Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk Arbeits- und Sozialrecht, SGB

Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2024

Vom 29. November 2023
(BGBl. I Nr. 337 vom 04.12.2023aufgehoben)
Gl.-Nr.: 8232-54-22


Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2021 2022

Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:

Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2024 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2024

1. in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung

a) von Entgeltpunkten in Beiträge 8.436,5880,
von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 8.320,1065,
b) von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte 0,0001185313,
von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001201908,

2. in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung

a) von Entgeltpunkten in Beiträge 11.203,4260,
von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 11.048,7436,
b) von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0000892584,
von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0000905080.

Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge und von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) findet nur bis zum 30. Juni 2024 statt.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 30.12.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion

...

X