Vorbemerkung
2 Art und Umfang der Prüfungen
2.1 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentliche Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme
2.2 Wiederkehrende Prüfungen
2.3 Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer
3 Hinweise für die Durchführung der Prüfung
3.1 Dokumentation
3.2 Kennzeichnung
3.3 Tragkonstruktion
3.4 Triebwerke
3.5 Ausrüstungen
3.6 Tragmitte
3.7 Befehlseinrichtungen
3.8 Schutzeinrichtungen
3.9 Sicherheitseinrichtungen
Beiblatt Tragmittel
Prüfung nach § 23 Abs. 1 BGV D8 vor der ersten Inbetriebnahme
Prüfung nach § 23 Abs. 1 BGV D8 nach wesentlichen Änderungen
Nachweis über Austausch bzw. Instandsetzung von Bauteilen/Baugruppen
Wiederkehrende Prüfung nach § 23 Abs. 2 BGV D8